Von roj

Ein Arbeitsloser geht ab Januar nicht mehr zu seinem Arbeitsamt, sondern zu seiner "Agentur für Arbeit"

(SZ vom 20.12.2003) — In diesen Agenturen werden Jobcenter eingerichtet. Direkt nach der Entlassung kann der Arbeitslose dort Arbeitslosengeld beantragen. Nach einer zweijährigen Übergangsfrist, also von 2005 an, gibt es Arbeitslosengeld nur noch zwölf Monate lang, für über 55-Jährige maximal 18 Monate lang.

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Danach rutscht der Arbeitslose in die Arbeitslosenhilfe, die ab Januar 2005 mit der Sozialhilfe für alle erwerbsfähigen Empfänger zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt werden soll. Der Regelsatz beträgt dann 345 Euro in West- und 331 Euro in Ostdeutschland pro Monat. In den ersten beiden Jahren gibt es auf das Arbeitslosengeld II einen Aufschlag von zunächst 160, im zweiten Jahr 80 Euro.

"Alles aus einer Hand"

Für Kinder wird ein Zuschlag sowohl auf das Übergangsgeld als auch auf den Grundbetrag gezahlt. Kosten für Heizung und Unterkunft werden übernommen. Kommunen und Bundesagentur für Arbeit teilen sich in den Jobcentern die Zuständigkeiten, der Arbeitslose bekommt aber "alles aus einer Hand".

Langzeitarbeitslose bekommen Arbeitslosengeld II und müssen grundsätzlich jeden Job annehmen - auch Minijobs und Teilzeitarbeiten. Sozialgerichte und die Tarifparteien könnten aber verhindern, dass es tatsächlich zu Billiglöhnen kommt. Wer ein zumutbares Angebot ablehnt, dessen Regelleistung wird um 30 Prozent (also rund 100 Euro) gekürzt, das Übergangsgeld entfällt, Jugendliche bekommen in diesem Fall gar nichts mehr.

Im Gegenzug dürfen Arbeitslose mehr Geld als bisher verdienen, ohne dass die Leistung gekürzt wird. Von einem Zusatzverdienst bis 400 Euro werden 15 Prozent nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet, zwischen 400 und 900 Euro bleiben 30 Prozent und zwischen 900 und 1500 Euro wieder 15 Prozent übrig. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) werden stark begrenzt. Nur wer wegen Krankheit oder aus familiären Gründen nicht erwerbsfähig ist, bekommt weiter Sozialhilfe und kann sich der Fortbildung und Vermittlung durch Jobcenter entziehen.

Lockerung des Kündigungsschutzes

Der Kündigungsschutz wird gelockert: Wer in einen Betrieb mit bis zu elf Mitarbeiter eintritt, bekommt den bisherigen Schutz nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 2004 beginnt. Dagegen ändert sich für jene, die schon einen Job haben, wenig - sie könnten höchstens davon betroffen sein, dass bei betriebsbedingten Kündigungen die Sozialauswahl auf drei Kriterien beschränkt wird: die Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und eine mögliche Behinderung.

Wenn der Arbeitgeber es anbietet, kann der Arbeitnehmer gegen eine Abfindung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Momentan arbeiten 5,2 Millionen Arbeitnehmer in den 1,68 Millionen Betrieben mit weniger als elf Beschäftigten in Deutschland. Davon sind 2,2 Millionen Menschen in den bisher geschützten Betrieben mit sechs bis zehn Mitarbeitern beschäftigt.

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