Bundespräsident Köhler will diese Woche über das Gnadengesuch von Christian Klar entscheiden. Auch von vorigen Bundespräsidenten wurden schon RAF-Terroristen vorzeitig aus der Haft entlassen.

Nach monatelanger Prüfung will Bundespräsident Horst Köhler diese Woche über das Gnadengesuch des ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar entscheiden.

Anzeige

Diesen heiklen Entschluss muss der Bundespräsident ganz allein fassen. Artikel 60 Absatz 2 des Grundgesetzes sagt kurz und knapp: "Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus." Bisher wurden acht ehemalige Terroristen der "Roten Armee Fraktion" (RAF) nach langjähriger Haft von Bundes- oder Ministerpräsidenten begnadigt.

Vor wenigen Wochen hatte es noch so ausgesehen, als ob die Chancen Klars, der ohne Begnadigung noch mindestens bis zum 3. Januar 2009 einsitzen müsste, nur noch minimal sind. Vorangegangen war eine lebhafte Debatte über Klars umstrittenes Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz in Berlin, in dem er die Hoffnung geäußert hatte, dass die Zeit gekommen sei, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden".

Rau entschied nicht

Neue Dynamik erhielt die Angelegenheit durch Aussagen von Michael Buback, Klar sei bei der Ermordung seines Vaters, des Generalbundesanwalts Siegfried Buback, 1977 nicht unmittelbar beteiligt gewesen.

Über ein Gnadengesuch Klars sollte im Jahr 2003 bereits Köhlers Vorgänger Johannes Rau befinden. Doch Rau entschied nicht mehr darüber. Er hatte allerdings zuvor bereits zwei andere RAF-Häftlinge begnadigt: 2002 Adelheid Schulz (nach 16 Jahren Haft und vier Jahren Haftverschonung wegen Krankheit) und 2003 Rolf Clemens Wagner (nach 24 Jahren Haft).

Auch frühere Bundespräsidenten übten ihr Gnadenrecht gegenüber Angehörigen der Roten Armee Fraktion aus. Roman Herzog entließ 1998 Helmut Pohl nach 20 Jahren Haft, und Richard von Weizsäcker ließ sogar gleich in drei Fällen Gnade vor Recht ergehen. Davon profitierten 1989 Monika Speitel (nach zehn Jahren Haft) und Verena Becker (nach zwölf Jahren) sowie 1994 Bernd Rössner (nach 18 Jahren).

Auch der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Bernhard Vogel (CDU) führte zwei Begnadigungen aus. 1988 wurde Klaus Jünschke nach 16 Jahren Haft begnadigt, im gleichen Jahr kam Manfred Grashof nach 17 Jahren Haft auf freien Fuß. hsm/dpa

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(SZ vom 07.05.2007/hsm/dpa)