Baugesetz:Vom Acker zum Neubau im Schnellverfahren

Immobilienboom beschleunigt sich

Wo die Stadt aufhört, fängt das Bauland an: Geht es nach der CSU, soll im so genannten "Außenbereich" auch ohne Umweltprüfung gebaut werden.

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Eine Novelle für das Baugesetz erlaubt es künftig, dass Bauland in ländlichen Gebieten ohne viel Aufhebens ausgewiesen werden kann.
  • Das vereinfachte Verfahren verzichtet auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die obligatorische Umweltprüfung kann ebenso entfallen wie Ausgleichsmaßnahmen.
  • Eigentlich sollte eine weitere Zersiedelung verhindert werden. Doch offenbar war der Druck der CSU zu groß.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Wie es aussieht, hat Barbara Hendricks zumindest gekämpft. Im September schrieb die Bauministerin von der SPD an Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) einen zornigen Brief. Bei der Änderung des Baugesetzes verlange der CSU-Abgeordnete Georg Nüßlein, ganze Gebiete am Rand von Dörfern und Gemeinden, den sogenannten Außenbereich einem verkürzten Planungsverfahren zu unterwerfen, beklagte Hendricks. "Dies würde bedeuten, dass eine Planung im Außenbereich ermöglicht wird, bei der eine förmliche Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt nicht mehr erforderlich ist." Als Umwelt- und Bauministerin könne sie das "in keiner Weise akzeptieren".

Am Mittwoch hat das Kabinett die zugehörige Novelle des Baugesetzes verabschiedet. Sie erlaubt die Einrichtung sogenannter urbaner Gebiete - ein Umstand, den auch Hendricks gleich anschließend unterstrich. Diese "urbanen Gebiete" sollen es erlauben, in Innenstädten dichter und höher zu bauen. Neuer Wohnraum kann so entstehen, ohne viele neue Flächen zu versiegeln.

Was die offiziellen Statements aber unterschlugen: In der CSU-Angelegenheit blieb der Widerstand der Ministerin ohne viel Erfolg. Denn zu tun hatte sie es nicht nur mit dem Abgeordneten Nüßlein, sondern offenbar auch mit der Staatskanzlei in München, bis hinauf zu Horst Seehofer. Und so versteckt sich nun in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ein Paragraf, der sich im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes nie fand. Paragraf 13 b regelt die "Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren".

Die obligatorische Umweltprüfung? Unwichtig!

Der Passus, vier Zeilen kurz, hat Sprengkraft. Befristet auf drei Jahre erlaubt er die Ausweisung von neuem Bauland ohne viel Aufhebens. Das vereinfachte Verfahren verzichtet nämlich auf die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und eine Erörterung. Die sonst obligatorische Umweltprüfung kann ebenso entfallen wie Ausgleichsmaßnahmen, und auch lästige Nachfragen seitens der Umweltbehörden sind nicht vorgesehen. "Die Bundesregierung lässt damit Baulandgenehmigungen in einer Weise zu, wie es sie noch nicht gegeben hat", sagt Michael Krautzberger, Stiftungsrat der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und über lange Jahre selbst hoher Beamter im Bauministerium. "Und dabei wollen wir doch eigentlich die weitere Zersiedelung verhindern."

Auch Hendricks kannte die Gefahren. Im Schreiben an Altmaier warnt sie im September, der Vorstoß aus Bayern widerspreche "massiv den Grundsätzen des Städtebaurechts, untergräbt den wichtigen Ausgleich zwischen den Interessen des Städtebaus und des Umweltschutzes und steht im Widerspruch zu den Bemühungen der Bundesregierung zum Flächenschutz".

Diese Bemühungen sind ebenfalls verbrieft, sie finden sich in der Nachhaltigkeitsstrategie der Regierung: Bis 2020 sollen täglich höchstens noch 30 Hektar versiegelt werden - gegenüber derzeit knapp 70. Wenn aber bis zum 31. Dezember 2019 Landwirte ihre Äcker am Ortsrand problemlos zu Bauland umwidmen dürfen, dürfte das Ziel in die Ferne rücken.

Daran ändert auch eine Flächenbegrenzung wenig, die in dem kurzen Passus steht: Demnach dürfen jeweils nur Flächen von 10 000 Quadratmetern im vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Wie viele dieser Flächen aber am selben Ortsrand liegen dürfen, steht nicht in Paragraf 13 b. "Die Erleichterungen konterkarieren das eigentliche Gesetz", sagt Chris Kühn, baupolitischer Sprecher der Grünen. "Die Bundesregierung verabschiedet sich damit endgültig vom 30-Hektar-Ziel."

Am Mittwoch, nach der Entscheidung des Bundeskabinetts, musste Hendricks ihren Gesetzentwurf im Bundestag verteidigen. Der Paragraf sei, "wenn Sie so wollen, naja, ein Probelauf", druckste die Ministerin. Man könne über ihn "geteilter Meinung sein". Anscheinend war er der Preis, um überhaupt die "urbanen Gebiete" durchzusetzen. Sollte sich aber im Parlament eine Mehrheit für eine Änderung des Paragrafen finden, "dann soll es so sein", setzte Hendricks hinzu. "Ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt."

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