Von Michael Bauchmüller

Siede- und Druckwasserreaktoren gelten als unterschiedlich störanfällig. Der Betrieb der gefährlicheren Siedewasserreaktoren bleibt in Deutschland aber erlaubt.

Auf den ersten Blick ist der Unterschied zwischen Isar 1 und Isar 2 nicht groß. Beide Kernkraftwerke liegen in der Gemeinde Essenbach bei Landshut, beide können reichlich Strom erzeugen: das eine gut 850 Megawatt Leistung, das andere sogar 1400 Megawatt.

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Damit lassen sich ganze Städte rund um die Uhr versorgen. Der große Unterschied liegt im Innern des Reaktors. Der eine, Isar 1, bringt Wasser zum Sieden und jagt den Dampf direkt durch eine Turbine - ein Siedewasserreaktor.

Der andere erzeugt zwar letztendlich auch Dampf, das aber in einem eigenen, völlig autonomen Kreislauf. Isar 2 zählt zur Gattung der Druckwasser-Reaktoren. Mehr noch: Isar 2, in Betrieb seit 1988, zählt zu den neuesten deutschen Kernkraftwerken, im vergangenen Jahr erzeugte weltweit kein Reaktor mehr Strom als dieser.

Der Nachbarreaktor dagegen ist ein Modell der "Baureihe 69", zählt mithin zu den ältesten deutschen Kernkraftwerken. Kritiker halten diese Baureihe für besonders störanfällig.

"Das sollte Kosten sparen"

Siemens wollte seinerzeit einen besonders kompakten Reaktor bauen. "Das sollte Kosten sparen", sagt Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz. Dies allerdings habe einen Haken: "Bei Kernschmelzunfällen könnte es unter ungünstigen Bedingungen schon innerhalb weniger Stunden zum Versagen des Sicherheitsbehälters kommen, mit katastrophalen Folgen." Häufig seien in älteren Anlagen auch die Werkstoffe "weniger optimiert", Schweißnähte eher anfällig.

Ins Gerede gekommen war der Typ 69, errichtet auch in Brunsbüttel und Philippsburg 1, schon im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001. Damals hatten Experten der Gesellschaft für Reaktorsicherheit überprüft, welchen Schaden ein gezielter Flugzeugabsturz in der Baureihe anrichten könnte.

Die "Beherrschung" eines solchen Anschlags sei "fraglich", urteilten die Gutachter. Dem Typ Isar 2 dagegen verliehen sie das Urteil "beherrschbarer Ereignisablauf". Die Studie sollte geheim bleiben, geriet aber dann doch ans Licht.

Folgen müssen solche Erkenntnisse allerdings nicht haben. Solange keine akuten Sicherheitsmängel vorliegen, tun sich die Behörden schwer damit, eine Betriebserlaubnis zu entziehen.

Im Zweifel riskieren sie eine Millionenklage. Denn die Beweislast liegt bei den Aufsehern. Halten deren Argumente einer gerichtlichen Prüfung nicht stand, macht sich die Atomaufsicht rasch schadenersatzpflichtig. Einmal abgesehen davon, dass in vier von fünf Bundesländern mit Atomkraftwerken Minister von Union oder FDP die Atomaufsicht führen - die in der Kernkraft mehr Chancen als Risiken sehen.

Ältere Anlagen sollen länger laufen

Die Betreiber müssten also schon selbst aktiv werden, um ihre lukrativen, größtenteils abgeschriebenen Alt-Kernkraftwerke abzuschalten. Nach dem Atomgesetz wäre das problemlos möglich. Demnach können die Reststrom-Kontingente verschoben werden, "wenn die empfangende Anlage ihren kommerziellen Leistungsbetrieb später als die abgebende Anlage begonnen hat".

Die Eigentümer der Reaktoren, die Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall Europe und EnBW dagegen planen derzeit genau das Gegenteil. Drei von ihnen haben schon Anträge gestellt, neuere Reaktoren kürzer, dafür aber ältere länger laufen zu lassen - bis über die nächste Bundestagswahl hinaus.

Schließlich seien sie erheblich nachgerüstet worden, allein für 588 Millionen Euro in Isar 1. "Unsere Anlagen", sagt eine Sprecherin des Betreiberkonzerns Eon, "sind auf dem neuesten Stand."

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(SZ vom 1.9.2007)