Wenn ausländische Väter Söhne und Töchter in ihr Heimatland entführen, sind dem deutschen Staat oft die Hände gebunden. Diplomatie ist gefragt.
Am Dienstagabend wartete Gracia Kranz, 29, am Bremer Flughafen auf die Ankunft des Lufthansa-Flugs LH350. An Bord war ihr dreijähriger Sohn Faris, der vor dreieinhalb Monaten von seinem Vater, einem Tunesier, nach Nordafrika entführt worden war.
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Wenn Kinder von ihren Vätern ins Ausland entführt werden, können Mütter oft nur wenig tun. (© Foto: AP)
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An Bord war auch die frühere Ausländerbeauftragte und grüne Bundestagsabgeordnete Marieluise Beck. Sie hat das Kind befreit, ohne ihre Hilfe wäre es Gracia Kranz so ergangen wie den meisten Müttern, die versuchen, ihr Kind aus einem arabischen Land zurückzuholen. Kranz wäre gescheitert wie viele deutsche und europäische Eltern, deren Partner ihre Kinder ins Ausland verschleppen und nie wiederkehren.
"1000 bis 1500 Kinder werden jedes Jahr entführt, knapp die Hälfte davon in Länder, deren Regierungen die Haager Konvention zur Kindesentführung nicht unterzeichnet haben. Das sind vor allem arabische Länder. Und nur etwa zehn Prozent dieser Fälle gehen gut aus", schätzt Christiane Hirts, Direktorin des europäischen "Committee for Missing Children".
Aufforderung zur gütlichen Einigung
Hirts betreut in Deutschland zur Zeit etwa 250 Eltern, deren Kinder ins Ausland verschleppt wurden. Sie kennt deren Verzweiflung genau, vor einigen Jahren musste sie selbst um ihr entführtes Kind kämpfen. Ohne eine Unterschrift unter die Haager Konvention zur Kindesentführung haben der deutsche Staat, das Auswärtige Amt, die Polizei, die Botschaften kaum eine rechtliche Handhabe.
So ist es auch in diesem Fall. Weder Kanzlerin Merkel noch Außenminister Steinmeier konnten ihre tunesischen Kollegen bisher zur Unterschrift bewegen. Das Auswärtige Amt muss sich in Fällen wie dem von Gracia Kranz meist damit begnügen, die Mütter in Briefen " ... zur gütlichen Einigung mit dem anderen Elternteil bzw. der väterlichen Familie" aufzufordern.
Das entscheidende Problem für Frauen wie Gracia Kranz ist: Wenn ein Tunesier außerhalb Tunesiens ein Kind zeugt, hat dieses automatisch auch die Staatsbürgerschaft des Vaters. Und sobald sich dieses Kind in Tunesien befindet, greift das islamische Familienrecht. Danach sind Väter traditionell die gesetzlichen Vertreter des Kindes, und sie dürfen gemäß dem islamischen Recht seinen Aufenthaltsort bis zur Volljährigkeit bestimmen.
Viele Mütter glauben, dass das deutsche Sorgerecht ihnen hilft, die Kinder zurückzuholen. Aber das ist ein Trugschluss, sagt die Münchener Rechtsanwältin Manuela Landuris, Expertin für tunesisches Familienrecht: Langwierige Verfahren vor Gericht sind nötig, und in der Regel wird verlangt, dass die Mütter dauerhaft in dem arabischen Herkunftsland des Vaters leben.
Gracia Kranz engagierte Rechtsanwälte in Deutschland und in Tunesien, bat in der Deutschen Botschaft um Hilfe und schrieb an Außenminister Steinmeier. Im Antwortbrief ließ er mitteilen, dass weder tunesische Behörden noch deutsche Diplomaten helfen würden: "Die Botschaft in Tunis kann nicht die Rückführung Ihres Sohnes gegen den Willen des Kindesvaters oder der väterlichen Familie durchsetzen."
Politischer Druck
Gracia Kranz musste erkennen, dass ihr privates Engagement ebenso wie staatliche Unterstützungsmöglichkeiten an die Grenzen internationalen Rechts gestoßen waren.
Die Lage veränderte sich erst, als Marieluise Beck sich einschaltete. Die frühere Ausländerbeauftragte der Bundesregierung und Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, nutzte ihre Kontakte zu deutschen und tunesischen Diplomaten und Regierungsvertretern.
Nach einem Treffen mit einem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes in Berlin bat dieser den tunesischen Botschafter zum Gespräch. Einige Tage danach reiste Beck nach Tunis und sprach mit der stellvertretenden tunesischen Außenministerin.
Schließlich machten die tunesischen Behörden der Familie des Entführers deutlich, dass ihr Land nicht an diplomatischen Verwicklungen mit Deutschland interessiert sei. Der tunesische Justizminister wies die Staatsanwaltschaft seines Landes an, das entführte Kind zu finden.
Die Verwandten seines Vaters versteckten es bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich, meist in Südtunesien, bei Angehörigen. Nach längeren Verhandlungen zwischen den tunesischen Behörden und der Familie beugte die sich schließlich dem wachsenden Druck. Sie willigte ein, den Jungen in Tunis zu übergeben. Am Montag bestieg er zusammen mit Beck und einem Verwandten, der in Deutschland lebt, das Flugzeug nach Bremen.
Wenn es nach Beck geht, soll sich künftig ein ständiger Krisenstab um Kindesverschleppungen ins Ausland kümmern. Der Grund: Mit der Zahl binationaler Partnerschaften wächst die Gefahr von Kindesentführungen. Außerdem soll das neue Gremium die Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes entlasten. Nach Becks Angaben sind sie schon heute mit den aktuellen Fällen überfordert.
(SZ vom 20.11.2008/gal)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache - ohne Partei ergreifen zu wollen, aber wieso geht man denn automatisch davon aus, dass die Kinder bei ihrer deutschen / nichtdeutschen Mutter besser aufgehoben sind, als bei ihrem nichtdeutschen / deutschen Vater? Dass Väter unter der erzwungenen Trennung von ihren Kindern genauso leiden, wie Mütter, auf den Gedanken scheint niemnad zu kommen. Angesichts der hierzulande schon zumeist üblichen einseitigen Bevorzugung der Mütter in Sorgerechtsverfahren, kann ich für Väter, die sich mit ihrem Nachwuchs in ihre Heimatländer absetzen, wo sie die besseren Karten haben, zumindest ein gewisses Verständnis aufbringen. Das gemeinsame Kind "gehört" eben nbicht der Mutter, sowenig, wie dem Vater und sowenig, wie einem Staat. Der Staat andererseits hat die Pflicht, sich um seine Staatsangehörigen zu kümmern - und wenn der tunesische Staat aus seiner Perspektive das Kind, das auch sein Staatsangehöriger ist, vor der Rückverschleppung durch die Mutter schützt, handelt er genauso legitim, wie der deutsche Staat. Die Meinung, dass das Kind es in Deutschland automatisch besser hat, ist auch nur aus deutscher Perspektive richtig. Wenn man in einer entspannten mediterranen,wenig hektischen Umgebung aufgewachsen ist, mag es durchaus sein, dass einem das leben in Deutschland wenig erstrebenswert erscheint.
Ein bi-nationales Kind hat es ein Recht auf 2 Paesse und, wie jedes Kind, 4 Grosseltern. Was Sie vorschlagen, ist vielleicht machbar, aber auch nicht fair dem Kind gegenueber.
1. Ja, auch wenn meine intellekuellen Geister mich verlassen haben sollten (oder vielleicht deswegen) finde ich es gut, was aus Obama in USA gewoden ist. Und ich finde es gut für die USA. Immerhin besser als bei seiner Oma im kenianischen Kral Hirse zu stampfen.
2.Ist ein Präsident in spe kein normaler Mensch? Ist Karriere unnormal?
3.In D. gibt es nicht allzuviele Politiker afrikanischer Herkunft. Ein B-Kanzler mit, sagen wir mal türkischer Herkunft, könnte von mir aus gerne den Job haben. Kommt natürlich drauf an, was er will und macht. B-kanzler deutscher Herkunft sind auch nicht immer das gelbe vom Ei.
Ich bin, wohl wie sie, kein Deutscher, habe auch dunklere Haut und Haare als die meisten meiner Freunde (Türken mal ausgenommen) musste mich aber noch nie irgendwelchen Ressistements stellen. Ich find D. gut, besser als alle Länder die ich in meinem langen Leben bereist habe.
So, ich hoffe ich habe nicht reagiert.
Ich hab schon wieder hunger...
sollten in Abwesenheit zu Strafen verurteilt werden, falls sich die Frauen sofort dafür aussprechen. Auf der anderen Seite sollten sich die Frauen, die Ausländer heiraten, ihre Kinder richtig absichern - keine Ausreise aus Deutschland, keinen gemeinsamen Reisepass, keine Visenbeantragung im Alleingang, etc. Was heute rosarot erscheint, kann morgen eine andere Farbe haben. Und wenn nötig, nicht zögern, den Ehepartner die Tür zeigen - notfalls mit der Obrigkeit, sofern diese die Rechte der Frau beachtet, aber standhaft bleiben, auf "Teufel komm raus". Und hier hapert es am meisten.
Das ist jetzt aber alles ziemlich konstruiert, oder?
Paging