Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung wollen die Arbeitgeber die Arbeitslosenversicherung drücken. Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt fordert eine Senkung "um weitere 0,6 Prozentpunkte".
Die deutschen Arbeitgeber wollen nach den Worten ihres Präsidenten vor dem Verfassungsgericht eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erzwingen.
"Dies ist nicht zulässig": Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt fordert eine niedrigere Arbeitslosenverischerung. (© Foto: AP)
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"Der rechtswidrige Griff der Bundesregierung in die Taschen der Beitragszahler muss gestoppt werden", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der Bild am Sonntag. Eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe werde derzeit vorbereitet.
Die Klage werde erhoben, falls die große Koalition nicht "bis spätestens Ende August" einlenke.
"Finanzminister Steinbrück leitet Jahr für Jahr mit dem Eingliederungsbeitrag Beiträge zur Arbeitslosenversicherung in Höhe von fünf Milliarden Euro in den Bundeshaushalt und bezahlt damit Verwaltungskosten und Fördermaßnahmen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Dies ist nicht zulässig", sagte Hundt in dem Interview.
Mit dem Geld müsse der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung "um weitere 0,6 Prozentpunkte" gesenkt werden.
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(Reuters/dpa/cag)
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