Atomendlager Gorleben:Das Ende des Endlagers

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Die Tages des Atomendlagers Gorleben könnten gezählt sein: Weil Verträge auslaufen, steht Gorleben 2016 vor dem Aus - denn ohne Rechte keine weiteren Erkundungen. Die Zeit spielt für die Gegner.

Michael Bauchmüller

Wie haben sie Geld gesammelt, im Sommer 1978. In Frankfurt, Berlin, Hamburg spendeten die Gegner des Endlager-Projekts Gorleben, binnen fünf Tagen kamen 800.000 Mark zusammen. Es sollte helfen, eine entscheidende Parzelle Land zu kaufen, nämlich die des Gorlebener Bauern Herbert Tiedemann. Doch als die Gorleben-Aktivisten mit Koffern voller Geld auf dem Hof aufkreuzten, war Tiedemann weg. Am Abend vorher hatte er sein Grundstück an die DWK verkauft, die "Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen". So wie mancher andere auch - und wie viele andere nicht.

Mit 40 als Atommmüll markierten Fässern protestieren Greenpeace-Aktivisten schon 2002 im Münchner Hofgarten gegen die deutsche Atommüllpolitik. (Foto: Foto: ddp)

Das Atomendlager spaltet in Befürworter und Gegner

Immer schon war das Land, waren die Bodenrechte eine der Schlüsselfragen für die Erkundung und den Bau eines Atomendlagers unter den Äckern und Wäldern rund um Gorleben. Sie spalteten Bevölkerung und Bauernschaft in Befürworter und Gegner des Atom-Projekts. Gerade Landwirte wollten von Anfang an nicht viel wissen von dem "nuklearen Entsorgungspark", der im Wendland entstehen sollte, nahe der DDR-Grenze.

Sie behielten nicht nur ihr Land, sie ließen vorsorglich auch ihr Recht am darunter liegenden Salz bei den Behörden eintragen. Stattdessen traten sie gegen gutes Geld die Rechte am Salz nur ab, und das auch allein für die Erkundung, nicht den Bau eines Endlagers. Danach interessierte sich keiner mehr groß für das Salz und die Rechte daran.

Das Nutzungsrecht ist befristet bis 31.12.2015

Die Verträge verstaubten in Archiven und Aktenordnern, erst Marianne Fritzen, eine Gorleben-Aktivistin der ersten Stunde, grub sie jetzt wieder aus - und damit einigen Sprengstoff. Denn die Verträge sind befristet. "Das nach diesem Vertrag eingeräumte Nutzungsrecht ist befristet bis zum 31.12.2015", heißt es in der Standardausfertigung, die das Bundesamt für Strahlenschutz seinerzeit mit den Grundbesitzern abschloss. Danach gehe es automatisch wieder an den Eigentümer über.

An die hundert solche Verträge, so Fritzen, hatte die Behörde geschlossen. Das Strahlenschutz-Amt bestätigt diese Größenordnung. Auch handele es sich um Flächen, "die in die Erkundungsbereiche hineinreichen", betonte ein Sprecher am Freitag. Mit anderen Worten: ohne Rechte keine Erkundung, jedenfalls nicht nach 2015. "Danach geht nichts mehr", sagt auch die 85-jährige Marianne Fritzen.

Die Suche nach neuen Standorten

Das Bundesumweltministerium sieht die Tage Gorlebens mittlerweile gezählt. "Angesichts dieser Rechtslage", so ein Sprecher, "ist es fraglich, ob in Gorleben überhaupt jemals weitergemacht werden kann, selbst wenn man das für sinnvoll hielte." Umso wichtiger sei ein neues Suchverfahren, samt Vergleich verschiedener Standorte. "Wer ausschließlich auf den Standort Gorleben setzt, geht ein hohes Risiko ein, Zeit und viel Geld zu verschwenden", heißt es im Ministerium.

Vor allem für die vier Energiekonzerne ist die Lage misslich. Seit knapp neun Jahren warten sie darauf, dass die Erkundung Gorlebens weitergeht. Bisher verhindert dies ein Moratorium, das spätestens im Herbst 2010 endet und frühestens nach der Bundestagswahl - Union und FDP setzen sich dafür ein. Dann allerdings bräuchte es noch einmal einige Zeit, bis die Erkundung wieder anlaufen kann - bis Ende 2015, das wird knapp.

Die Unternehmen, die schon 1,4 Milliarden Euro in Gorleben investiert haben, drängen zur Eile. Möglichst schnell müsse nun das Moratorium fallen, denn eine Verlängerung der Salzverträge werde "eher schwierig", heißt es bei einem der Energiekonzerne. Ansonsten bleibe nur die Enteignung. Doch einen entsprechenden Passus strich Rot-Grün aus dem Atomgesetz. Zwar lässt er sich auch wieder einfügen, den Widerstand vor Ort aber dürfte das kaum brechen. Zweimal darf jeder Enteignete klagen: einmal gegen die Enteignung, und noch einmal gegen die Höhe der Entschädigung. Und das kann dauern.

© SZ vom 22.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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