Ein Kommentar von Heribert Prantl

Mit der Awacs-Entscheidung haben sich die Verfassungsrichter zusammengerissen und den Parlamentsvorbehalt wieder groß und laut proklamiert. Sie haben so geurteilt, wie sie das schon 2003 per einstweiliger Anordnung hätten tun können, sollen und müssen. Doch was bringt diese Feststellung jetzt noch, fünf Jahre später?

Das Bundesverfassungsgericht, genauer gesagt dessen 2. Senat, hat sich viel, sehr viel Zeit gelassen: Der Irak-Krieg ist längst vorbei, Saddam Hussein ist schon lange tot - und die 105 Einsätze von Awacs-Flugzeugen, sämtlich mit deutscher Beteiligung, sind Geschichte.

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Nun endlich kommt das Gericht also zu dem Ergebnis, dass damals, im Jahr 2003, der Bundestag über diesen deutschen Vor-Irak-Kriegs-Einsatz im türkischen Luftraum hätte entscheiden müssen. Die Regierung Schröder hat das Parlament nicht beteiligt, also den Parlamentsvorbehalt missachtet, das Grundrecht des Bundestags negiert, das Grundgesetz verletzt.

Und was bringt diese Feststellung jetzt noch, fünf Jahre später? Ist das Urteil mehr als verfassungspolitische Archäologie?

Ja, es ist mehr: Es bringt Klarheit für die Zukunft. Es bringt eine Klarheit, die auch das Parlaments-Beteiligungsgesetz aus dem Jahr 2005 nicht gebracht hat, weil dieses Gesetz die "Reichweite" des Parlamentsvorbehalts nicht festlegt.

Klärung dank FDP

Das macht nun das Gericht, und zwar so: Immer dann, wenn es für deutsche Soldaten irgendwo in der Welt gefährlich werden könnte, muss über diesen Einsatz das Parlament entscheiden.

Kein Minister, kein Kanzler, keine Kanzlerin kann sich da herausreden, und auch kein neuer Nationaler Sicherheitsrat kann und darf dem Parlament sein Recht wegnehmen; nicht mit dem Argument, dass es sich beim Bundeswehr-Einsatz um bloße "Routine" handle; nicht mit dem Hinweis, dass der Einsatz von "untergeordneter Bedeutung" sei; und auch nicht mit der Behauptung, dass an die "Anwendung von Waffengewalt" vorerst nicht gedacht werde.

Das ist löblich so. Wenn alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht, wie es die demokratische Urformel des Grundgesetzes besagt, dann ist es auch gut, wenn die Erlaubnis zum Einsatz militärischer Gewalt von der Volksvertretung ausgeht. Für diese Klärung ist der FDP zu danken.

Eigentlich steht seit 1994 schon alles fest

Sie war die einzige Fraktion, die sich 2003 gegen die Missachtung der Parlamentsrechte gewehrt hat. SPD und Grüne waren damals Regierungsparteien, sie fügten sich dem Schalten und Walten des Kanzlers Schröder, der mit dem Awacs-Einsatz im Vorfeld des Irak-Kriegs sein Nein zu diesem Krieg abfedern wollte.

Und die CDU/CSU wollte ohnehin damals wie heute eher weniger Parlamentsbeteiligung als mehr, weil diese ihr als zu umständlich erscheint.

Dabei steht eigentlich seit 1994 alles fest: Schon im allerersten Urteil des Verfassungsgerichts zu den Auslandseinsätzen, das gleichfalls Awacs-Flugzeuge betraf (damals über der Adria), hat das Gericht lang und breit dargelegt, dass die Bundeswehr ein "Parlamentsheer" sei; so entspreche es seit 1918 deutscher Verfassungstradition.

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