Auflösung des Landtags:Schlechte Luft im niedersächsischen Wahlkampf

Landtag

Elke Twesten hat mit ihrem überraschenden Wechsel von den Grünen zur CDU eine Regierungskrise ausgelöst. Das eigentliche Problem in Niedersachsen ist jedoch ein anderes.

(Foto: dpa)

Der Parteiwechsel und die vorzeitige Auflösung des Parlaments sind Kracher, aber kein Feuerwerk. Das eigentliche Problem ist nicht Elke Twesten, sondern die Verquickung von Wirtschaft und Politik im VW-Abgasskandal.

Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt den sauberen Partei- und Fraktionswechsel; und es gibt den nicht so ganz sauberen Wechsel. Der Fall Elke Twesten gehört zur letzteren Kategorie. Er ist legal, er ist verfassungsgemäß; er ist rechtlich ohne Weiteres zulässig; aber er ist selbstsüchtig und rachsüchtig. Dieser Wechsel macht gewaltigen Lärm, weil mit diesem Wechsel kurz vor Ablauf der Legislaturperiode die Regierung stürzt. Der Wechsel ist ein Kracher, aber kein Feuerwerk. Es gilt der Satz von Karl Valentin: Es riecht nicht alles gut, was kracht. Die schlechte Luft wird sich über den Wahlkampf in Niedersachsen legen.

Ein sauberer Partei- und Fraktionswechsel sieht anders aus: Man verlässt seine Fraktion und seine Partei, legt sein Abgeordnetenmandat nieder; und man kehrt dann, nach der nächsten Wahl, als Abgeordneter für die neue Partei ins Parlament zurück. Das ist das Modell für die Prominenz - die sich sicher sein kann, dass ihre Karriere in der neuen Partei weitergeht. Otto Schily hat das so gemacht, als er 1989 die Grünen verließ und zur SPD ging, für die er später Bundesinnenminister wurde. Ingrid Matthäus-Maier hat es so gemacht, als sie 1982 die FDP verließ und zur SPD wechselte. Auch Günter Verheugen hat es so gehalten, als seine alte Partei, die FDP, 1982 mit ihrem alten Koalitionspartner SPD brach und an die Kohl-CDU andockte.

Einen so elegant-starken Wechsel schaffen die Hinterbänkler nicht; deshalb nehmen sie ihr Mandat mit in die neue Partei und hoffen darauf, dass sie dafür belohnt werden. Das ist oft eine Fehlkalkulation - denn die Wechsler fallen dann in der neuen Partei erst auf die Hinterbank und dann von ihr herunter.

So wird es wohl auch Elke Twesten ergehen. Aber sie ist ihres Wechsels wegen vorübergehend berühmt geworden. Man kann sich darüber ärgern, weil so ein Wechsel den Wählerwillen verfälscht. Es wäre aber auch falsch, den Wechsel durch den Entzug des Mandats zu sanktionieren. Vor über vierzig Jahren ist das im Bundestag schon intensiv beraten worden. Die Enquete-Kommission Verfassungsreform beschäftigte sich mit der Frage, ob und wie bei freiwilligem Aus- und Übertritt das Mandat per Gesetz entzogen werden könnte. Beim Austritt aus der Fraktion? Erst beim Eintritt in die neue? Man kam damals fast einhellig zum Ergebnis, dass jedwede Regelung dieser Art ein Übel nur durch ein anderes, schlimmeres ersetzen würde. So ein Gesetz, hieß es, sei mit dem freien Mandat nicht zu vereinbaren. So ist es.

Ein anderes Thema hat mehr Substanz und Relevanz: Es war offenbar in Niedersachsen seit jeher Usus, dass Regierungserklärungen, in denen es um VW geht, bei VW zum Redigieren vorgelegt werden. Das ist mit der Souveränität und der Integrität einer Regierung nicht vereinbar. Weil offenbar sowohl CDU als auch SPD in ihren jeweiligen Regierungszeiten es so gehalten haben, sollte man sich nicht gegenseitig anpöbeln, sondern sich gemeinsam ein vernünftiges Procedere für die Abstimmung mit VW überlegen. In Wahlkampfzeiten ist das aber wohl ein zu frommer Wunsch.

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