Von Thorsten Denkler

Eine libanesische Familie aus Berlin soll abgeschoben werden, weil die Behörden davon überzeugt sind, dass sie türkisch ist. Die Folgen wären dramatisch.

Am 30. Oktober 1991, um ein Uhr und 16 Minuten, wird im St. Joseph-Krankenhaus in Berlin-Tempelhof ein Mädchen mit dem Namen Arbei El-Zein geboren. Der Name wird für 14 Jahre ihrer sein. Dann wird er geändert, weil deutsche Behörden Arbei El-Zein, ihre Eltern und ihre Geschwister nicht für das halten, was sie sind.

Die Mutter der Familie, Zenaib el-Zein, und Jasmin, eine ihrer Töchter. (© Foto: Privat)

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El-Zein ist ein arabischer Name. Die Familie kommt aus dem Libanon. Die Mutter, Zenaib El-Zein, ist in Beirut geboren. Der Bürgerkrieg, der von 1975 bis 1990 im Libanon wütete, hat sie vertrieben. In dieser Zeit kamen 90.000 Menschen ums Leben, 800.000 flohen aus ihrem Land.

Die junge Familie El-Zein flieht auch. Erst in die Türkei, wo sie entfernte Verwandte hat. Dann nach Deutschland, wo Zenaib El-Zein, ihr Mann Mohamed und der erste noch in Beirut geborene Sohn Osman als Bürgerkriegsflüchtlinge eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Seitdem leben die El-Zeins in Deutschland. Der Vater findet schnell Arbeit auf dem Bau. In Deutschland bekommt Zenai fünf weitere Kinder - unter ihnen Arbei, die älteste Tochter. Die Kinder wachsen in Berlin auf, gehen in Berlin zu Schule. Arbei ist heute 15 Jahre alt. Sie hat nie etwas anderes als Berlin gesehen. Hier sind ihre Freunde, hier ist ihr Leben.

Im Jahr 2005 kam Post von der Berliner Ausländerbehörde. Die ganze Familie soll Deutschland verlassen. Der Vorwurf: Zenai, Mohammed, Arbei, ihre Schwestern und Brüder seien Türken, keine Libanesen. Beweis: der Auszug aus dem Personenstandsregister der Türkei.

"GE Ident" ermittelt

Für die Behörde gilt die Devise: Wer in einem türkischen Personenregister auftaucht, ist türkischer Staatsangehöriger. In Berlin ist seit dem Jahr 2000 eine 30-köpfige Gruppe aus Ermittlern des Landeskriminalamtes und der Ausländerbehörde ausschließlich damit beschäftigt, Ausländern mit sogenannten ungeklärten Staatsangehörigkeiten ihre tatsächliche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Die Gruppe heißt GE Ident, "Gemeinsame Ermittlungsgruppe Identität". Schwerpunkt ihrer Arbeit: in türkischen Personenregistern die Namen von Menschen finden, die sich in Berlin als Libanesen ausgeben.

Doch wie kam Familie El-Zein in so ein Personenregister? Das hat historische Gründe. Viele der heute schätzungsweise 3000 bis 4000 in Berlin lebenden Libanesen gehören zur Gruppe der arabisch sprechenden Kurden, den Mhallami. Das ursprüngliche Siedlungsgebiet dieser Menschen liegt in Mardin, einem Gebiet im Südosten der Türkei. Mit der Türkisierung in den zwanziger Jahren durch den Staatsgründer Atatürk wanderte eine große Gruppe der Mhallami in den Libanon aus. Es waren einfache Menschen. Bauern und Gemüsehändler, die sich nicht viel aus staatlicher Bürokratie machten. Die meisten versäumten es, sich im Libanon registrieren zu lassen.

Als der Bürgerkrieg im Libanon ausbrach, erinnerten sich einige an ihre türkische Herkunft und ließen sich in der Heimat der Großväter in die Register eintragen - zur Sicherheit. Mit dem Registereintrag war die Flucht aus dem Libanon leichter. Im Fall der Familie El-Zein hat das der Großvater übernommen. "Allerdings ohne unser Wissen", beteuert Osman, der älteste Sohn. Die Behörden bezweifeln das. Sie werfen der Familie Täuschung vor.

Arabische Namen werden "türkisiert"

In den türkischen Registern heißt Osmans Familie Tekin, nicht El-Zein. Die Kinder werden zum Teil mit anderen Vornamen geführt. Arbei etwa heißt dort Pinar. Der Grund: In der Türkei sind nur türkische Namen zugelassen. Arabische Namen werden "türkisiert".

Laut dem türkischen Registerauszug sind alle Kinder von Zenaib El-Zein im türkischen Iskenderun geboren worden. Dagegen sprechen die amtlichen deutschen Geburtsurkunden. Ein Widerspruch, wie es scheint. Doch der Berliner Innensenator Erhart Körting, der neben der GE Ident auch der Ausländerbehörde vorsteht, sieht laut seiner Sprecherin Nicola Rothermel, keinen Grund, die türkischen Registereinträge nicht hinzuzuziehen. "Das ist alles, was wir haben. Wir arbeiten eng mit den türkischen Behörden zusammen", sagte seine Sprecherin.

In einer Stellungnahme der Ausländerbehörde wird zwar eingeräumt, dass die Registrierungen von Geburten in der Türkei "nicht mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Grundsätzen zu vergleichen" sind. Dennoch kommt die Behörde zu dem Schluss: "Diese Tatsache gibt jedoch keinen Anlass, die Echtheit und den Wahrheitsgehalt der Angaben in den Registerauszügen anzuzweifeln."

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