Der irakische Generalstaatsanwalt hat in seinem Schlussplädoyer die Hinrichtung des Ex-Dikators verlangt. Auch zwei seiner engsten Gefolgsleute sollen sterben.

Neben Hussein sollen der ehemalige Vizepräsident Taha Jassin Ramadan und Saddams Halbbruder Barsan al-Tikriti sterben, sagte Staatsanwalt Dschafar al-Mussawi.

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Saddam Hussein (© Foto: AFP)

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Allen Angeklagten wird das Massaker in der Stadt Dudschail im Jahre 1982 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angelastet. Bei der Bluttat wurden 143 Schiiten umgebracht.

Für vier weitere Angeklagte beantragte der Staatsanwalt Haftstrafen. Mohammed Asawi Ali, ein Funktionär von Saddams Baath-Partei aus Dudschail, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft als einziger freigelassen werden.

Fast keine Regung auf der Angeklagtenbank

Anschließend hörte das Gericht die Anwälte der Angehörigen der Opfer des Massakers an. Diese forderten die Todesstrafe für alle acht Angeklagten.

Die Verteidiger sollen ihre Plädoyers am 10. Juni halten. Die acht Angeklagten verzogen bei der Sitzung am Montag fast keine Miene, als das Schlussplädoyer verlesen wurde.

Saddam ist in diesem ersten Verfahren, bei dem es um die Hinrichtung von 143 Männern aus einer schiitischen Kleinstadt nach einem Attentatsversuch auf Saddam geht, unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

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(sueddeutsche.de/dpa)