Asylbewerber:Ein Gesetz, das zu weit geht

Deutschland muss prüfen, wen es hinein lässt. Aber nicht, indem es Asylbewerber ausschnüffelt.

Von Bernd Kastner

Unberechtigt ist die Sorge nicht. Ein Asylbewerber schleicht sich unter falscher Identität nach Deutschland, um Geld vom Staat zu kassieren oder gar einen Terroranschlag zu verüben. Man denke an den Berliner Attentäter Amri oder an "falsche Syrer". Der Staat hat die Pflicht zu prüfen, wen er ins Land lässt. Er darf diese Pflicht aber nicht in ein Gesetz verwandeln, das zu weit geht. Genau das tut Berlin gerade. Beamte sollen künftig Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylbewerbern, die ohne Papiere kommen, auslesen dürfen. Das ist ein großer Schritt, ein zu großer.

Der Staat dringt über die Maßen in die Privatsphäre ein. Vieles, was Beamte künftig lesen und sehen, Fotos etwa oder Kontakte zu Anwälten und Ärzten, geht sie nichts an. Und sie brauchen es auch gar nicht, um Identität und Herkunft zu prüfen. Der Staat soll prüfen, aber er muss die Verhältnismäßigkeit wahren und im Gesetz klar begrenzen, was er seinen Beamten erlaubt. Ein Flüchtling darf nicht unter Generalverdacht gestellt und dann zum gläsernen Menschen werden.

Täuscher, Verbrecher und Terroristen unter den Asylbewerbern aufzuspüren, geht auch jetzt schon, mitunter einfacher, als man glaubt. Man hätte einen Drogendealer dingfest machen müssen, wie den Berlin-Attentäter. Oder einem Deutschen wie dem Offizier Franco A. nicht blind glauben dürfen, dass er Syrer sei. Dafür hätte es nur kritischer Fragen bedurft.

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