Auschwitz-Prozess:Urteil gegen Gröning könnte schon im Juli fallen

Oskar Gröning

Vor den Plädoyers wird Oskar Gröning noch eine Erklärung abgeben.

(Foto: dpa)
  • Der Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning könnte schon im Juli zu Ende gehen.
  • Am Mittwoch kommender Woche könnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit ihren Plädoyers beginnen.
  • Gröning ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen während der sogenannten Ungarn-Aktion im KZ Auschwitz im Sommer 1944 angeklagt.

Frühes Urteil erwartet

Im Lüneburger Auschwitz-Prozess um die Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen könnte bereits im Juli ein Urteil gesprochen werden. Schon am 1. Juli könnten Staatsanwaltschaft, Nebenkläger-Anwälte und Verteidigung am Landgericht mit ihren Plädoyers beginnen, teilte Gerichtssprecherin Frauke Albers mit. Zuvor werde der angeklagte frühere SS-Mann Oskar Gröning eine Erklärung abgeben. Außerdem solle noch eine weitere Auschwitz-Überlebende als Zeugin aussagen.

"Nach derzeitiger Planung der Kammer soll der Verhandlungstag anschließend mit den Schlussvorträgen fortgesetzt werden", hieß es in einer Pressemitteilung. "Im Laufe des Juli könnte bei derzeitiger Planung der Kammer ein Urteil fallen", sagte Albers. Bei bislang 13 Nebenkläger-Anwälten könnten die Plädoyers mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. "Freilich ist auch nicht auszuschließen, dass es wegen des angegriffenen Zustands des Angeklagten erneut zu Verzögerungen im Verfahren kommen könnte", betonte Albers.

Grönings Gesundheit lässt nur drei Stunden pro Verhandlungstag zu

Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther geht von einem schnellen Ende des Prozesses aus: "Ich rechne damit, dass das Urteil bereits bis Mitte Juli fallen kann." Gemeinsam mit seinem Kollegen Cornelius Nestler vertritt Walther mehr als 50 der über 70 Nebenkläger, zumeist Überlebende von Auschwitz. "Das hängt davon ab, wie lange und in welchem Umfang die Beteiligten plädieren werden."

Ursprünglich war der Prozess bis zum 29. Juli terminiert worden. Ende Mai hatte das Gericht aber wegen der schwachen Gesundheit des 94-Jährigen sicherheitshalber zusätzliche Verhandlungstermine bis in den November angesetzt. Mehrfach waren wegen Grönings geschwächtem Zustand Prozesstermine aufgehoben worden. Seit Mitte Mai wird täglich nur noch höchstens drei Stunden verhandelt.

Weshalb der frühere SS-Mann vor Gericht steht

Gröning ist wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen während der sogenannten Ungarn-Aktion im Sommer 1944 angeklagt. Der "Buchhalter von Auschwitz" genannte Gröning hat zu Beginn des Verfahrens eine moralische Mitschuld übernommen. Der frühere SS-Mann hatte eingeräumt, aus dem Gepäck der Verschleppten genommenes Geld gezählt und nach Berlin weitergeleitet zu haben.

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