Baden-Württemberg:Schwere Behördenpanne bei Missbrauchsfall in Staufen

Couple Accused Of Selling Nine-Year-Old Boy Online For Sex

In diesem See fanden Ermittler eine Festplatte mit belastendem Material der Schänder eines Neunjährigen, zu denen auch die Mutter gehört haben soll.

(Foto: Simon Hofmann/Getty Images)
  • Ermittler gehen davon aus, dass eine Mutter gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten ihr neunjähriges Kind im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und sich auch selbst an ihm vergangen hat.
  • Nach SZ-Recherchen wurde die Gefahr für den Jungen lange nicht richtig eingeschätzt, da die verfügbaren Informationen nicht gebündelt wurden.
  • Das zuständige Jugendamt war beispielsweise lange nicht darüber informiert, dass der bereits wegen Kindsmissbrauch verurteilte Lebensgefährte bei der Familie wohnte.

Von Ralf Wiegand

Es ist die entscheidende Frage in all solchen Fällen. Die Antwort darauf kann strafrechtlich relevant sein, immer ist sie zur Vermeidung vergleichbarer Katastrophen unabdingbar - und die Öffentlichkeit will ohnehin als Erstes wissen: Hätte man das verhindern können? Wäre das Martyrium eines Jungen aus dem Breisgau zu beenden gewesen, bevor er durch Ermittlungen im Milieu pädophiler Krimineller gefunden wurde?

Der Fall war im Januar bekannt geworden; die Ermittler gehen davon aus, dass seine Mutter Berrin T. und ihr Lebensgefährte Christian L. das Kind aus Staufen im Internet zum sexuellen Missbrauch angeboten und sich selbst an ihm vergangen haben. Von 2015 bis September 2017 soll das dreckige Geschäft angedauert haben - unter dem Radar diverser Behörden, die entweder die Gefährlichkeit von Christian L. oder das Kindeswohl des Sohnes von Berrin T. im Blick hatten.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung wird deutlich: Wie gefährlich L. für das heute neun Jahre alte Kind tatsächlich werden könnte, ist an keiner Stelle richtig eingeschätzt worden. Es wäre aber möglich gewesen, wenn alle Informationen gebündelt worden wären. Das ist nicht geschehen.

So war schon früher als bisher bekannt aktenkundig, dass der pädokriminelle L. Kontakt zu dem Kind hatte. Bereits im Juni 2016 erfuhr das Landgericht Freiburg, dass der als rückfallgefährdet geltende Mann trotz Kontaktsperre zu Kindern Umgang mit Berrin T. und deren damals siebenjährigem Sohn hatte. Das Jugendamt wurde aber nicht informiert.

Behörden und Polizei hatten die Mutter über das Vorleben ihres Freundes informiert

Das Landgericht hatte L. im Jahr 2010 zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen verurteilt. Im Februar 2014 hatte er die Haft voll abgesessen und kam frei. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts verfügte allerdings Führungsaufsicht und die Aufnahme in ein Programm für stark rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Bei dieser Kammer, die L.s Resozialisierung zu kontrollieren versuchte, kam auch im Juni 2016 der Hinweis an, Christian L. habe "eine Freundin mit einem damals sieben Jahre alten Kind". So schreibt es das Landgericht auf SZ-Anfrage. Im Juli 2016 sei dann ein Bericht der Bewährungshilfe "über die Situation hinsichtlich der Beziehung" von L. "und seiner Lebensgefährtin" eingegangen. Dass Mutter und Kind dem Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald bekannt waren, wusste das Gericht.

Bewährungshilfe und Polizei hätten zwar Berrin T. über das Vorleben ihres Freundes informiert, das Jugendamt aber erfuhr vom Gericht nichts über dessen Auftauchen in der Staufener Problemfamilie. Warum nicht? Das Gericht, schreibt ein Sprecher, habe Kenntnis gehabt, dass das Jugendamt den Jungen begleite "und es eine Familienhelferin gibt". Offenbar glaubte man in der Justiz, das Jugendamt sei schon auf dem Laufenden. Ein Fehler.

"Von einer Familienhilfe ist uns nichts bekannt", teilt das für das Jugendamt zuständige Landratsamt dagegen mit. Ebenso wisse man "bis heute nichts" über einen Bericht der Bewährungshilfe. Dass Christian L. im August 2016 einen Antrag stellte, zu seiner Freundin und deren Sohn ziehen zu dürfen, habe das Jugendamt nach Auskunft des zuständigen Landkreises auch nicht erfahren. Erst im März 2017, neun Monate nach der ersten aktenkundigen Meldung über das Erscheinen von L., habe schließlich die Freiburger Kriminalpolizei das Jugendamt informiert. Der Sohn von Berrin T. kam sofort in eine Pflegefamilie.

Dass er dort nur vier Wochen blieb, liegt an einer Entscheidung des Freiburger Familiengerichts. Es beschloss auf Intervention der Mutter, den Jungen wieder nach Hause zu lassen. Berrin T. bekam nun zur Auflage, selbst dafür zu sorgen, dass Christian L. sich dem Jungen nicht nähert. Dass das Kind in der Pflegefamilie nach SZ-Informationen so gut wie nichts gegessen hat, wurde so interpretiert, dass es so die Rückkehr zur Mutter erzwingen wollte. Einen Psychologen zog das Gericht nicht zu Rate, das Kind wurde nicht befragt und untersucht. Es habe, so Jugendamt und Gericht, keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch gegeben. Man habe sich auch auf die Einschätzung der "erfahrenen Pflegemutter" verlassen, so das Jugendamt.

Warum hatte das Kind keinen Anwalt, wie es die Regel ist? Darauf gibt es keine Antwort

Vor dem Familiengericht hatte der Junge überdies keinen Verfahrensbeistand, eine Art Kinderanwalt, wie er in der Regel in solchen Verfahren vom Gericht bestellt wird. Warum hier nicht? Die Formulierung "in der Regel", sagt das Familiengericht, zeige, "dass im Einzelfall von der Bestellung eines Verfahrensbeistands abgewichen werden kann". Es wurde abgewichen.

Tatsächlich hielt das Gericht die Mutter für vertrauenswürdig. Dass sie erst dafür war, ihren Sohn in eine Pflegefamilie zu geben und dann dagegen, dass sie sogar unbedingt mit einem vorbestraften Sexualstraftäter zusammenleben wollte, über dessen Neigungen zu Kinderpornografie und Missbrauch sie amtlich unterrichtet wurde: Niemand hinterfragte das offenbar. Stattdessen stützte sich das Gericht auch auf ein Gutachten, wonach sich L. zu kleinen Mädchen hingezogen fühlt, nicht zu Jungen. So sicher, um L. den Umgang mit Berrin T.s Sohn zu erlauben, waren sich die Gerichte dann aber auch wieder nicht.

Obwohl sie ihr Kind zurück hatte, kämpfte Berrin T. weiter. Für ein Leben mit dem pädophilen Freund zog sie vors Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Dort fehlte offenbar die Information über inzwischen wieder laufenden Ermittlungen gegen L., weil der erneut kinderpornografisches Material besessen hatte. So vertraute das OLG wieder der Mutter, strich sogar eine vom Familiengericht verfügte psychologische Untersuchung der Frau, weil die angab, selbst eine Therapie angefangen zu haben. Berrin T. heißt es OLG-intern, sei "sehr überzeugend" gewesen und habe für ihr Kind "gekämpft wie eine Löwin".

Klar ist: Auch wenn all diese Entscheidungen anders getroffen worden wären, hätte das dieses Verbrechen nicht verhindert. Das wäre nur möglich gewesen, wenn gegen L. 2010, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, Sicherungsverwahrung verhängt worden wäre. Aber das Martyrium des Jungen hätte wohl abgekürzt werden können, wäre nicht stets die weniger aufwendige Lösung gewählt worden.

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