Anwaltsmonopol gelockert:Bundesrat hebt Nazi-Gesetz auf

Die Länderkammer hat das neue Rechtsberatungsgesetz gebilligt - und damit ein Gesetz aus dem Jahre 1935 aufgehoben, das im Zuge der antisemitischen NS-Ideologie entstanden war.

Mit der heutigen Bundesratsentscheidung wird das Monopol der Anwälte etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber beim Anwaltsmonopol. Das Gesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, soll am 1. Juli 2008 in Kraft treten. Mit der Reform wird das noch aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz aufgehoben.

Ziel des Nazi-Gesetzes war es, jüdischen Anwälten, die schon nicht mehr praktizieren durften, auch noch die Möglichkeit privater Rechtsberatung zu nehmen. Künftig können Dienstleistungen wie Testamentsvollstreckung oder Fördermittelberatung, die bislang Anwälten vorbehalten waren, auch von Steuerberatern oder Banken übernommen werden.

Die Kernbereiche der Anwaltstätigkeit - wie etwa die Vertretung vor Gericht - bleiben jedoch unangetastet. Der ursprünglich vorgesehene Ausbau der Zusammenarbeit von Anwälten und anderen Berufen wurde wegen verschiedener Bedenken zurückgestellt.

Neuregelung betrifft auch Automobilclubs

Die unentgeltliche Rechtsberatung wird grundsätzlich freigegeben. Das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um die Qualität der Rechtsberatung sichern, dürfen gemeinnützige Organisationen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen.

Künftig dürfen auch alle Vereine ihre Mitglieder rechtlich beraten. Bisher war nur berufsständischen Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden oder Mietervereinen erlaubt, ihre Mitglieder rechtlich beraten. Die Neuregelung betrifft große Mitgliedervereine wie etwa Automobilclubs.

Nach dem neuen Gesetz dürfen zudem auch Nichtanwälte im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. So können beispielsweise Architekten ihre Auftraggeber in baurechtlichen Fragen beraten.

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