Atomstreit:Westliche Staaten kritisieren Irans Raketentests

  • In einem gemeinsamen Brief an den Weltsicherheitsrat haben mehrere westliche Staaten die jüngsten Raketenstarts des Irans kritisiert.
  • Sie prangern an, dass die getesteten Raketen in der Lage gewesen sein, Atomsprengköpfe zu transportieren.
  • Der Iran hat jede Kritik an den Tests zurückgewiesen.

Die jüngsten Raketenstarts des Irans sorgen für Verunsicherung. Deutschland, die USA, Großbritannien und Frankreich haben nun ein Treffen des UN-Sicherheitsrats gefordert.

Mit den Tests habe Teheran einer UN-Resolution getrotzt, schrieben die vier verbündeten Länder in einem Bericht an den spanischen UN-Botschafter Roman Oyarzun Marchesi. Darin werden die Starts der Kurz- und Mittelstreckenraketen als destabilisierend und provokativ beschrieben. Zudem verstießen sie gegen die UN-Resolution 2231, mit der das Atomabkommen mit dem Iran gebilligt worden war. Denn die Raketen seien dazu fähig gewesen, atomare Sprengköpfe zu tragen.

Die Resolution des Weltsicherheitsrats ruft Teheran unter anderem dazu auf, acht Jahre lang keine ballistischen Raketen zu starten, die Nuklearwaffen befördern könnten. Sie wurde nach der Unterzeichnung des Atomabkommens mit dem Iran im vergangenen Jahr bestätigt.

Russland sieht keinen Verstoß

Der Iran bestreitet die Vorwürfe und ist der Ansicht, dass die getesteten Langstreckenraketen nicht unter die UN-Resolution fallen. Ziel des Briefes der vier Länder sei es, ein Signal an die iranische Regierung zu senden. Gegen das Kern-Abkommen verstoßen die Tests nämlich nicht. Mit neuen Sanktionen sei auch deshalb nicht zu rechnen, weil Russland und China als Veto-Mächte im UN-Sicherheitsrat dies ablehnen.

Mitte Januar waren nach Inkrafttreten der im Juli geschlossenen Vereinbarung die meisten Handels- und Finanzsanktionen gegen den Iran aufgehoben worden. Die USA verhängten aber umgehend neue Sanktionen wegen des Raketenprogramms. Teheran bezeichnete diese als "unberechtigt", weil das Programm keine atomaren Ziele verfolge, sondern lediglich der Verteidigung des Landes diene.

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