Eingereist, abgeschoben, geduldet: Wie Deutschland mit einer irakischen Familie umgeht, die Asyl in Europa sucht.
Die Polizei kam um vier Uhr morgens und hämmerte gegen die Türe. Namir Komo und seine Frau verstehen kein Deutsch und so breitet der Beamte seine Arme zu zwei Flügeln aus, brummt ein Fluggeräusch und sagt "Greece", Griechenland. Es ist Polizeiroutine: Eine vierköpfige Familie wird in Frankfurt in eine Maschine gesetzt, auch wenn sie zwei kleine Kinder hat, eines davon sechs Wochen alt.
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Im Irak leiden Christen oft unter Verfolgung. (© Foto: AFP)
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Die Komos sind irakische Christen. Sie sollen nach Athen zurück, weil sie über Griechenland nach Deutschland gelangten und damit nach europäischem Recht zunächst Athen zuständig ist. Doch die Abschiebung wird sich als so unhaltbar erweisen, dass die Komos Mitte November wieder in Frankfurt landen werden.
Deutschland zeigt den verfolgten Christen des Iraks immer noch zwei Gesichter: Wolfgang Schäuble (CDU) ist das freundliche. Der Innenminister dringt darauf, in der EU Tausende irakischer Christen aufzunehmen, weil sie in ihrer Heimat besonders stark Terror und Entführungen ausgesetzt sind. An diesem Donnerstag berät er mit seinen EU-Kollegen in Brüssel über eine Aufnahme.
Das andere, hässliche Gesicht Deutschlands offenbart sich in den Erlassen von Schäubles Beamten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Sie zeigen sich gnadenlos, sie verweisen nach wie vor irakische Christen des Landes - selten in den Irak selbst, aber zu Dutzenden nach Griechenland, obwohl sie die Asylanträge auch in Deutschland prüfen dürften. Allein in diesem Jahr zählte das Ministerium 53 Iraker, die Richtung Athen verfrachtet wurden.
Griechenland: Das klingt nach Gastfreundschaft, die Flüchtlinge aber erleben eine andere Wirklichkeit: Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land eingeleitet, weil es die Mindeststandards für die Unterbringung Asylsuchender und für die Prüfung von Asylanträgen nicht einhalte. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) rät deshalb allen EU-Staaten davon ab, Schutzsuchende nach Griechenland zu schaffen. Es spricht von "übermäßigen Härten" und fürchtet, dass die Iraker faktisch zur Rückkehr in ihre Heimat gezwungen werden. Gut 25.000 Asylanträge zählte Griechenland im vergangenen Jahr, gerade einmal 146 (2,1 Prozent) wurden genehmigt.
Das Bundesinnenministerium rechtfertigt dennoch die Abschiebungen. Die Lage dort habe sich gebessert, heißt es. Aber gleichzeitig räumt man ein, dass Unterkünfte fehlten und damit Flüchtlinge in Not kommen könnten. Auch Berlin ist sich offenbar nicht sicher, was in Griechenland passiert. Die Griechen wiederum fühlen sich überfordert von den Migrationsströmen an ihrer Ostgrenze; allein auf der Insel Lesbos nahe der Türkei sind seit Jahresbeginn 11.000 Flüchtlinge aufgegriffen worden.
Was "überfordert" in der Praxis bedeutet, erfuhr die Familie Komo kurz nach ihrer Ankunft in Athen. "Hier gibt es kein Asyl, hier gibt es nur die rote Karte", fauchte ein Beamter doppeldeutig: Die rote Karte ist ein Dokument für Flüchtlinge, die Griechenland eigentlich verlassen müssen. Und sie signalisiert den Menschen, ähnlich wie beim Fußball, dass sie nicht erwünscht sind. Zunächst kommt die Familie Komo ins Gefängnis, in eine Gemeinschaftszelle mit etwa 20 Kindern und Erwachsenen.
Es gibt viele schreckliche Flüchtlingsgeschichten, doch meist lässt sich kaum überprüfen, ob sie stimmen. Im Fall Komo ist dies anders: Namir filmt die Enge in der Zelle, verdreckte Klos und verstopfte Wasserbecken. Drei Tage warten sie auf ihr Gepäck, auf Kleider und Windeln. Am vierten Tag dann öffnet sich die Tür: Die Familie wird auf die Straße geschickt.
Dort bleiben die meisten Flüchtlinge auch, Namir Komo trifft viele Landsleute, aber auch Afghanen oder Somalier, die nachts in den Parks von Athen schlafen. Er hat Glück: Von seinen Brüdern hatte er kurz vor der Abschiebung 2000 Euro geschenkt bekommen, damit versucht er, über Anwälte seine Rückkehr nach Deutschland zu erreichen - mit Erfolg. Das Bundesamt erklärt sich Ende Oktober einverstanden.
Seit vergangener Woche sind die Komos als Flüchtlinge anerkannt. Susan Batty, die Frau von Namir Komo, bleibt trotzdem jede Nacht bis fünf Uhr wach, weil sie eine neue Abschiebung fürchtet. Vor fünf Wochen hatte das Bundesamt noch auf der Ausreise bestanden und seinen Bescheid so spät geschickt, dass Komos Anwältin gar nicht mehr einschreiten konnte. Nun schreibt ihr ein Beamter: "Für die Überstellung der Familie Komo nach Griechenland bitte ich um Entschuldigung."
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(SZ vom 27.11.2008/dafü)
Stockender Kita-Ausbau
"Das GG ist also ein Vertrag , aha. Daran sieht man leicht, daß Sie mit dieser Haltung schief liegen müssen!"
Ich antwortete lediglich auf die Analogie von neuer.Morgen. Das was sie hier versuchen wird wohl am treffensten von dem Wort Rabulistik umschrieben. Hat ja wirklich was gebracht das ich dieses Wort hier gelernt habe.
"Das GG ist ein Rechtsausdruck, der ohne die Zustimmung des deutschen Volkes beschlossen wurde, wie ja jedermann eigentlich wissen sollte."
Sie vergessen jedoch, dass dies bereits 60 Jahre her ist, und das mittlerweile das GG mehrfach geändert wurde. Was bedeutet das demokratisch gewählte Vertreter das GG geändert haben, und somit das GG nun über eine Legitimitierung durch das Volk verfügt.
"hat er das RECHT ASYL ZU BEKOMMEN."
Warum hat er dieses Recht? Weil die demokratisch gewählten Vertreter des Deutschen Volkes dieses so im GG festgeschrieben bzw. so darin stehen gelassen haben.
"Wenn Sie da einen Unterschied machen: wie ist es bei Ihnen mit den Bayern, den Hessen und den Sachsen? Sollen die Sachsen auch Hartz4 beantragen in Sachsen und haben in Bayern nichts zu suchen?"
Bayern und Sachsen sind Teil einer Gesellschaft. Die EU ist ein künstliches Konstrukt das in erster Linie dazu da ist die wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verbessern. So zumindest wird die EU in der Praxis vom Großteil seiner Mitglieder verstanden. Des weiteren ging es nicht um die harzIV Praxis, es geht um die Verantwortung die jeder Einzelner seiner Gesellschaft gegenüber hat.
Das GG ist also ein Vertrag , aha. Daran sieht man leicht, daß Sie mit dieser Haltung schief liegen müssen!
Das GG ist ein Rechtsausdruck, der ohne die Zustimmung des deutschen Volkes beschlossen wurde, wie ja jedermann eigentlich wissen sollte. Es legt bestimmte Grundsätze im Umgang der Menschen untereinander, zwischen den Organen des Staates mit seinen Bürgern und anderes fest.
Das Grundrecht auf Asyl steht demnach selbstverständlich jedem Menschen zu, unabhängig, ob er Deutscher ist oder nicht, oder ob Deutsche das wollen oder nicht. Natürlich ist es so, daß Asyl ein Begriff ist, der national und international definiert ist, und daß letztlich nur Asyl erhalten kann, der dieser Definition zuzurechnen ist. IST ER ABER dieser Definition zuzurechnen, und erfüllt er dazu noch bestimmte Förmlichkeiten, hat er das RECHT ASYL ZU BEKOMMEN.
Und noch zu Europäer .(. Deutscher: Ihre Ausführungen sind kaum anders als die Haltung der NPD oder sonstigen: Wenn Sie da einen Unterschied machen: wie ist es bei Ihnen mit den Bayern, den Hessen und den Sachsen? Sollen die Sachsen auch Hartz4 beantragen in Sachsen und haben in Bayern nichts zu suchen?
Ist doch wirklich Blödsinn, meinen Sie nicht?
"Das GG regelt "
Gut mit Rabulistik habe ich auch ein mir unbekanntes Wort kennen gelernt. Und ich gestehe auch das es in gewisser Weise zutreffend ist, nur das ich deshalb auf den Wortlaut achte weil die Wörter in einem Wortwechsel über das Internet das einzige sind was man sieht. Das gibt dem Wort an sich einen enormen Stellenwert, und es muss deshalb besonders beachtet werden. Und oben ist ein gutes Beispiel. Es ging zu keinem Zeitpunkt um das was das GG regelt. Und wenn im GG drinsteht wie lang die Grasnarbe sein muss, das hat mit dem Thema hier nichts zu tun.
Mir ging es die ganze Zeit um die Verantwortung. Die Verantwortung des Staates dem Volk gegenüber. Und das GG habe ich als Ausdruck des Willens der Bevölkerung bezeichnet, wie sich der Staat zu verhalten hat.
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Ok, Sie werden es schlucken müssen, daß es Deutsche gibt, die sich zugleich auch als Europäer bekennen!
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Solang das "zugleich" zutrifft, ist das ja auch kein Problem. Problematisch wird es erst wenn jemand sich als Europäer sieht, aber nicht als Deutscher. Denn dann soll er woanders HarzIV beantragen, wo anders seine Kinder zur Schule schicken, und nicht die Deutsche Polizei rufen. Der Deutsche Pass verleiht nicht nur Rechte, sondern nimmt einen auch in die Pflicht für diese Gesellschaft zu arbeiten deren Pass man hat.
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Wenn ich jemandem ein Recht einräume, kann mich diese Person also nicht zur Verantwortung ziehen?
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Das GG ist ein Vertrag zwischen Volk und Staat und regelt den Umgang mit dem Asylsuchenden. Deshalb ist die Verantwortung des Staates nicht gegenüber dem Asylsuchenden sondern gegenüber dem Volk. Der Asylsuchende ist nur Gegenstand des Vertrages.
"Es ist übrigens bezeichnend, dass Sie die AEMR-Stelle wieder nur zur Hälfte zitieren"
Was soll daran bezeichnend sein? Der zweite Teil ist völlig unerheblich, denn er trifft nur zu wenn der erste Teil zutrifft. Und ich habe gesagt der erste Teil ist eine "kann"-Bestimmung. Sie verpflichtet nicht. Was solls also? Sie selbst sagen wer kein Asyl bekommt, kann es auch nicht genießen.
Wenn ich jemandem ein Recht einräume, kann mich diese Person also nicht zur Verantwortung ziehen? Mit Ihnen möchte ich keinen Vertrag abschließen...
Es ist übrigens bezeichnend, dass Sie die AEMR-Stelle wieder nur zur Hälfte zitieren. Es heißt "Asyl zu suchen UND ZU GENIESSEN". Und natürlich folgt aus dem "Suchen" von Asyl allein noch kein Anspruch auf Anerkennung. Das Recht auf "Genießen" ergibt sich ja auch erst, "wenn er (der Staat) den Asylsuchenden als Verfolgten, das heißt als Flüchtling, anerkannt hatte."
Habe hier im Forum letzten übrigens ein interessantes Wort gelernt: Googeln Sie mal "Rabulistik".
Es ist mühsam, das was Sie da von sich geben ernst zu nehmen. Aber mal soviel: wie soll ich Ihre Frage beantworten hinsichtlich der Behauptung, Sie träten für den Schutz des GG ein? Ich kann zunächst nur erkennen, daß Sie Ihr Vaterland lieben, und darüberhinaus eigentlich keine weitere Vision besitzen!
Also sage ich Ihnen, daß ich das GG sehr wohl achte, aber ganz sicher nicht, wie Sie !
Das GG regelt nämlich das Zusammenleben aller Menschen, die sich in dessen Rechtsgebiet aufhalten. Während Sie hier nur ein Recht der Deutschen ableiten, gilt es eben auch für andere! Und was das GG Art16 angeht, so irren Sie auch hier: Alle Menschen haben prinzipiell das Recht, wenn sie politisch verfolgt sind, Asyl zu erhalten. Wir sind uns allenfalls darin einig, daß die Einschränkungen des Art16 in den letzten Jahren dies erheblich kompliziert hat. Und das geht sogar nioch weiter: das GG regelt sogar noch das Verhältnis des Staates mit anderen, dritten Nationen.
Ok, Sie werden es schlucken müssen, daß es Deutsche gibt, die sich zugleich auch als Europäer bekennen! Mindestens! Oder vielleicht noch ein wenig weiter: als Mensch dieser Erde!
Das widerspricht in keinster Weise Begriffen wie meine Familie oder meine Freunde oder meine Kultur.
Wenn Sie immert noch der Meinung sind, ich würde die Sache verdrehen, so lesen Sie es noch ein wenig genauer!!!
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