Außenansicht:Die Marke TTIP ist verbrannt

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Wie das Freihandelsabkommen noch zu retten ist.

Von Rolf J. Langhammer

Einer Umfrage zufolge ist die Mehrheit der Deutschen gegen die Transatlantische Handels-und Investitionspartnerschaft (TTIP). Eine knappe Mehrheit befürwortet aber auch Freihandel. Damit beweisen die Befragten unwissentlich ein gutes Gespür dafür, dass es da einen Unterschied gibt: TTIP ist kein Freihandelsabkommen.

Für Freihandel bedarf es keines Abkommens. Freihandel kann jeder Staat unilateral bestimmen. Will man allerdings freieren Handel unter Partnern und sind diese Partner Merkantilisten, die ihren Markt nur dann öffnen, wenn auch der Partner mit gleichwertigen "Zugeständnissen" dazu bereit ist, braucht man ein Abkommen. Die USA und die EU verhandeln wie Merkantilisten. Das hat US-Präsident Barack Obama bei seinem Besuch in Hannover mit dem Aufruf "Buy American" klar zu verstehen gegeben.

TTIP ist wie jedes Handelsabkommen geeignet, Merkantilismus zu disziplinieren. Es kostet viel Zeit, die Gleichwertigkeit von Zugeständnissen bei sehr verschiedenen Verhandlungsthemen wie öffentliches Beschaffungswesen und Zollabbau quantitativ abzuschätzen. Jede Seite versucht zudem, die eigene Verhandlungsposition so lange wie möglich geheim zu halten, um nicht Gefahr zu laufen, dass eigene Zugeständnisse in der Marktöffnung von der anderen Seite vorzeitig "eingepreist" werden und an Verhandlungswert einbüßen. Vor allem die USA haben diese Strategie in allen früheren Verhandlungen immer wieder an den Tag gelegt. Daher überrascht ihre Geheimniskrämerei nicht. Dass bei den Verhandlungen mehrere Tausend Seiten Verhandlungspapiere produziert werden, liegt sowohl an der Themenbreite als auch am sogenannten Negativlistenansatz. Alles, was nicht ausdrücklich von der Liberalisierung ausgenommen wird, kann von der anderen Seite als "zu liberalisieren" interpretiert werden. Also wird alles Erdenkbare im Detail ausgeschlossen. Was dabei in der deutschen Diskussion oft übersehen wird, ist, dass die USA keinen besseren Zugang auf dem deutschen Markt erhalten als EU-Anbieter. Die Vielzahl von Ausnahmebestimmungen vom freien Handel mit Dienstleistungen in der EU - beispielsweise die Preisbindung im Bucheinzelhandel oder der Schutz öffentlicher Dienstleistungen - gilt auch für amerikanische Anbieter. Die deutsche Sorge vor amerikanischen Anbietern ist in diesen Bereichen daher ebenso unbegründet wie die Sorge vor EU-Anbietern.

In dieser Gemengelage zwischen ausgeprägt merkantilistischem Verhalten und der Sorge der EU-Öffentlichkeit vor Souveränitätseinbußen ihrer Regierungen gegenüber US-Investoren haben sich die Verhandlungen festgefahren und gleichzeitig die Proteste der Öffentlichkeit verstärkt. Die offensichtliche Furcht der Regierungen vor dem Zorn ihre Bürger bestärkt den Bürger in seiner Ablehnung. Schwäche in der Außendarstellung wird mit Schwäche im internen Verhandlungsprozess und Verschweigen wichtiger Details in der Öffentlichkeit gleichgesetzt.

Bei einem Scheitern haben die EU-Staaten mehr zu verlieren als die Amerikaner

Dennoch ist TTIP noch zu retten, und es muss vor allem im Interesse der EU und seiner Bürger gerettet werden. Denn scheitert TTIP und wird gleichzeitig die für die USA viel wichtigere Transpazifische Partnerschaft TPP verwirklicht, können die USA im wachstumsstarken asiatisch-pazifischen Raum und später global die Regeln und Standards umsetzen, gegen die die EU in TTIP Einwände erhebt - etwa die umstrittenen Nahrungsmittelstandards und der weitgehende Schutz privaten geistigen Eigentums. Die EU-Handelspolitik, die ein wichtiger Bestandteil der EU-Außenpolitik ist, liefe Gefahr, marginalisiert zu werden und stünde vor der politisch heiklen Versuchung, mit China, das am TPP nicht beteiligt ist, ein Handelsabkommen zu schließen. Die EU hat bei einem Scheitern von TTIP mehr zu verlieren als die USA.

Zu retten ist TTIP nur, wenn beide Partner die Sorgen ihrer Bürger ernst nehmen. Dazu können drei massive Änderungen in den Verhandlungen beitragen:

Erstens wird ein "modulares" TTIP vereinbart: Zunächst werden die relativ einfachen Verhandlungsthemen, etwa der gegenseitige Zollabbau bei Industriegütern, zu Ende geführt. Nur wenn das Erfolg hat, werden die schwierigeren Themen angegangen. Das wäre kein TTIP light, da es schon beim Zollabbau für sensible Produkte hakt. Es wäre stattdessen ein positives Signal, auf das aufgebaut werden könnte.

Zweitens wird beim Investorenschutz die Regelung der Welthandelsorganisation WTO im Streitschlichtungsfall übernommen: Nur die Verhandlungspartner, also die US-Regierung und die EU-Kommission dürfen gegeneinander klagen. Ausländische Investoren, die sich gegenüber einheimischen Unternehmen benachteiligt sehen und auf Inländerbehandlung klagen, müssen die eigene Verhandlungspartei davon überzeugen, eine Untersuchung einzuleiten und gegebenenfalls ein Verfahren zu eröffnen. Der Kompromissvorschlag der EU, einen öffentlichen Gerichtshof mit bestallten Richtern statt einer privaten Schlichtungsstelle einzurichten, behält weiterhin den Mangel, dass private Investoren klagen dürfen. Warum soll privaten Investoren erlaubt sein, was der privaten Einzelperson versagt bleibt, nämlich Rechte aus freierem Handel beim Staat einzuklagen? Der Einwand, damit würde der Investorenschutz politisiert und kleinere politisch unwichtige Unternehmen würden gegenüber größeren Unternehmen benachteiligt, zieht nicht. Investoren könnten sich in Verbänden zusammenschließen und so mehr Gewicht bekommen. Mit der Übernahme der WTO-Regelung würde einer der aus Sicht der Öffentlichkeit wichtigsten Streitpunkte beseitigt.

Drittens setzen beide Parteien das Vorsichtsprinzip als Leitlinie ihrer Verhandlungen ein. Nach diesem in der EU gültigen Prinzip lassen staatliche Aufsichtsbehörden ein Produkt erst dann in den Handel, wenn als sicher gelten kann, dass davon keine Gefahren für Verbraucher oder Umwelt ausgehen. Dieser Vorschlag mutet den USA einiges zu, sie werden aber erkennen, dass auch bei ihren Bürgern das Vorsichtsprinzip an Boden gewinnt. Dazu hat auch der VW-Skandal beigetragen. Eine vorausschauende US-Regierung wird das Vorsichtsprinzip gerade im Handel mit Ländern im pazifischen Raum im Auge haben, die niedrigere Verbraucherschutzstandards praktizieren.

Mit diesen drei Änderungen lässt sich aus der Asche der verbrannten Marke TTIP vielleicht noch einiges retten. Wenn nicht, geht TTIP den Weg der Doha-Runde in der WTO, nämlich ins Wachkoma: Man gibt den Patienten nicht auf, aber er wird auch nicht geheilt. Den Schaden hätten in erster Linie die Europäer.

© SZ vom 31.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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