Im Gespräch mit sueddeutsche.de äußert Bayerns Innenminister Günther Beckstein Zweifel daran, ob Behörden-Mails der Königsweg für Online-Durchsuchungen sind und fordert strenge Richtlinien, um Missbrauch zu verhindern.
sueddeutsche.de: Können Sie die hitzige Debatte, die derzeit über Online-Durchsuchungen geführt wird, nachvollziehen?
Bayerns Innenminister Günther Beckstein: "Ich habe Zweifel, ob die Behörden-E-Mail der Königsweg ist." (© Foto: ddp)
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Günther Beckstein: Es ist klar, dass es eine intensive Debatte über deren rechtliche Zulässigkeit gibt. Denn selbstverständlich ist die Online-Durchsuchung, die heimlich durchgeführt wird, ein massiver Eingriff in die Rechte der jeweiligen Betroffenen. Möglicherweise ist es sogar ein Eingriff in die Rechte Dritter, die unmittelbar davon betroffen sind.
sueddeutsche.de: Opfert der Staat nicht immer mehr die Freiheiten seiner Bürger mit dem Argument der Terrorbekämpfung?
Beckstein: Nein. Auch wenn die Intim- und Privatsphäre grundsätzlich einen außerordentlich hohen Schutz genießt, kann es doch nicht richtig sein, die Intimsphäre von jemanden zu schützen, der schwerste Verbrechen aus terroristischen Zwecken plant - wie etwa einen Mord oder Sprengstoffanschläge. Das muss völlig eindeutig sein und auch für die Online-Durchsuchung gelten. Dennoch halte ich es für notwendig, über den rechtsstaatlichen Rahmen, in dem Online-Durchsuchungen stattfinden, zu diskutieren. Dass es aber einen generellen rechtsfreien Raum im Bereich des PCs geben könnte, hielte ich für einen Systembruch.
sueddeutsche.de: Begibt sich der Staat nicht auf dünnes Eis? Erst warnt er die Bevölkerung immer vor gefährlichen E-Mails, jetzt will er selbst welche verschicken.
Beckstein: Ich habe Zweifel, ob die Behörden-E-Mail der Königsweg ist. Ich glaube, dass sie in vielen Fällen kein taugliches Instrument sein wird. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass ein islamistischer Terrorist, der eine Mail vom Finanzamt bekommt, diese auch öffnet. Und es geht ja im Wesentlichen darum, islamistischen Terrorismus damit zu bekämpfen. Denn jeder weiß, dass gerade im Mittleren Osten islamistische Terroristen technisch besonders gut geschult sind. Sicher ist jedoch, dass durch Behörden-Mails weniger in die Rechte Einzelner eingegriffen wird als wenn man gefälschte E-Mails von Verwandten oder der Geliebten verschickt. Das wäre ein massiverer Eingriff in die individuellen Rechte, als wenn der Staat seine Identität nicht ganz richtig angibt.
sueddeutsche.de: In den Augen der Opposition handelt es sich bei den Plänen zur Online-Durchsuchung um reinstes Teufelszeug. Mit welchem Argument halten Sie dagegen?
Beckstein: Ich kenne keinen Sachverständigen, weder beim Bundeskriminalamt noch bei den Verfassungsschutzämtern, der es im Zuge der Terrorbekämpfung nicht für notwendig hält, auch im Internet Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Und es gibt ja mindestens einen Fall, in dem der frühere Bundesinnenminister Otto Schily die Online-Durchsuchung angeordnet hat und wo auch ganz massive Erkenntnisse zutage gefördert worden sind. Es ist also ganz offensichtlich, dass die Online-Durchsuchung in ganz bestimmten Fällen eine wirksame Ermittlungsmethode ist. Von daher sage ich: Es darf nirgends absolut geschützte rechtsfreie Räume geben, wenn es um schwerste Straftaten geht.
sueddeutsche.de: Wie will man verhindern, dass sich die hochmoderne Technik nicht von ihrer Überprüfbarkeit abkoppelt? Kaum ein Richter ist IT-Experte.
Beckstein: Das ist ein legitimer Einwand. Es muss im Antrag ganz genau dargestellt werden, was im Einzelnen gemacht wird, was nicht gemacht wird und welche Gefahren damit verbunden sind. Aber das ist aus meiner Sicht nichts Ungewöhnliches. Es müsste auch sichergestellt werden, dass die Online-Durchsuchung nicht durch weitergeleitete E-Mails auch an fremde Computer übertragen wird. Das kann durch entsprechend sorgfältige rechtliche Einschränkungen völlig eindeutig eingegrenzt werden.
sueddeutsche.de: Was wäre das?
Beckstein: Dass ein Antrag etwa nicht durch einen einfachen Kriminalpolizisten gestellt wird, sondern nur durch einen Leiter einer Behörde oder gar von einem Minister oder Staatssekretär, also Personen, die parlamentarisch verantwortlich sind. Oder dass man neben der Kontrolle durch den Richter noch parlamentarische Kontrollgremien hat. Darüber muss man meines Erachtens reden.
sueddeutsche.de: Der Bevölkerung machen die Pläne ihres Kollegen Schäuble aber Angst. Wie beruhigen Sie die Bürger?
Beckstein: Selbstverständlich sind solche Bedenken zu berücksichtigen. Ich will auch keine Online-Durchsuchungen für Steuerhinterziehungen, Urheberrechtsverletzungen oder einfache Betrügereien, sondern nur für einen engen Kreis von Katalogstraftaten, wie Mord, Totschlag und schwerste Sprengstoffverbrechen und terroristische Anschläge.
sueddeutsche.de: Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum hat nun Verfassungsbeschwerde eingelegt. Welche Erfolgsaussichten räumen Sie ihm ein?
Beckstein: Ich glaube nicht, dass die Verfassungsbeschwerde von Herrn Baum gegen das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen dazu führen wird, dass das Bundesverfassungsgericht Online-Durchsuchungen generell untersagt. Der Bundesgerichtshof hat zu Online-Durchsuchungen auf strafprozessualer Grundlage lediglich gesagt, Online-Durchsuchungen seien nur mit einer entsprechenden Rechtsgrundlage möglich. Er hat aber nicht ausdrücklich gesagt, dass sie generell gegen die Verfassung verstoßen würde. Das sehe ich genauso. Das Eindringen in die Intimsphäre - zum Beispiel mittels Wohnraumüberwachung - ist in aller Regel ein massiverer Eingriff als eine Online-Durchsuchung von Computern.
Günther Beckstein ist seit 1993 Innenminister im Freistaat und designierter bayerischer Ministerpräsident.
Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
Müll an der Isar
"Wie schon des öfteren gesagt wurde, gibt es diese "Bundestrojaner" seit langem. Diese wurden früher illegal eingesetzt, mit dem neuen Gesetz jedoch legitimiert. "
Es gibt kein Gesetz, dass Polizei-Mitarbeiter wie z.B. vom BKA legitimiert, heimlich, ohne richterliche Anordung besonders gesicherte Daten auszzuspähen (§202a StGB). Im Gegenteil: hatten wir vorher schon das heimliche Ausspähe unter Strafe gestellt, so hat dieses unseres Parlament auch den Besitz von Werkzeug dazu Anfang August 2007 unter Strafe gestellt. Gefängnis bis zu einem Jahr drohen nach §202c StGB Beamten, die den Aufforderungen z.B. des Herrn MdB Wiefelspütz (der selber erst mal immun ist, aber auch nicht Beamte zu Straftaten auffordern darf, weil der dann seine Partei ins Risiko setzt, als kriminelle Vereinigung §129 StGB strafverfolgt und verboten zu werden (reingefallen: diese unsere Politkern haben auch die Partei wegen der Strafverfolgung nach §129 ausgenommen, sie dürfen also zu Straftaten auffordern. In den Knast kommen dann die Kommissare vom BKA wenn sie den kriminellen Wünschen nachgeben)).
Zur Zeit operieren grosse Teile des politischen Raumes im kriminellen Bereich. Die von manchem behauptete akute Gefahr ist auch nicht gegeben. Es werdne in D wesentlich mehr Leute durch Tod im Strassenverkehr bedroht als durch Terror. Es gibt aber kein vergleichbares Ansinnen, die PCs der Täter im Strassenverkehr abzulauschen, um die 6.000 Tote im Jahr zu vermeiden. Im Gegensatz zu USA, Spanien und UK hat sich die BRD auch trotzt des Begehrens der Frau Merkel in der Washington Post nicht an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak beteiligt, so dass das terroristische Risiko aus Vergeltungsmotiven heraus dramatisch geringer ist als in den Kreigsverbrecherstaaten. Die Stasi-Fans haben also keine neuen rationalen Gründe und wollen nur wie schon immer bei Gestapo, Stasi und Herold in den seibzigern die Bevölkerung ausschnüffeln.
22.09 zur Demo in Berlin:
www.FreiheitStattAngst.de
Herr Schäuble wirtschaftlich orientiert (z.B. Konsumenten ausspähen) und Herr Beckstein Macht und Kontroll orientiert ist (z.B. alle Bürger überwachen).
Wie schon des öfteren gesagt wurde, gibt es diese "Bundestrojaner" seit langem. Diese wurden früher illegal eingesetzt, mit dem neuen Gesetz jedoch legitimiert.
Im übrigen leidet Deutschland nicht an einem Mangel an Gesetzen, sondern an der Umsetzung. Die selben Politiker, die z.B. einen Einsatz der Bundeswehr in Deutschland fordern, haben die Polizei zurückgefahren. Politiker sind eben Heuchler!
Der Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene
Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vom 30. Mai 2006 in Sachen übermittlung von Fluggastdaten, noch aus dem
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 in Sachen
Rasterfahndung lässt sich zwingend ableiten, dass die Richtlinie von der
Form oder vom Inhalt her rechtswidrig wäre.
Die Richtlinie ist bis zum 15. September 2007 in nationales Recht
umzusetzen. Die Bundesregierung hat in dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung Regelungen vorgesehen, mit denen dies
geschieht. Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben und die
Bundesregierung ihre Gegenäußerung im Kabinett beschlossen hat, wird sich
der Deutsche Bundestag nunmehr mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen. Mit
dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die oben genannten Vorgaben,
mit denen sowohl dem Interesse an einer effektiven Strafverfolgung als auch
dem Schutz der Grundrechte in ausgewogener Weise Rechnung getragen wird,
eingehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald Pofalla, MdB
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Dergleiche Hintergründe wünschte ich mir in der Nationalen Presse verarbeitet und besprochen zu sehen. Zeit bleibt ja nicht mehr viel.
.für Ihr Schreiben, in dem Sie dazu auffordern, die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung nicht in nationales Recht umzusetzen, danke ich
Ihnen. Ich bemerke hierzu folgendes:
Die Bundesregierung hat der Richtlinie Nr. 2006/24/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von
Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer
Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder
verarbeitet werden, zugestimmt. Sie hat dies mit Unterstützung des Deutschen
Bundestages getan. In dem Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU
und SPD vom 7. Februar 2006 (BT- Drs. 16/545), der mit der Mehrheit der
Stimmen des Deutschen Bundestages angenommen wurde, wurde die
Bundesregierung aufgefordert, dem Text der Richtlinie bei der abschließenden
Befassung des Rates der Europäischen Union zuzustimmen (Nr. II. 1 der
Beschlussempfehlung). Der Deutsche Bundestag hat in dem Beschluss
ausdrücklich darauf hingewiesen dass ein Zugriff auf
Telekommunikationsverkehrsdaten insbesondere bei Straftaten mit komplexen
Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die
organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, und bei mittels
Telekommunikation begangenen Straftaten unverzichtbar ist (Nr. I. 5 und 6
der Beschlussempfehlung).
Dem Deutschen Bundestag war dabei bewusst, dass das hierfür gewählte
Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen
Risiken ist (I. 13 der Beschlussempfehlung). Er hat sich dennoch dafür
ausgesprochen, weil es sich insoweit um einen Kompromiss der
EU-Mitgliedstaaten gehandelt hat (das Instrument des Rahmenbeschlusses war
innerhalb der EU-Mitgliedstaaten nicht mehrheitsfähig) und es jedenfalls
gelungen ist, in der Richtlinie Regelungen mit Augenmaß (z. B. keine
Speicherung von Gesprächsinhalten, Beschränkung der Speicherungsfrist auf 6
Monate, Datenabfrage nur bei Verdacht erheblicher oder mittels
Telekommunikation begangener Straftaten) zu erreichen. Nur deshalb weil die
Bundesregierung diesen Weg der Richtlinie mitgetragen hat, hatte sie die
Möglichkeit, diese Kautelen im Text der Richtlinie zu verankern. Der
Richtigkeit dieser Entscheidung stehen auch nachträglich eingetretene
Umstände nicht entgegen. Weder aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
vo
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