Die große Koalition will noch härter als geplant gegen arbeitsunwillige ALG II-Empfänger vorgehen. Wer zum dritten Mal einen angebotenen Job ablehnt, soll künftig gar keine Hilfe mehr vom Staat bekommen.

Vor der am Donnerstag geplanten Verabschiedung des Hartz-IV-Korrekturgesetzes im Bundestag hat die Koalition die geplanten Sanktionsmöglichkeiten bei der wiederholten Ablehnung angebotener Jobs verschärft.

Anzeige

Dem Beschluss zufolge können nach dem dritten derartigen Fall künftig die Leistungen ganz gestrichen werden. Die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung wollen Union und SPD jedoch beibehalten.

Eine entsprechende Änderung des Gesetzentwurfs zur "Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" wurde am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD vom Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages beschlossen.

Das Vorhaben der Koalition sieht vor, dass bereits bestehende Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Arbeitsloser einen angebotenen Job ablehnt, bei mehreren aufeinander folgenden Fällen auch kombiniert werden können. Entfallen können der Neuregelung zufolge grundsätzlich auch die Zahlungen für die Mietkosten des Betroffenen.

"Putsch gegen Arbeitslose"

Allerdings können Sanktionen erlassen werden, wenn der Betroffene sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen. Auch dann muss jedoch in bestimmten Fällen eine Minderung um mindestens 60 Prozent der Regelleistung erfolgen.

Bei Leistungskürzungen um mehr als 30 Prozent können dem Betroffenen Sachleistungen als Ersatz zugesprochen werden. Dies ist eine Soll-Vorschrift, wenn der Leistungsempfänger für minderjährige Kinder sorgen muss.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Klaus Ernst, warf der Regierung einen "Putsch gegen Arbeitslose" vor. ALG-II-Empfänger, die sich unbotmäßig verhielten, würden in die Obdachlosigkeit gedrängt, sagte Ernst der Berliner Zeitung.

Der DGB warnte ebenfalls davor, die Arbeitsmarktreform zu Lasten der Erwerbslosen zu ändern. DGB-Vorstandsmitglied und Sozialexpertin Annelie Buntenbach sagte der Zeitung: "Das Grundproblem ist und bleibt, dass nicht ausreichend Arbeitsplätze da sind. Dafür dürfen Arbeitslose nicht auch noch bestraft werden."

"Es geht um den Erhalt des Sozialstaates"

In Nordrhein-Westfalen war ein Teil der Hartz-IV-Empfänger noch nie erwerbstätig und hat auch nie aktiv nach einer Beschäftigung gesucht. Darauf hat Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde des Landtags hingewiesen. Jede fünfte der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften habe zudem Einkommen aus Erwerbstätigkeit.

Außerdem gebe es zahlreiche Bezieher des Arbeitslosengeldes II, die selbstständig seien. Diese Hartz-IV-Empfänger könnten nicht als Langzeitarbeitslose bezeichnet werden, sagte Laumann. Dies müsse bei der nötigen Reform der Hartz-Gesetze berücksichtigt werden.

Laumann beharrte auf einer Generalrevision der Hartz-IV-Reformen. Es gehe "um den Erhalt des Sozialstaates". Das Hartz-Desaster dürfe nicht zu einem weiteren Vertrauensverlust für die sozialen Sicherungssysteme führen.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Die Pflicht zur Kür

Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...

(AFP/dpa)