Bamf:Schrille Post

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Im Asyl-Bundesamt geht der Streit über Vorwürfe sexueller Belästigung weiter. "Niemals" sei der Leitung eine Vielzahl von Fällen zugetragen worden, schreibt der Vizepräsident an die Mitarbeiter. Die Gleichstellungsbeauftragte kontert.

Von Bernd Kastner und Reiko Pinkert, München

Im Asyl-Bundesamt (Bamf) geht der Streit über den Umgang mit Vorwürfen sexueller Belästigung weiter. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat nun die Chefetage des Bamf intern auf Vorwürfe der Gleichstellungsbeauftragten Tanja Biesen reagiert.

Biesen hatte im Dezember massive Kritik an der Bamf-Spitze geäußert, und das vor gut 1000 Mitarbeitern bei einer Personalversammlung: Sexuelle Belästigung in der Belegschaft sei "ein immer größer werdendes Problem". Dauerhaft Beschäftigte glaubten, so Biesen, sich gegenüber befristetet Eingestellten "alles Mögliche herausnehmen" zu können. Indirekt warf sie der Amtsspitze und leitenden Mitarbeitern vor, nichts oder zu wenig gegen sexuelle Belästigung zu tun und zuerst "die möglicherweise bösen Absichten des Opfers" zu sehen.

Verschwiegenheit, sagt die Gleichstellungsbeauftragte, sei ein "Grundbaustein" ihrer Arbeit

Nachdem die Bamf-Spitze um Präsidentin Jutta Cordt in der Versammlung geschwiegen hatte, wandte sich Vizepräsident Ralph Tiesler nun doch mit einem Brief an alle gut 7000 Mitarbeiter und weist den Vorwurf Biesens zurück. Der Leitung sei "niemals" eine Vielzahl von Fällen sexueller Belästigung zugetragen worden. Die Bamf-Spitze nehme das Thema "überaus ernst", schon heute sei es eine "wichtige Aufgabe aller Führungskräfte", entsprechende Vorwürfe aufzuklären. Laut Tiesler arbeite man an einer Dienstvereinbarung zum Umgang mit sexueller Belästigung. Zudem würden von April an Schulungen stattfinden zu Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz.

Auf diesen Brief wiederum reagierte Biesen mit einem eigenen Schreiben an die Belegschaft, "da nunmehr erneut der Eindruck erweckt wurde, ich hätte in meiner Rede ein Problem dargestellt, das weder bekannt noch größeren Umfangs sei". Die Leitung habe sie "wiederholt dazu aufgefordert" konkrete Angaben zu ihr bekannten Fällen zu machen. "Dem werde ich (...) selbstverständlich nicht folgen."

Biesen schrieb der Bamf-Spitze, dass sie als Gleichstellungsbeauftragte gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sei, sie dürfe also ohne Einwilligung der Beschäftigten nichts nach oben weiterleiten. Dass sich die Mitarbeiter darauf verlassen könnten, sei "ein Grundbaustein" ihrer Arbeit. Sie habe der Leitung empfohlen, ein passendes Verfahren zu schaffen: "Uneinheitliche, langwierige Vorgänge mit unsicheren Rahmenbedingungen für die Beteiligten sind aktuell der Hauptgrund dafür, dass Betroffene sich scheuen, (mir berichtete) Vorfälle offiziell zu melden."

In seinem Brief hatte der Vizepräsident bereits interne Ansprechpartner genannt, die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht dabei.

© SZ vom 22.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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