Aussage eines Mordermittlers im NSU-Prozess:"Die wollten einfach nur töten"

Die NSU-Terroristen sollen eines ihrer Opfer vor dem Mord auf dem Boden fixiert haben. Das legt die Aussage eines Rostocker Ermittlers nahe. Außerdem erklärt ein weiterer Zeuge, wie es beim fünften Mord der Neonazi-Gruppe zu einer Namensverwechslung kommen konnte.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Ein erfahrener Mordermittler hat am Mittwoch im NSU-Prozess die Vermutung angestellt, dass der in Rostock ermordete Dönerverkäufer Mehmet Turgut von den Tätern zunächst auf dem Boden "fixiert" worden ist. Unter anderem die Blutspuren am Tatort würden auf dieses Vorgehen hindeuten, sagte der Beamte.

Die Tat am 25. Februar 2004 war der mutmaßliche fünfte Mord, den die NSU-Terroristen begangen haben sollen. Das Opfer hatte den Döner-Stand am Morgen gerade erst geöffnet, der Kaffee war frisch aufgesetzt, als die Mörder kamen. "Die Menschen, die hier reingegangen sind, wollten nicht rauben oder zerstören. Die wollten einfach nur töten", sagt der Rostocker Kommissar. Geld wurde nicht gestohlen.

Olaf Klemke, Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben, hinterfragt die Version des Ermittlers mit den Worten: "Das Opfer kann sich ja auch freiwillig hingelegt haben." Darauf sagt der Beamte: "Ob das ein Mensch freiwillig macht, lasse ich mal so im Raume stehen. Ich gehe davon aus, dass keiner einfach still hält und sich erschießen lässt. Ich kann es mir nur so erklären, dass das Opfer fixiert war."

Namensverwechslung beim Opfer

Der Beamte deutet zudem an, dass die Mörder gute Ortskenntnisse gehabt haben müssten. Der Tatort liegt in einer abgelegenen Wohngegend, an einer Sackgasse. "Ich als Einheimischer war noch nie an diesem Ort. Wir haben uns gefragt: Was sucht jemand hier in diesem Bereich?", sagt der Ermittler. Allerdings ist es von dort nicht weit bis zur Autobahn, und der NSU hat die Tatorte zuvor, wie gefundene Notizen und Karten zeigen, offenbar gut ausgespäht. Für die Vermutung, dass die Terroristen ortskundige Helfer hatten, fehlen Belege.

Weitere Zeugen von der Polizei erläutern, wie es zu einer Namensverwechslung des Opfers kam. Mehmet Turgut lebte ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland; Jahre zuvor hatte er in der Türkei die Personalien mit seinem Bruder getauscht, der nun im Gesichtssaal sitzt und zuhört. Turgut arbeitete nur aushilfsweise in dem Imbiss, der Betreiber stellt es vor Gericht sogar so dar, als sei er nur sein "Gast" gewesen.

Vertreter der Nebenkläger verwahren sich im Laufe der Zeugenbefragung dagegen, dass im Prozess nicht zur Sache gehörende Ermittlungen ausgebreitet werden, die früher gegen das Opfer und die Familie gelaufen seien. Die Polizei vermutete damals auch, dass der Mord einen Hintergrund in vermeintlichen kriminellen Aktivitäten des Opfers haben könnte. Das bestätigte sich jedoch nicht.

"Warum kann man eine Ermittlungsrichtung schon nach einer Woche ausschließen?"

Frühzeitig hatten die Ermittler dagegen Rassismus als Motiv ausgeschlossen. Kurz nach der Tat, Anfang März 2004, entwarf die Polizei in Rostock eine Pressemitteilung, in der es hieß: "Ein ausländerfeindlicher Hintergrund kann derzeit ausgeschlossen werden." Der Nebenklage-Anwalt Hardy Langer fragt einen Beamten: "Warum kann man eine Ermittlungsrichtung schon nach einer Woche ausschließen?" Das Fehlen von Spuren rechtfertige ja nicht, einen Ansatz gleich zu verwerfen. Der Beamte hat keine schlüssige Erklärung. Er wiederholt nur, es habe eben keine Hinweise gegeben.

Später sagt Aydin H. aus, der damalige Betreiber des Dönerstands. Er hat das Opfer stark blutend in dem Imbiss aufgefunden, als er an dem Morgen vom Großmarkt kam und die Tür zu dem Verkaufscontainer öffnete. Mehmet Turgut habe noch kurz gelebt, sagt er. Hilfe war jedoch nicht mehr möglich. Der Betreiber kannte den jungen Mann und dessen Familie, sie stammt aus dem selben Dorf in der Türkei wie er.

Aydin H. erhielt am Tatort eine Beruhigungsspritze. Und auch jetzt, vor Gericht, wirkt er aufgeregt und noch immer geschockt von der Tat, die womöglich auch ihn hätte treffen können. "Was ich erlitten habe, weiß nur ich", sagt Aydin H. vor Gericht und spielt damit auch auf die Ermittlungen an: "Ich wurde wie ein Beschuldigter behandelt." Ihm sei vorgehalten worden, die Mörder hätten es auf ihn abgesehen gehabt, und er müsse wissen, worum es gehe. Aber Aydin H. wusste nichts.

Die Familie des Opfers sei tief getroffen gewesen. Aydin H. sagt, bei der Beerdigung habe er gewünscht, dass die Mörder lieber ihn und nicht Mehmet Turgut erschossen hätten.

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