Asylrecht:Abschieben ist leicht gesagt

Die Politik will Stärke gegen Kriminelle zeigen. Doch die Verschärfung des Aufenthaltsrechts wirkt nur, wenn Ausweisungen auch vollzogen werden können.

Kommentar von Nico Fried

Der Innen- und der Justizminister haben sich schnell auf eine Verschärfung des Ausweisungsrechts geeinigt. Thomas de Maizière von der CDU und Heiko Maas von der SPD priesen bei der Präsentation der Gesetzesänderungen ihr gutes persönliches Verhältnis als eine Ursache für die reibungslose Zusammenarbeit.

Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die harmonische Zweierbeziehung unter den wahren Gründen für die Verständigung der unwichtigste ist.

Die Verschärfungen wirken nur, wenn Ausweisungen vollzogen werden können

Die demonstrative Einigkeit dürfte vor allem damit zu tun haben, dass die Politik sich handlungsfähig zeigen will, wenn es schon die staatlichen Vollzugsorgane in Köln nicht waren. Ein schwacher Staat droht das schwindende Vertrauen in die Bewältigung der Flüchtlingskrise weiter zu gefährden. Deshalb wohl soll auch deutlicher zwischen guten und schlechten Ausländern unterschieden werden.

Die Wirksamkeit des neuen Gesetzes, so es das Parlament beschließt und die Jurisprudenz passieren lässt, hängt weniger an der Länge von Haftstrafen, mit denen ein Migrant sein Aufenthaltsrecht künftig verwirkt. Sie entscheidet sich daran, ob die Ausweisungen vollzogen werden können. Nur dann könnten die Verschärfungen überhaupt abschreckende Wirkung entfalten. Das zu erreichen bleibt schwierig, weil es in politischen Beziehungen verhandelt werden muss, die weit weniger harmonisch sind als die zwischen Maas und de Maizière.

© SZ vom 13.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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