Interview: Birgit Kruse

Im Gespräch mit sueddeutsche.de äußert Bayerns Innenminister Günther Beckstein Zweifel daran, ob Behörden-Mails der Königsweg für Online-Durchsuchungen sind und fordert strenge Richtlinien, um Missbrauch zu verhindern.

sueddeutsche.de: Können Sie die hitzige Debatte, die derzeit über Online-Durchsuchungen geführt wird, nachvollziehen?

Günther Beckstein, ddp

Bayerns Innenminister Günther Beckstein: "Ich habe Zweifel, ob die Behörden-E-Mail der Königsweg ist." (© Foto: ddp)

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Günther Beckstein: Es ist klar, dass es eine intensive Debatte über deren rechtliche Zulässigkeit gibt. Denn selbstverständlich ist die Online-Durchsuchung, die heimlich durchgeführt wird, ein massiver Eingriff in die Rechte der jeweiligen Betroffenen. Möglicherweise ist es sogar ein Eingriff in die Rechte Dritter, die unmittelbar davon betroffen sind.

sueddeutsche.de: Opfert der Staat nicht immer mehr die Freiheiten seiner Bürger mit dem Argument der Terrorbekämpfung?

Beckstein: Nein. Auch wenn die Intim- und Privatsphäre grundsätzlich einen außerordentlich hohen Schutz genießt, kann es doch nicht richtig sein, die Intimsphäre von jemanden zu schützen, der schwerste Verbrechen aus terroristischen Zwecken plant - wie etwa einen Mord oder Sprengstoffanschläge. Das muss völlig eindeutig sein und auch für die Online-Durchsuchung gelten. Dennoch halte ich es für notwendig, über den rechtsstaatlichen Rahmen, in dem Online-Durchsuchungen stattfinden, zu diskutieren. Dass es aber einen generellen rechtsfreien Raum im Bereich des PCs geben könnte, hielte ich für einen Systembruch.

sueddeutsche.de: Begibt sich der Staat nicht auf dünnes Eis? Erst warnt er die Bevölkerung immer vor gefährlichen E-Mails, jetzt will er selbst welche verschicken.

Beckstein: Ich habe Zweifel, ob die Behörden-E-Mail der Königsweg ist. Ich glaube, dass sie in vielen Fällen kein taugliches Instrument sein wird. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein islamistischer Terrorist, der eine Mail vom Finanzamt bekommt, diese auch öffnet. Und es geht ja im Wesentlichen darum, islamistischen Terrorismus damit zu bekämpfen. Denn jeder weiß, dass gerade im Mittleren Osten islamistische Terroristen technisch besonders gut geschult sind. Sicher ist jedoch, dass durch Behörden-Mails weniger in die Rechte Einzelner eingegriffen wird als wenn man gefälschte E-Mails von Verwandten oder der Geliebten verschickt. Das wäre ein massiverer Eingriff in die individuellen Rechte, als wenn der Staat seine Identität nicht ganz richtig angibt.

sueddeutsche.de: In den Augen der Opposition handelt es sich bei den Plänen zur Online-Durchsuchung um reinstes Teufelszeug. Mit welchem Argument halten Sie dagegen?

Beckstein: Ich kenne keinen Sachverständigen, weder beim Bundeskriminalamt noch bei den Verfassungsschutzämtern, der es im Zuge der Terrorbekämpfung nicht für notwendig hält, auch im Internet Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Und es gibt ja mindestens einen Fall, in dem der frühere Bundesinnenminister Otto Schily die Online-Durchsuchung angeordnet hat und wo auch ganz massive Erkenntnisse zutage gefördert worden sind. Es ist also ganz offensichtlich, dass die Online-Durchsuchung in ganz bestimmten Fällen eine wirksame Ermittlungsmethode ist. Von daher sage ich: Es darf nirgends absolut geschützte rechtsfreie Räume geben, wenn es um schwerste Straftaten geht.

sueddeutsche.de: Wie will man verhindern, dass sich die hochmoderne Technik nicht von ihrer Überprüfbarkeit abkoppelt? Kaum ein Richter ist IT-Experte.

Beckstein: Das ist ein legitimer Einwand. Es muss im Antrag ganz genau dargestellt werden, was im Einzelnen gemacht wird, was nicht gemacht wird und welche Gefahren damit verbunden sind. Aber das ist aus meiner Sicht nichts Ungewöhnliches. Es müsste auch sichergestellt werden, dass die Online-Durchsuchung nicht durch weitergeleitete E-Mails auch an fremde Computer übertragen wird. Das kann durch entsprechend sorgfältige rechtliche Einschränkungen völlig eindeutig eingegrenzt werden.

sueddeutsche.de: Was wäre das?

Beckstein: Dass ein Antrag etwa nicht durch einen einfachen Kriminalpolizisten gestellt wird, sondern nur durch einen Leiter einer Behörde oder gar von einem Minister oder Staatssekretär, also Personen, die parlamentarisch verantwortlich sind. Oder dass man neben der Kontrolle durch den Richter noch parlamentarische Kontrollgremien hat. Darüber muss man meines Erachtens reden.

sueddeutsche.de: Der Bevölkerung machen die Pläne ihres Kollegen Schäuble aber Angst. Wie beruhigen Sie die Bürger?

Beckstein: Selbstverständlich sind solche Bedenken zu berücksichtigen. Ich will auch keine Online-Durchsuchungen für Steuerhinterziehungen, Urheberrechtsverletzungen oder einfache Betrügereien, sondern nur für einen engen Kreis von Katalogstraftaten, wie Mord, Totschlag und schwerste Sprengstoffverbrechen und terroristische Anschläge.

sueddeutsche.de: Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Welche Erfolgsaussichten räumen Sie ihm ein?

Beckstein: Ich glaube nicht, dass die Verfassungsbeschwerde von Herrn Baum gegen das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen dazu führen wird, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen generell untersagt. Der Bundesgerichtshof hat zu Online-Durchsuchungen auf strafprozessualer Grundlage lediglich gesagt, Online-Durchsuchungen seien nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage möglich. Er hat aber nicht ausdrücklich gesagt, dass sie generell gegen die Verfassung verstoßen würde. Das sehe ich genauso. Das Eindringen in die Intimsphäre - zum Beispiel mittels Wohnraumüberwachung - ist in aller Regel ein massiverer Eingriff als eine Online-Durchsuchung von Computern.

Günther Beckstein ist seit 1993 Innenminister im Freistaat und designierter bayerischer Ministerpräsident.

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