Arbeitsverbot:Rechtswidrig

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Die Asylhelferkreise der Kirchen üben scharfe Kritik an der harten Asylpolitik der bayerischen Staatsregierung - vor allem am Arbeitsverbot für Flüchtlinge.

Von Heribert Prantl

Zum harten Asylkurs der bayerischen Staatsregierung gehört das Arbeitsverbot für alle Flüchtlinge, die aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat am 31. März 2015 die bayerischen Ausländerbehörden angewiesen, diesen Flüchtlingen keine Arbeits- und Ausbildungserlaubnis mehr zu gewähren; bereits erteilte Erlaubnisse wurden nicht mehr verlängert. Begründung: Das "soll deutlich machen, dass mit dem Stellen aussichtsloser Asylanträge nicht das Ziel einer Beschäftigung in Deutschland verfolgt werden kann".

Seither haben, so stellt der Bayerische Flüchtlingsrat fest, "zahlreiche Flüchtlinge ihre Arbeitsplätze verloren, müssen tatenlos in ihren Unterkünften sitzen" - und statt vom Lohn ihrer Arbeit von staatlichen Sozialleistungen leben. Die Asylhelferkreise der Kirchen haben vergeblich versucht, den Innenminister zur Aufhebung seiner Anordnung zu bewegen. Diese, so schrieben sie, "konterkariert unsere jahrelange Arbeit", die sei "für die Katz"- und die Flüchtlinge seien nun zur Untätigkeit verdammt. Der Minister wiegelte im Antwortschreiben ab und erklärte den ehrenamtlichen Helfern, er würde sich freuen, "weiterhin auch auf ihr Engagement zählen zu können" - bei der Integration derjenigen Flüchtlinge, die "eine echte Bleibeperspektive in Deutschland haben".

Was die Bitten der Asylhelfer nicht erreicht haben, erreicht nun wohl das europäische Recht. Der Regensburger Juraprofessor Alexander Graser hat die EU-Rechtslage geprüft und festgestellt, dass der "Herrmann-Erlass" gegen die EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 verstößt. Diese sieht den Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt nach neun Monaten vor. Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 20. Juli sei diese Richtlinie unmittelbar geltendes Recht. Aber auch schon vor Fristablauf, also als das bayerische Arbeitsverbot ergangen sei, sei dieses wegen Entfernung vom Richtlinienziel" rechtswidrig gewesen. Der Innenminister habe das Ermessen der Behörden also nicht auf europarechtswidrige Weise einschränken dürfen. Der Bayerische Flüchtlingsrat hat nun den Innenminister aufgefordert, die Arbeitsverbote aufzuheben.

© SZ vom 30.07.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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