An die Unschuld des Angeklagten glaubte niemand. Das Problem: Es fehlten die Beweise. So wurde der Tunesier Garnaoui schließlich wegen Steuerhinterziehung und Waffenbesitzes verurteilt.
Aus Mangel an Beweisen hat das Berliner Kammergericht einen Tunesier vom Terrorismusverdacht freigesprochen.
Anzeige
Wegen illegalen Waffenbesitzes und Steuerhinterziehung wurde der 34- Jährige am Mittwoch aber zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Bereits während des Prozesses hatten die Richter angedeutet, dass die Beweiserhebung nicht einfach war. Sie hatten der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen, den Vorwurf der versuchten Gründung einer terroristischen Vereinigung fallen zu lassen. Das Verfahren sollte stattdessen auf Vorwürfe wie Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und illegalen Waffenbesitz beschränkt werden.
Wegen dieser Delikte verurteilte das Gericht Garnaoui dann auch schließlich. Die Richterlehnten damit die Forderung der Bundesanwaltschaft ab, Ihsan Garnaoui wegen versuchter Bildung einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung von Bombenattentaten zu verurteilen. Eine Einschränkung der Anklage auf Steuerdelikte und Waffenbesitzes hatte die Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Ankläger hatten sechs Jahre Haft gefordert.
Viele Tote auf den Straßen
Es wäre ein abscheuliches Verbrechen geschehen, wäre der religiöse Fanatiker nicht im März 2003 festgenommen worden", hatte Anklägerin Silke Ritzert in ihrem Plädoyer argumentiert.
Die Bundesanwaltschaft hat keine Zweifel, dass der Tunesier mit Kampfausbildung in einem afghanischen Militärlager als Teil eines internationalen Terroristen-Netzwerkes erreichen wollte, dass wie bei den Anschlägen in New York, Istanbul und Madrid viele Tote auf der Straße liegen sollten.
Bei einer Demonstration zu Beginn des Irak-Krieges sollten nach Angaben der Karlsruher Ermittler mehrere Bomben gezündet werden. Garnaoui, der in Afghanistan auch Osama bin Laden getroffen haben soll, habe im Umfeld der Berliner Al-Nur-Moschee nach seiner illegalen Rückkehr nach Deutschland versucht, für die Anschläge Freunde und Bekannte zu gewinnen, trugen die Ankläger vor.
Verfassungsschützer: Extremismus größte Gefahr
Nach Einschätzung der Berliner Verfassungsschützer ist der islamische Extremismus die größte Gefahr für das friedliche Zusammenleben in der Hauptstadt.
Granouis Verteidigerin Margarete von Galen argumentierte, es sei nicht bewiesen worden, dass der seit 1996 in Deutschland lebende Tunesier in Berlin Gesinnungsgenossen für Anschläge rekrutiert habe.
Das Gericht dürfe sein Urteil nicht auf Aussagen von zwei geheim gehaltenen V-Leuten stützen, die ihre Angaben zudem nur vom Hörensagen hätten, sagte von Galens Kollege Michael Rosenthal. "Der Staat darf nicht zum Angstbeißer werden."
(dpa)
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
Protest gegen dritte Startbahn