Asylverfahren:Schlecht beraten

Asylverfahren: Mitarbeiter des Infobusses vor der Bayernkaserne dürfen seit kurzem keine Flüchtlinge mehr beraten. Nun empfiehlt das Bamf selbst unabhängige Hilfe.

Mitarbeiter des Infobusses vor der Bayernkaserne dürfen seit kurzem keine Flüchtlinge mehr beraten. Nun empfiehlt das Bamf selbst unabhängige Hilfe.

(Foto: Stephan Rumpf)

Ein Report des Asyl-Bundesamts empfiehlt eine unabhängige Rechtshilfe für Flüchtlinge. Einen Pilotversuch gab es schon.

Von Bernd Kastner

Es ist ein selbstkritischer und zugleich wegweisender Bericht, den das Asyl-Bundesamt (Bamf) da verfasst hat. Im Kern besagt er: Es gibt deutliche Mängel im Asylverfahren. Aber nicht, weil Bamf-Mitarbeiter schlampig arbeiten würden, sondern weil die Flüchtlinge nicht ausreichend informiert sind, was sie in den ersten Wochen in Deutschland erwartet, welche Rechte und Pflichten sie haben. Es bestehe "ein hoher Informations- und Beratungsmangel", stellt das Bundesamt fest. Die bisherigen oberflächlichen Informationen "sind nicht ausreichend", da die frisch Angekommenen sie nicht verstünden. Zudem hat das Bundesamt erhebliche Probleme, besonders schutzwürdige Flüchtlinge zu erkennen, etwa Folteropfer, unbegleitete Minderjährige, Kranke oder Schwangere. Dabei ist das Bamf dazu verpflichtet.

Beheben ließe sich ein Gutteil der Defizite mit einer unabhängigen Rechtsberatung für alle neu angekommenen Asylbewerber. Eine solche sieht der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vor; eine solche hat das Bamf vergangenes Jahr in drei Ankunftszentren getestet, mit positivem Ergebnis: Die Beratung helfe Flüchtlingen wie Bamf-Mitarbeitern und verbessere so Fairness, Rechtsstaatlichkeit, Qualität und Effizienz der Asylverfahren.

Eine Beratung verlängert laut Bericht ein Asylverfahren nicht, im Gegenteil

Die Evaluation des Pilotversuchs liegt seit September dem Bundesinnenministerium vor, das sie unter Verschluss hält. Das erzürnt die Grünen im Bundestag: Sie bekamen auf zahlreiche Fragen die Auskunft, dass der Bericht noch geprüft werde. Das Ministerium "soll aufhören zu mauern" und endlich die geeigneten Maßnahmen umsetzen, fordert die grüne Abgeordnete Luise Amtsberg. "Gut informierte und vorbereitete Antragsteller entlasten das System." Bislang ist unabhängige Beratung kein fester Bestandteil der Asylverfahren.

In Bonn, Gießen und im saarländischen Lebach boten Rotes Kreuz, Diakonie und Caritas von März bis Mai 2017 eine kostenlose Asylverfahrensberatung an. Experten berieten knapp 500 Flüchtlinge. Das Bamf-Forschungszentrum und das Flüchtlingshilfswerk UNHCR werteten den Versuch aus. Flüchtlinge sollten frühzeitig Zugang zur Beratung haben, lautet eine zentrale Empfehlung in dem 70-seitigen Bericht, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Asylsuchenden empfanden es als besonders hilfreich, dass sie individuelle Antworten auf ihre Fragen bekamen. Das beginnt mit vermeintlich banalen Informationen zur Anhörung. Viele Flüchtlinge haben in ihrer Heimat schlimme Erfahrungen mit Behörden gemacht, daher misstrauen sie offiziellen Stellen und haben keine Vorstellung von einem rechtsstaatlichen Verfahren. Es gilt, ihnen die Angst zu nehmen vor der Bamf-Anhörung. Zwar kursieren unter ihnen viele Infos, aber die stammen oft von Bekannten oder Schleppern und sind häufig falsch. Eine Rechtsberatung, so eine wichtige Erkenntnis des Pilotversuchs, verlängere ein Asylverfahren nicht, im Gegenteil. Die Zeit, die man für individuelle Gespräche verwende, hole man später wieder rein, weil die Entscheidung dann zügiger getroffen werden könne als bisher.

Zuletzt hatte in Oberbayern eine Entscheidung der Bezirksregierung zu großem Ärger in Helferkreisen geführt: Unabhängigen Rechtsberatern wurde der Zugang zu Erstaufnahmeeinrichtungen untersagt, auch zum Transitzentrum in Ingolstadt/Manching. Dieses wiederum dient als Vorbild für die geplanten bundesweiten "Anker"-Zentren, in denen Flüchtlinge von der Ankunft bis zur Asyl-Entscheidung bleiben sollen. Caritas, Diakonie und Rotes Kreuz fordern den Bund auf, die unabhängige Beratung fest zu etablieren, räumlich und personell getrennt von Behördenangeboten. Dafür müsse aber auch ein fester Zeitraum im Asylverfahren reserviert sein.

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