Attentäter von Berlin:Die Fehler der Terror-Fahnder im Fall Amri

Attentäter von Berlin: Mehr als ein Jahr beschäftigte sich die Polizei mit Anis Amri, dem Attentäter von Berlin.

Mehr als ein Jahr beschäftigte sich die Polizei mit Anis Amri, dem Attentäter von Berlin.

(Foto: Stefan Dimitrov)
  • Mehr als ein Jahr lang beschäftigten sich Terror-Fahnder mit Anis Amri, dem Attentäter von Berlin.
  • Er war bei den Behörden seit dem 17. Februar 2016 als "Gefährder" eingestuft.
  • Die Polizei wusste, dass Amri in Kontakt mit der IS-Terrormiliz stand und Bomben bauen wollte.
  • Am Ende unterschätzten sie das von dem 24-jährigen Tunesier ausgehende Risiko.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Terror-Fahnder beschäftigten sich mindestens dreizehn Monate lang in zahlreichen Gremien mit der Frage, wie gefährlich der Berliner Attentäter Anis Amri war. Aber am Ende unterschätzten sie das von dem 24-jährigen Tunesier ausgehende Risiko. Dies geht nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR aus Unterlagen des Staatsschutzes hervor.

Amri hat am 19. Dezember in Berlin bei einem Anschlag auf einem Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet. Er war bei den Behörden seit dem 17. Februar 2016 als "Gefährder" eingestuft. Die Hinweise stammten von einer Quelle, die von der Polizei in NRW in die Islamistenszene eingeschleust worden war. Sie kamen vom marokkanischen Inlandsgeheimdienst DST und waren das Ergebnis von Auswertungen seines im Februar vergangenen Jahres sichergestellten Handys.

Die Auswertung ergab, dass Amri auf einer islamistischen Webseite gesurft und nach Anleitungen zum Bau von Rohrbomben gesucht hatte. Er hatte am 2. Februar 2016 in Kontakt mit mutmaßlichen Mitgliedern des "Islamischen Staates" (IS) gestanden und sich offenbar als Selbstmordattentäter angeboten.

Eine Arbeitsgruppe beschäftigte sich im Juli 2016 mit der Möglichkeit der sofortigen Abschiebung Amris

Es war bekannt, dass Amri sich Waffen für Anschläge in Deutschland besorgen wollte, auch hatte er Komplizen gesucht. Die Bundesanwaltschaft hat am Dienstag in einem Berliner Flüchtlingsheim die Unterkunft eines Kontaktmannes durchsuchen lassen. Auch die Wohnung eines ehemaligen Mitbewohners wurde überprüft. Obwohl die Prognosen über die Gefährlichkeit Amris all die Monate unterschiedlich ausfielen, gingen die Behörden davon aus, dass er keinen Anschlag begehen werde. Dabei hatte das Landeskriminalamt Düsseldorf den Sicherheitsbehörden am 17. Februar mitgeteilt, "aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass Amri seine Anschlagsplanungen ausdauernd und langfristig verfolgen wird".

Die vielleicht größte Chance, Amri rechtzeitig zu stoppen, wurde im Juli 2016 auf einer zweitägigen Sitzung im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) vertan. Eine Arbeitsgruppe beschäftigte sich damals mit der Möglichkeit der sofortigen Abschiebung des Tunesiers.

Gegen Amri sollte nach Überlegungen des Landeskriminalamts Berlin eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58 a des Aufenthaltsgesetzes erlassen werden. Das ist die schärfste Waffe, die das Ausländerrecht für solche Fälle vorsieht. Voraussetzung ist, dass eine "auf Tatsachen gestützte Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr" für die Sicherheit der Bundesrepublik vorliegt. Die Runde kam zu dem Ergebnis, dass eine "akute Gefährdungslage derzeit nicht in gerichtsverwertbarer Form" vorliege. Der Weg über den 58 a wurde fallen gelassen.

Politiker diskutieren derweil Konsequenzen aus dem Fall. Der Vorschlag von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), die Sicherheitsarchitektur zu zentralisieren, hat am Dienstag Widerspruch ausgelöst. De Maizière möchte etwa die Landesämter für Verfassungsschutz beim Bund eingliedern.

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