Arbeitsrecht:Tortenschlacht

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Jahrelang schickt ein Unternehmen seinen Rentnern eine Marzipantorte zu Weihnachten und dazu noch 105 Euro in bar. Doch dann bleiben die Lieferungen aus - und die betroffenen Rentner ziehen vor Gericht. Die Richter haben sie nun abblitzen lassen.

Wem würde da nicht das Wasser im Munde zusammenlaufen? Zumal zur kalorienreichen Weihnachtszeit. Zum Beispiel die Herrentorte "aus mit Himbeergeist verfeinertem Schokoladen-Biskuitboden, kombiniert mit fruchtiger Himbeer-Johannisbeerkonfitüre, überzogen mit einer knackigen Zartbitter-Kuvertüre". So bewirbt ein Lübecker Unternehmen seine Marzipantorten. Wer hätte so eine Süßigkeit nicht gern unterm Weihnachtsbaum, vor allem wenn sie der Arbeitgeber kostenfrei zum Verzehr bereitstellt. Auf diese Leckerei müssen nun aber einige Betriebsrentner eines Kölner Lebensmittelherstellers künftig verzichten - sie erlitten vor dem Arbeitsgericht der Domstadt eine fast wörtlich zu nehmende bittere Niederlage.

Die Rentner hatten von ihrem früheren Arbeitgeber jedes Jahr zu Weihnachten eine Marzipantore und 105 Euro erhalten. 2015 stellte das Unternehmen die süße Unterstützung allerdings ein. Das wollten einige Betroffene nicht hinnehmen. Sie argumentierten, es sei über die Zeit eine "betriebliche Übung entstanden, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe". Das Arbeitsgericht widersprach jedoch. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten, erklärten die Richter. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen. Das Urteil vom 24. November ist rechtskräftig, da die Berufung nicht zugelassen wurde (AZ: 11 Ca 3589/16). Zu klären bleibt nun nur noch die Frage, welchen Wert eigentlich die den Rentnern übersandten Torten hatten. Auf der Homepage das Herstellers jedenfalls ist man schnell bei mehr als 30 Euro, die Bild-Zeitung allerdings wusste zu berichten, das Backwerk habe einen Wert von lediglich etwa fünf Euro gehabt. Damit wäre aus rein materieller Sicht der Verlust der Sonderzahlung von 105 Euro deutlich beklagenswerter.

© SZ vom 23.12.2016 / RoP, EPD - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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