Behinderte:Des Zornes Wirkung

Behinderte Aktivisten protestieren gegen Teilhabegesetz

Behinderte Aktivisten demonstrieren gegen den Gesetzentwurf.

(Foto: Rainer Jensen/dpa)

Nach Protesten bessert die Koalition das Behindertenrecht nach. Niemand soll gegen seinen Willen ins Heim ziehen müssen.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Mehr als 150 000 Bürger protestierten per Unterschrift. Am Ende fand das breite Bündnis, vom Behindertenrat über Fach- und Sozialverbände bis hin zu den Gewerkschaften, doch noch Gehör: Die große Koalition bessert ihre geplante Reform des Behindertenrechts, das Bundesteilhabegesetz, in letzter Minute nach. Am Donnerstag wird es abschließend im Bundestag beraten. Dann muss nur noch der Bundesrat zustimmen. Das neue Gesetz gilt als eine der größten Sozialreformen der vergangenen 15 Jahre. Die Eckpunkte:

Was ist das Bundesteilhabegesetz?

Es soll die Lebensbedingungen von 7,5 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland verbessern. Außerdem will die Bundesregierung damit das deutsche Recht im Sinne der Behindertenkonvention der Vereinten Nationen weiterentwickeln. Das Gesetz führt 2020 zu jährlichen Mehrausgaben von 780 Millionen Euro.

Was ist neu bei den Hilfen des Staates?

Knapp 700 000 Menschen erhalten derzeit die sogenannte Eingliederungshilfe, wofür Länder und Kommunen jährlich 17 Milliarden Euro ausgeben. "Hier läutet die Reform einen Systemwechsel ein", sagte Karl Schiewerling, sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst. Die Ansprüche auf Leistungen regelt dann das Sozialgesetzbuch IX. Diese sollen nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am individuellen Bedarf ausgerichtet sein. Viele Schwerbehinderte hatten jedoch Sorge, dass sie aus finanziellen Gründen ins Pflegeheim wechseln müssen. Die Koalition habe deshalb in dem Gesetz klargestellt, dass dies nicht gegen den erklärten Willen der Betroffenen passieren dürfe, sagte Schiewerling.

Wie ist der Zugang zu der Hilfe geregelt?

Geplant war, die Eingliederungshilfe künftig nur dann zu gewähren, wenn ein Behinderter in mindestens fünf von neun Lebensbereichen, etwa beim Lernen, der Mobilität oder der Selbstversorgung, eingeschränkt ist. Vor allem Blinde, Hörgeschädigte und psychisch kranke Menschen hatten jedoch Sorge, dann aus dem System herauszufallen. Nun bleibt es beim geltendem Recht. Änderungen werden zunächst wissenschaftlich überprüft, bis der Bundestag 2022 erneut darüber entscheidet.

Was ändert sich bei den Leistungen noch?

Die Träger der Eingliederungshilfe, Kommunen und Länder, können künftig Leistungen zusammenlegen, also einen Begleiter (Assistenten) für mehrere Menschen mit Handicaps einsetzen. Das soll Doppelausgaben vermeiden. Die Betroffenen warnten jedoch davor, dass so ihr selbstbestimmtes Leben eingeschränkt werden könnte. Schlimmstenfalls drohe ein Leben in der WG oder im Heim. Auch beim Bündeln von Leistungen solle nun aber das Recht auf ein selbstbestimmtes Wohnen Vorrang haben, sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke.

Können Behinderte künftig mehr sparen?

Vom selbstverdienten Geld können Behinderte, die Eingliederungshilfe erhalten, künftig mehr zurücklegen. Der Freibetrag erhöht sich von 2600 Euro im Jahr auf 27 600 Euro und von 2020 an auf 50 000 Euro. Einkommen und Vermögen des Partners wird von 2020 an dabei nicht mehr berücksichtigt. An diesen Regelungen hat die Koalition nichts mehr geändert.

Was wird noch verbessert?

Etwa 300 000 Behinderte arbeiten in Werkstätten. Dort soll es künftig Frauenbeauftragte geben. Arbeitgeber erhalten einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des ortsüblichen Lohns, wenn sie einen schwerbehinderten Arbeitnehmer einstellen. Mit diesem "Budget für Arbeit" will die Bundesregierung den Wechsel aus einer Werkstatt auf den normalen Arbeitsmarkt fördern. Das Arbeitsfördergeld in den Werkstätten wird auf monatlich 52 Euro verdoppelt.

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