Asyldebatte:NPD will Besuch bei Asylbewerbern einklagen

Das Innenministerium in Mecklenburg-Vorpommern verbietet der NPD den Besuch in einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Jetzt klagen die Rechtsextremen.

Von Yannick Nock und Dorothea Grass

Die NPD will ein Flüchtlingsheim in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Die Rhetorik ist die übliche. Man wolle das "Treiben der Regierung kontrollieren". Das zuständige Innenministerium in Schwerin lehnte ein entsprechendes Gesuch aus Furcht vor Ausschreitungen allerdings ab.

Christoph Bieber, der an der Universität Duisburg-Essen die Welker-Stiftungsprofessur für Ethik in Politikmanagement und Gesellschaft innehat, erinnert der Fall an die Debatte um das Parteienverbot. Die Entscheidung des Innenministeriums hält er für falsch.

NPD-Abgeordnete sind demokratisch gewählte Volksvertreter

Die NPD ist in Deutschland nach wie vor nicht verboten. NPD-Abgeordnete seien, so Bieber, demokratisch gewählte Vertreter des Volkes. "Als solche haben sie nicht nur demokratische Grundsätze zu vertreten, diese gelten im Umkehrschluss auch für sie", sagt er. Wenn das Land dafür sorge, dass es zu keinen Ausschreitungen kommt, wäre es falsch, den Volksvertretern ihre Arbeit zu verwehren oder sie an der Bildung einer eigenen Meinung zu hindern.

Politologe Bieber gibt zu bedenken: "Würde der Besuch allerdings zu einer Instrumentalisierung genutzt, hätte man eine andere Situation und entsprechend andere Handlungsoptionen."

Beispiele für einen solchen Missbrauch gibt es genügend: Vor einem Jahr kreuzte der rechtsextreme Münchner Stadtrat Karl Richter ohne Anmeldung in einem Flüchtlingsheim auf, fotografierte die Asylbewerber, versah die Bilder mit fremdenfeindlichen Kommentaren und stellte sie ins Internet. Im sächsischen Plauen spazierten im Februar vier Rechtsradikale durch ein Flüchtlingsheim und schüchterten Bewohner ein. Die vier Angehörigen einer Neonazigruppierung begleiteten NPD-Politiker Thomas Lauter.

Besonders dreist ging vor einem Jahr Sachsens früherer NPD-Fraktionschef Holger Szymanski vor. Mit grünen Ordnern unterm Arm gaben er und seine Gefolgsleute sich als "sächsische Heimaufsicht" aus und verschafften sich so Zutritt zu dem Wohnheim. Der Vorfall brachte Szymanski und seinen Kameraden eine Strafanzeige wegen Amtsanmaßung ein.

Flüchtlingsheim ist überbelegt

Ob die NPD demnächst mit fünf bis sechs Vertretern das Erstauffanglager Nostorf/Horst besuchen darf, muss nun das Landesverfassungsgericht klären. Die NPD hat Klage gegen die Absage des Innenministeriums eingereicht. "Es ist an Scheinheiligkeit kaum zu überbieten, wenn mit politischen Provokationen auf dem Rücken der Flüchtlinge Politik gemacht werden soll", sagte Innenminister Lorenz Caffier (CDU) der Bild-Zeitung.

Für das Innenministerium scheint der demokratische Grundsatz kein Argument zu sein - ganz zu schweigen von einem meinungsbildenden Moment, wenn die Rechten persönlich auf Asylbewerber treffen. Man möchte vielmehr Konflikten vorbeugen, sagte eine Sprecherin SZ.de. "Viele Menschen unterschiedlicher Kultur leben auf engem Raum zusammen, dies erfordert eine spannungsfreie Atmosphäre." Ein persönlicher Besuch der NPD sei nicht zwingend, den Abgeordneten stünden andere Mittel wie Informationsgespräche mit den Behörden zur Verfügung. Der Informationsanspruch gelte nicht schrankenlos.

Das Heim Nostorf/Horst ist derzeit überbelegt. Das Innenministerium gibt die aktuelle Anzahl der dort lebenden Asylbewerber mit 825 an, konzipiert ist die Einrichtung für 650 Personen. Die meisten Bewohner stammen aus Syrien, Albanien, Serbien, Afghanistan und der Ukraine.

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