Mit der Awacs-Entscheidung haben sich die Verfassungsrichter zusammengerissen und den Parlamentsvorbehalt wieder groß und laut proklamiert. Sie haben so geurteilt, wie sie das schon 2003 per einstweiliger Anordnung hätten tun können, sollen und müssen. Doch was bringt diese Feststellung jetzt noch, fünf Jahre später?
Das Bundesverfassungsgericht, genauer gesagt dessen 2. Senat, hat sich viel, sehr viel Zeit gelassen: Der Irak-Krieg ist längst vorbei, Saddam Hussein ist schon lange tot - und die 105 Einsätze von Awacs-Flugzeugen, sämtlich mit deutscher Beteiligung, sind Geschichte.
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Nun endlich kommt das Gericht also zu dem Ergebnis, dass damals, im Jahr 2003, der Bundestag über diesen deutschen Vor-Irak-Kriegs-Einsatz im türkischen Luftraum hätte entscheiden müssen. Die Regierung Schröder hat das Parlament nicht beteiligt, also den Parlamentsvorbehalt missachtet, das Grundrecht des Bundestags negiert, das Grundgesetz verletzt.
Und was bringt diese Feststellung jetzt noch, fünf Jahre später? Ist das Urteil mehr als verfassungspolitische Archäologie?
Ja, es ist mehr: Es bringt Klarheit für die Zukunft. Es bringt eine Klarheit, die auch das Parlaments-Beteiligungsgesetz aus dem Jahr 2005 nicht gebracht hat, weil dieses Gesetz die "Reichweite" des Parlamentsvorbehalts nicht festlegt.
Klärung dank FDP
Das macht nun das Gericht, und zwar so: Immer dann, wenn es für deutsche Soldaten irgendwo in der Welt gefährlich werden könnte, muss über diesen Einsatz das Parlament entscheiden.
Kein Minister, kein Kanzler, keine Kanzlerin kann sich da herausreden, und auch kein neuer Nationaler Sicherheitsrat kann und darf dem Parlament sein Recht wegnehmen; nicht mit dem Argument, dass es sich beim Bundeswehr-Einsatz um bloße "Routine" handle; nicht mit dem Hinweis, dass der Einsatz von "untergeordneter Bedeutung" sei; und auch nicht mit der Behauptung, dass an die "Anwendung von Waffengewalt" vorerst nicht gedacht werde.
Das ist löblich so. Wenn alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, wie es die demokratische Urformel des Grundgesetzes besagt, dann ist es auch gut, wenn die Erlaubnis zum Einsatz militärischer Gewalt von der Volksvertretung ausgeht. Für diese Klärung ist der FDP zu danken.
Eigentlich steht seit 1994 schon alles fest
Sie war die einzige Fraktion, die sich 2003 gegen die Missachtung der Parlamentsrechte gewehrt hat. SPD und Grüne waren damals Regierungsparteien, sie fügten sich dem Schalten und Walten des Kanzlers Schröder, der mit dem Awacs-Einsatz im Vorfeld des Irak-Kriegs sein Nein zu diesem Krieg abfedern wollte.
Und die CDU/CSU wollte ohnehin damals wie heute eher weniger Parlamentsbeteiligung als mehr, weil diese ihr als zu umständlich erscheint.
Dabei steht eigentlich seit 1994 alles fest: Schon im allerersten Urteil des Verfassungsgerichts zu den Auslandseinsätzen, das gleichfalls Awacs-Flugzeuge betraf (damals über der Adria), hat das Gericht lang und breit dargelegt, dass die Bundeswehr ein "Parlamentsheer" sei; so entspreche es seit 1918 deutscher Verfassungstradition.
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Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
Was soll das jetzt. Das Gericht hat sich sehr viel Zeit gelassen und hat jetzt festgestellt, dass der Einsatz unrechtmäßig war. Aber es wird keine Folgen haben. Oder erhebt jetzt ein Staatsanwalt Klage gegen Schröder, Fischer und Co.? Ich denke nicht. Also sind auch solche Urteile doch letztendlich nur eine Farce und runden das Gesamtbild unserer Gerichte und Politiker ab. Ich fühle mich bestätigt, dass dieser Basta -Kanzler mit seinem Steinewerfer Fischer unserem Land geschadet haben.
Prantl schreibt: "Es wäre wohl besser gewesen, das Verfassungsgericht hätte dem Parlament die Entscheidungskompetenz für das Grundsätzliche gegeben, für den großen Rahmen also, und dafür der Regierung bei der Konkretion mehr Spielraum gelassen."
Dem stimme ich nicht zu.
Die Frage um den Einsatz der Bundeswehr - also die Frage um Krieg oder Frieden - wird von den rund 600 MdPs entschieden und nicht von einer kleinen Clique.
Soweit ich informiert bin, hat das Parlament die Entscheidungskompetenz für das Grundsätzliche. Es erläßt Gesetze oder ändert sie, manchmal auch das Grundgesetz. Noch grundsätzlicher geht's nicht.
Prantl schreibt vom Druck der Bündnispartnern und außenpolitischem Gesichtsverlust. Bisher hat die deutsche Regierung diesem Druck erstaunlicherweise gut widerstanden. Der außenpolitische Gesichtsverlust mag schmerzen, wird aber aufgewogen durch die hohe Legitimation von Parlamentsentscheidungen. Davon profitieren die Regierung, Deutschland und letztlich auch die Bündnispartner.
Sicherheitspolitik muss schnelles Handeln ermöglichen - die Politik den breiten Rahmen setzen. Es zeigt sich in der Tat, dass das Parlament gar nicht Volkssouverän ist, weil in Krisen immer mit bündnispolitischer Notwendigkeit hantiert wird. Da hat Prantl eine sehr gute Argumentation hingelegt. Vor allem fehlt aber die Klärung konkreter Fragen: wollen die Deutschen die US-Vasallen sein oder wollen sie eine EU-Sicherheitspolitik nach anderen als manichäischen Maßstäben kreieren?
Sachen Pfaff ergibt sich: es war ein Kriegseinsatz eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs. Höchstrichterlich bedeutet es: die Bundesstaaatsanwaltschaft hat tätig zu werden und Ermittlungen wegen Führung eines Angriffskrieges aufzunehmen - so wie es auch in Sachen Jugoslawienkrieg noch ansteht.
§80StGB steht an- Lebenslänglich für die verbrecher.
Darum geht es. Nicht um weltfremde Juristerei, sondern um ganz unangebnehme Folgen.
So eine Reaktion wäre das absolut wünschenswerteste, dann könnte ich den Film noch besser an die Medien verkaufen, oder glauben Sie ich geh da ohne Kameramann hin?Und wenn die Pfleger auch noch weiße Anzüge tragen statt Kittel, könnte ich mir den Soundtrack von Saturday Night Fever als Untermalung vorstellen;-)
Paging