Beschlüsse Keine Mogelpackung für Gen-Food und zwei Jahre Mindestgarantie
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Das Europaparlament hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode vor allem beim Verbraucher- und Umweltschutz Akzente gesetzt. In diesen Bereichen entscheidet das Parlament gleichberechtigt mit dem Ministerrat.
Kompromisse wurden oft erst nach einem langwierigen Vermittlungsverfahren erzielt, an dem jeweils 15 Vertreter von Parlament und Rat teilnehmen. Einige der wichtigsten Neuregelungen, die in den vergangenen fünf Jahren beschlossen wurden:
Das Europaparlament hat für die Warnhinweise auf den Zigarettenschachteln gesorgt...
(Foto: Foto: AP)GEN-FOOD muss seit dem 19. April im Handel und in Restaurants gekennzeichnet sein. Bei allen Produkten, für deren Herstellung gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingesetzt wurden, ist ein Hinweis auf Verpackung, Zutatenliste oder Auslage vorgeschrieben. Im Restaurant müssen GVO-haltige Produkte auf der Speisekarte angegeben werden. Die Kennzeichnungspflicht gilt grundsätzlich auch, wenn sich im fertigen Produkt keine GVO nachweisen lassen.
Ausnahmen gelten allerdings für Produkte von Tieren, die mit genverändertem Futter gefüttert wurden, zum Beispiel für Eier, Fleisch und Milchprodukte.
Für AUSLANDSÜBERWEISUNGEN innerhalb der EU dürfen Banken seit Juli 2003 nicht mehr verlangen, als für gleiche Transaktionen im Inland. Das gleiche gilt bereits seit Juli 2002 für das Abheben an GELDAUTOMATEN im EU-Ausland.
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Auf ZIGARETTENSCHACHTELN muss seit September 2003 mit drastischen Hinweisen wie "Rauchen tötet" oder "Rauchen macht impotent" auf die Gefahr des Tabakkonsums hingewiesen werden.
Für Verbrauchsgüter wurde die MINDESTGARANTIE am 1. Januar 2002 EU-weit auf zwei Jahre festgesetzt. So lange können Verbraucher bei mangelhafter Ware reklamieren und eine kostenlose Instandsetzung oder Ersatzleistung fordern.
Eine Richtlinie über die Entsorgung von ALTAUTOS verbietet seit Juli 2002 toxische Schwermetalle wie Blei und Quecksilber bei der Autoproduktion. Die Hersteller sind für die Entsorgung von Autowracks verantwortlich. Diese werden mittlerweile fast vollständig recycelt.
Für FLUGPASSAGIERE gelten ab Januar 2005 klare Entschädigungs-Regeln bei annullierten, ausgebuchten oder verspäteten Flügen. Je nach Länge der Flugstrecke werden bei Ausfällen zwischen 250 und 600 Euro Schadenersatz fällig. Der Text regelt auch detailliert, wann Erfrischungsgetränke, Mahlzeiten oder auch Hotelübernachtungen gewährt werden müssen.
Eine neue KOSMETIK-Richtlinie verbannt ab 2005 krebserregende, fortpflanzungsgefährdende und ergbutverändernde Substanzen aus Hautcremes und anderen Schönheitsmitteln. Ab 2009 sollen Tierversuche für Kosmetika verboten werden.