Antrag beim Bundesverfassungsgericht:NPD lässt Verfassungstreue prüfen

Bund und Länder diskutieren über ein NPD-Verbot, da geht die umstrittene Partei in die Offensive: Das Bundesverfassungsgericht soll ihr die demokratische Gesinnung bescheinigen. Ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik.

Inmitten der Diskussion über ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD prescht die rechtsextreme Partei vor: Mit einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will sie ihre Verfassungstreue prüfen lassen. Seit Bestehen der Bundesrepublik sei noch keine Partei mit einem solchen Antrag vorstellig geworden, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe. Wann das Gericht darüber entscheiden wird, ist offen.

Die NPD begründete ihr Vorgehen damit, dass ihre Rechte durch die ständigen Behauptungen, sie sei verfassungswidrig, verletzt würden. Der Antrag richtet sich gegen die drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat, die Anfang Dezember über einen Verbotsantrag entscheiden wollen.

Die NPD beruft sich auf Artikel 19 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Dies sieht die NPD mit den ständigen Angriffen auf sich gegeben. Der Bund und die Länder sollten deshalb entweder Beweise für die Verfassungswidrigkeit vorlegen und einen Verbotsantrag stellen - oder ihre öffentlichen Zweifel an der Verfassungstreue der NPD unterlassen.

Bund und Länder sichten derzeit die mehr als 1400 Seiten umfassenden Unterlagen für ein Verbotsverfahren, die in den vergangenen Monaten zusammengetragen worden sind. Sie gehen besonders gründlich vor, weil 2003 ein erstes Verbotsverfahren gescheitert ist.

Das Bundesverfassungsgericht hatte damals unter anderem kritisiert, dass viele belastende Informationen von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden in NPD-Führungsgremien stammten. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Lorenz Caffier (CDU) aus Mecklenburg-Vorpommern, hatte vor kurzem mitgeteilt, das Material sei diesmal ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Quellen geschöpft worden.

© Süddeutsche.de/dpa/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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