Die Unionsfraktion will die Betreuung von Langzeitarbeitslosen erst nach der Bundestagswahl neu regeln - und kippt damit einen Kompromissvorschlag.

Die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter ist offenbar für diese Legislaturperiode gescheitert. Der Vorstand der Unionsfraktion lehnt das von Sozialminister Olaf Scholz (SPD) ausgearbeitete Konzept mit großer Mehrheit ab, wie Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen mitteilte.

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Der Eingang zu einem Jobcenter in Kiel. Die vom Verfassungsgericht geforderte Reform ist offenbar für diese Legislaturperiode gescheitert. (© Foto: AP)

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Die Union wolle die Reform, die nach Vorgaben des Verfassungsgerichts bis Ende 2010 abgeschlossen sein muss, erst nach der Bundestagswahl im Herbst in Angriff nehmen, sagte Röttgen.

Scholz hatte sein Konzept in langwierigen Verhandlungen bereits mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Jürgen Rüttgers (CDU) abgestimmt, die im Auftrag der Länder verhandelten. Nach eigener Darstellung hatte Scholz auch die Rückendeckung von Bundeskanzlerin Angela Merkel für seinen Reformansatz.

Dieser sah eine Grundgesetzänderung vor, um aus den für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen zuständigen Jobcentern eigene Körperschaften öffentlichen Rechts zu machen. Bislang arbeiten unter dem Dach der Jobcenter die Arbeitsagenturen und die Kommunen zusammen. Das Verfassungsgericht hatte dies als unzulässige Mischverwaltung gerügt.

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(AP/gdo/ihe)