Das Kopftuch ist für die baden-württembergische Kultusministerin Annette Schavan nicht nur ein religiöses, sondern auch ein politisches Symbol. Das Land will ein Gesetz einführen, das muslimischen Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches im Unterricht verbietet.
Es soll Anfang April in Kraft treten. Über ein Verbot besteht im Landtag Einigkeit.
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Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck erwartet, dass das geplante Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen im Südwesten wieder vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden muss.
Die FDP-Politikerin sagte am Mittwoch im Südwestrundfunk, dass alle im Stuttgarter Landtag vertretenen Parteien das Kopftuch im Unterricht möglichst nicht haben wollen.
Die Abgeordneten kamen am Vormittag zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Schulgesetzes zusammen.
Der Weg dorthin sei aber umstritten, sagte die FDP-Politikerin weiter. Insbesondere die geplante Privilegierung christlicher und jüdischer Symbole könnte gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen.
Die Gefahr so einen Laizismus über die Hintertür zu bekommen, sei nicht ausgeschlossen. Werwigk-Hertneck warnte vor einer Ausdehnung des staatlichen Neutralitätsgebotes auf Angestellte und Beamte des Öffentlichen Dienstes und auf Schülerinnen und Studenten.
Es entspreche nicht der Toleranz, wenn dann Mädchen gar nicht mehr in staatliche, sondern nur in irgendwelche privaten Schulen geschickt würden: "Das fände ich sehr sehr traurig."
Werwigk-Hertneck rechnet im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere nach der geplanten Anhörung von Verfassungsrechtlern noch mit Änderungen bei der geplanten Schulgesetznovelle.
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(dpa/AP)
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