Baden-Württemberg geht in Berufung:Land will Ex-Sicherungsverwahrten Entschädigung verweigern

Im Verfahren um Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten hat das Land Baden-Württemberg wie erwartet Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt.

Im Verfahren um Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten hat das Land Baden-Württemberg wie erwartet Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe bekannt.

In einem Verfahren vor dem Landgericht Karlsruhe war vier ehemaligen Sicherungsverwahrten im April ein Schmerzensgeld von insgesamt 240.000 Euro zugesprochen worden. Das Geld muss das Land oder der Bund bezahlen. In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.

Betroffen sind Straftäter, bei denen die Sicherungsverwahrung nachträglich verlängert wurde. Bis 1998 war die nachträgliche Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre beschränkt. Danach wurde das Gesetz geändert und eine unbefristete Unterbringung der Straftäter ermöglicht.

Dieses Verfahren wurde dann auch bei Männern angewandt, die unter anderen Bedingungen verurteilt wurden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärte diese rückwirkende Sicherungsverwahrung für rechtswidrig. Das Bundesverfassungsgericht folgte der Rechtsauffassung.

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