Familiennachzug:Wir könnten helfen, wenn wir wollten, aber wir wollen nicht

Mideast Syria Cost Of War

Warten vor der Deutschen Botschaft in Beirut: Ohne Sondertermin geht praktisch nichts. (Archivfoto von 2015)

(Foto: AP; AP)
  • Im September 2011 tötet das Assad-Regime einen Demonstranten. Unter dem Spitznamen "Little Gandhi" wird Ghiath Matar weltbekannt.
  • Nun geht es um den Schutz seiner Familie: Matars Schwager ist nach Deutschland geflohen und will seine Eltern, seine Schwester und deren Sohn nachholen.
  • Der Fall zeigt, wie willkürlich der gerade so heftig diskutierte Familiennachzug in der Praxis läuft.

Von Bernd Kastner

Er ist tot, ermordet vom syrischen Regime, seine Geschichte hat die Welt bewegt, und nun wird sie zu einer deutschen. Ghiath Matar hat sich, als er Demonstrationen gegen das syrische Regime anführte, den Soldaten und Polizisten nicht mit einer Waffe genähert, sondern mit Blumen. Unter dem Spitznamen "Little Gandhi" wurde der 26-Jährige international bekannt und dem Regime Assad so gefährlich, dass man ihn einsperrte, folterte und tötete. Das war vor sechs Jahren, im September 2011.

Nun geht es um den Schutz seiner Familie, und das ist eine deutsche Angelegenheit. Eine, die so gar nicht zu Deutschlands offiziellem Bestreben passen will, für die Wahrung der Menschenrechte einzutreten und jenen Flüchtlingen Hilfe angedeihen zu lassen, die man gern als "echte" Schutzbedürftige bezeichnet. Stattdessen zeigt die Geschichte, wie willkürlich und erratisch der gerade so heftig diskutierte Familiennachzug in der Praxis läuft - oder eben nicht läuft.

Matars Schwager, der Bruder seiner Witwe, ist nach Deutschland geflohen; Mohammed Halla (Name geändert) kam 2015 als 15-Jähriger hier an und lebt in einer betreuten Wohngemeinschaft in Berlin. Er erhielt, wie so viele syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, den Status als subsidiär Geschützter. Seine Eltern, seine Schwester und deren Sohn legal nachzuholen ist ihm verwehrt, weil die Bundesregierung den Nachzug zu subsidiär Geschützten bis März 2018 ausgesetzt hat. Die Unionsparteien wollen die Aussetzung verlängern, die Grünen wollen das verhindern.

Es gibt noch das Schlupfloch des humanitären Visums für singuläre Härtefälle. Dieses Schlupfloch wird von jenen, die das Ende des Familiennachzugs befürworten, gerne als humanitärer Ausgleich angeführt: In dringenden Fällen helfe Deutschland ja trotzdem. Zuständig für diese Visa ist das Auswärtige Amt. Dieses lehnte im Juli dieses Jahres ab, Matars Familie einen Sondertermin in der Botschaft in Beirut zu geben, um dort einen Antrag auf humanitäre Visa zu stellen. Begründung? Keine. Ohne Sondertermin geht praktisch nichts, die reguläre Wartezeit beträgt in Beirut, der Hauptstadt Libanons, etwa ein Jahr.

Vergangenen Dienstag erhalten Hallas Angehörige dann per E-Mail doch eine Einladung nach Beirut; kurz zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung über den Fall berichtet: Am 2. November um zehn Uhr sollen die vier Angehörigen vorsprechen, um Visa zu beantragen. Tags zuvor hatte die Botschaft um Kopien der Pässe gebeten. Wenige Minuten nach der Einladung gehen zwei weitere Mails raus, an Halla in Berlin, laut Anrede betreffen sie seine Eltern in Syrien.

Es sind wenige, kryptische Zeilen, deutsche Begriffe und englische Sätze gehen durcheinander, am Ende ist klar: Der Termin für Matars Witwe und seinen Sohn bleibt bestehen, doch ihre Eltern sind ausgeladen. Begründung? Keine. Entschuldigung? Keine. In einer weiteren Mail wird der Sohn über die Absage informiert - auch ohne Begründung. Nur ein ihn unterstützender Sozialarbeiter erfährt von der Botschaft, dass die Einladung ein Versehen gewesen sei: "Es wird gebeten, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."

Während das politische Berlin im Rahmen der Jamaika-Sondierungen über Familienzusammenführung debattiert, exekutiert das Auswärtige Amt diesen ohnehin schon eingeschränkten Nachzug auf seine Art und sendet im Fall Matar diese Botschaft aus: Wir könnten helfen, wenn wir wollten, aber wir wollen nicht; und warum wir nicht wollen, sagen wir nicht. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin versucht die Familie die Visa durchzusetzen. Wegen des laufenden Verfahrens schweigt das Außenamt zu Fragen der SZ. So groß dessen Macht über viele Familien ist, so intransparent sind seine Entscheidungen.

"Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht", sagt die Berliner Anwältin Sigrun Krause

Der Fall der Matar-Familie hat nicht nur die humanitäre Komponente, dass ein (noch) Minderjähriger seit zwei Jahren ohne Eltern in Deutschland lebt und ihm in wenigen Wochen der Nachzug für immer verwehrt sein wird, weil er dann 18 ist. Der Fall hat auch eine politische Komponente. Hätten alle Regimegegner friedlich für einen Wandel in Syrien demonstriert, wie es Ghiath Matar getan hat, sähe es heute anders aus, in Syrien und in Europa, wohin Hunderttausende Syrer fliehen. Anstatt nun zumindest der Kernfamilie des Mannes Schutz zu gewähren, der international als "Little Gandhi" bekannt wurde, dessen Tod die Europäische Union verurteilt und betrauert hat, soll die auseinandergerissene Familie an einer anderen Stelle auseinandergerissen werden. Die junge Witwe Matars müsste in Deutschland als Alleinerziehende versuchen, ein neues Leben zu beginnen. Jene, die sie dabei unterstützen könnten, nämlich ihre Eltern, die Großeltern des Jungen, sollen in Syrien bleiben. Dort, so berichtet Mohammed Halla, verstecke sich die Familie seit Jahren, aus Angst vor der Rache des Regimes.

Die Berliner Anwältin Sigrun Krause, die sich für die Familie einsetzt, kritisiert das Außenamt: "Es ist nicht nachvollziehbar, warum nur ein Teil der Kernfamilie als Härtefall gelten soll." Krause arbeitet für den Verein "Jumen", das steht für "Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland". Jumen kämpft auf juristischem Wege dafür, dass auch subsidiär Geschützte das Recht auf Familiennachzug erhalten. "Der Schutz der Familie ist ein Grundrecht", sagt Krause. Zuletzt hat sich auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, in der SZ für den Familiennachzug als Menschenrecht ausgesprochen.

Ghiath Matar hat, in düsterer Vorahnung, kurz vor seinem Tod ein schriftliches Vermächtnis hinterlassen. Man findet es noch im Internet, es sind poetische Zeilen: "Erinnert euch an mich, wenn ihr Jasminblüten auf dem Boden verteilt, und wenn ihr Ziegel zum Bauen aufeinanderstapelt, und wenn ihr die Zukunft in den Augen der Kinder seht (...)." Sein Sohn wird in wenigen Tagen sieben Jahre alt, er trägt den Namen des Vaters, und seine Familie hofft weiter auf Deutschland.

Mitarbeit: Dunja Ramadan

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