Von Praxisgebühr bis Zahnersatz: Was die Änderungen im Gesundheitswesen für die Patienten bedeuten.
(SZ vom 22.07.2003) - Diese Reform ist nicht das geworden, was der Bundeskanzler monatelang versprochen hat. Statt das Gesundheitssystem grundlegend zu verändern, bürden Regierung und Opposition vor allem den Patienten zusätzliche Lasten auf: Es wird künftig deutlich teurer sein, krank zu werden. Wer zum Arzt geht und gesetzlich versichert ist, muss demnächst Geld mitbringen. Auch die Gebühren für einen Aufenthalt im Krankenhaus steigen. Den Zahnersatz müssen die Bürger ab dem übernächsten Jahr selbst finanzieren, und zwei Jahre später wohl auch das Krankengeld. Dafür sollen zwar die Kassenbeiträge sinken, aber ob und wann das geschieht, ist längst nicht sicher.
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Der einzige Punkt, auf den sich die Verhandlungsrunde schon in der vergangenen Woche einigen konnte, war die Praxisgebühr . Zehn Euro muss der Patient künftig für einen Arztbesuch zahlen. Dieser Betrag fällt einmal für jeden Behandlungsfall an und auch nur einmal im Quartal, wenn der Patient immer erst den Hausarzt aufsucht.
Ein Beispiel: Wer im Januar wegen einer Grippe zum Hausarzt geht, muss zehn Euro zahlen. Kehrt der Patient zu einem zweiten Termin zurück, muss er nichts mehr zuzahlen. Das gilt auch, wenn der Hausarzt ihn zum Spezialisten schickt: Für eine Behandlung auf Überweisung entfällt die Gebühr. Wenn sich dieser Patient dann im Februar den Knöchel verstaucht und direkt zum Orthopäden geht, nicht zu seinem Hausarzt, muss er aber erneut zehn Euro zahlen - also schon 20 Euro innerhalb eines Quartals. Auf diese Weise soll die Funktion des Hausarztes als Lotse im Gesundheitssystem gestärkt werden.
Der bürokratische Aufwand für diese Praxisgebühr ist enorm hoch: Die Ärzte sollen die Gebühr entgegen nehmen und an die kassenärztlichen Vereinigungen abführen, die wiederum weniger Geld von den Krankenkassen abrufen. Nach einem komplizierten Berechnungsverfahren soll das Geld aus dem gemeinsamen Topf zurück an die Ärzte fließen.
Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen die Patienten künftig zehn Euro täglich selbst zahlen. Die Obergrenze liegtbei 280 Euro, nach vier Wochen fällt die Zuzahlung also weg. Verändert wird auch die Zuzahlung für Arzneimittel und Heilmittel: Der Patient soll von jedem verschriebenen Medikament zehn Prozent selbst bezahlen, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden kaum mehr erstattet. Auf keinen Fall bezahlt werden Arzneien zur "Verbesserung der privaten Lebensführung" wie beispielsweise Viagra. Fahrten im Taxi zum Arzt übernehmen die Kassen nur noch ausnahmsweise.
Diese Zuzahlungen kosten die Versicherten insgesamt 3,3 Milliarden Euro jährlich. Weil die Verhandlungspartner den Vorwurf fürchten, ihre Reform sei unsozial, gibt es weitere Obergrenzen: Niemand soll für alle Zuzahlungen zusammen mehr als zwei Prozent seines Bruttoeinkommens aufwenden. Für chronisch Kranke gilt ein Satz von einem Prozent, allerdings wird die Definition dafür verschärft werden. Für Kinder fallen keine Gebühren an. Dazu können Eltern pro Kind von ihrem Einkommen einen Freibetrag von 3.500 Euro abziehen. Wie diese Daten erfasst und wie die Angaben kontrolliert werden sollen, ist unklar. Die Krankenkassen kennen in der Regel das Einkommen der Versicherten nicht.
Beim Zahnersatz hat sich die Linie der Union durchgesetzt, obwohl selbst deren Verhandlungsführer Horst Seehofer (CSU) persönlich anderer Meinung ist: Ab dem Jahr 2005 müssen die Patienten selbst dafür aufkommen. Private und gesetzliche Krankenkassen sollen in Konkurrenz zueinander Zusatzversicherungen für den Zahnersatz anbieten.
Die Sozialdemokraten haben sich nicht davon abbringen lassen, auch das Krankengeldvon den Arbeitnehmern finanzieren zu lassen. Erst im Jahr 2007 soll der Kompromiss dazu greifen: Der Anteil der Arbeitnehmer am Krankenkassenbeitrag wird um die Summe erhöht, die das Krankengeld kostet- also fünf Milliarden Euro oder 0,5 Prozentpunkte. Oder, wie Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) sagt, "das Krankengeld ist als eigener Beitragssatz vorgesehen".
Sterbegeld, Entbindungsgeld und nicht notwendige Sterilisation müssen Patienten selbst finanzieren. Zuschüsse für Sehhilfen zahlen die Kassen nur an Minderjährige. Bei der künstlichen Befruchtung werden drei statt vier Versuche finanziert. Die Hälfte müssen die Versicherten selbst zahlen. Es gilt eine Altersgrenze von 25 bis 40 Jahren. Im Sinne der Gerechtigkeit sollen alle Punkte auch bei Beihilfe und Versorgung für Minister, Abgeordnete und Beamte gelten.
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