Schäuble ist klar, dass er ganz anders argumentieren muss als sein Vorgänger Schily. Alle bisherigen Argumente, die bis zum Karlsruher Urteil gebraucht wurden, sind verbraucht: Den Insassen des Flugzeugs kann man also keine mutmaßliche Einwilligung in die eigene Tötung unterstellen; schon gar nicht kann man eine solche Einwilligung in die Geschäfts- und Transportbedingungen aufnehmen.
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Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung steht vor einem Tornado. (© Foto: AP)
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Sie haben auch keine Solidarpflicht mit den Lebenden dergestalt, dass sie, weil dem Tod geweiht, auf ihr Leben verzichten müssen. Sie können auch nicht als Teil der Waffe Flugzeug betrachtet werden. Das Verfassungsgericht hat eine solche Degradierung zum Objekt ausdrücklich verboten. Die Insassen haben sich auch nicht, wie Soldaten im Krieg, für den Staat, also für das Ganze, aufzuopfern.
Der letztere Gedanke aber führt zum Schäuble-Plan. Es ist ein Kriegsplan. Er ist nicht neu, er wurde schon vor einem Dreivierteljahr heftig diskutiert, aber das öffentliche Gedächtnis ist kurz. Die Argumentation ist listig, arglistig: Eine Flugzeugentführung löst, nach Schäubles Grundgesetzänderungs-Plänen, den Quasi-Kriegsfall aus. Im Kriegsfall dürfen Schäuble, Jung und Merkel das tun, was sie in Friedenszeiten nicht tun dürfen: Menschenleben als bloße Rechnungsposten betrachten.
Nach dem Genfer Abkommen ist es so, dass die Pflicht der Militärs, die Zivilbevölkerung zu schonen, entfällt, wenn Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Auf den Quasi-Kriegsfall des Wolfgang Schäuble angewandt heißt dies: Die Tötung der Passagiere ist nun als Kollateralschaden nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsprinzips zulässig; der Pilot des Kampfjets, hat nicht mehr das Recht zur Befehlsverweigerung.
Rechtsstaat in extremer Gefahrenlagen
Der Schäuble-Plan passt zum gängigen Sprachgebrauch, zum "Krieg gegen den Terror". Er widerspricht aber der gesamten geltenden Rechtsordnung, er erhebt sich über die Verfassung. Sicherlich: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen; aber es darf sich dabei nicht selbst in Unrecht verwandeln. Eine solche Verwandlung findet statt, wenn auf Fälle schwerster Kriminalität Kriegsrecht angewendet wird.
Einst konnte der Monarch den "Belagerungszustand" ausrufen, wenn er die öffentliche Sicherheit für massiv bedroht hielt - und dann zu jedem Mittel greifen. Warum soll die Bundesregierung nicht dürfen, was der Kaiser durfte? Weil der Terrorismus weder sie noch den Gesetzgeber zu Mitteln verleiten darf, die die Zivilität des Landes gefährden. Ein Rechtsstaat zeigt sich darin, dass er auch in extremen Gefahrenlagen Rechtsstaat bleibt.
Die Tragik des Terrorangriffs ist juristisch nicht befriedigend zu lösen. Diese Erkenntnis ist vielleicht eine Zumutung, aber ein Verfassungsminister muss diese Zumutung aushalten. Sie ist Teil seiner politischen Last und Verantwortung.
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Joachim Gauck weiß, dass seine Israel-Reise eine Prüfung ist, persönlich und politisch. Der Bundespräsident besteht auch noch eine kleine Mutprobe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 20.9.2007)
Russland unter Putin
Man stelle sich vor, Herr Schäuble oder Herr Jung wären Bundeskanzler. Wo wäre dann die Bundeswehr? Im Irak? Und demnächst im Iran?
Die Ära Bush ist in den USA demnächst vorbei. Bei uns kommt sie noch. Heißt es dann in den Geschichtsbüchern Merkel-Schäuble oder Merkel-Jung Restauration? (Wiederherstellung einer überholten politischen Ordnung)
Das Grundgesetz kann nicht durch Aufnahme eines grundgesetzwidrigen Einzelparagraphen geändert werden.
Ein Passus, welcher Menschenopfer erlaubt, ist nicht denkbar. (Es werden eine Anzahl Menschen geopfert zugunsten einer größeren Zahl von Menschen)
Die praktische Erwägung, dass das reale Eintreten eines Anschlages nur mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit, aber nie mit Bestimmtheit angenommen werden kann, ist ein gewichtiges Argument, aber nicht das entscheidende.
Die gesamte Argumentationskette von Schäuble und Jung zielt darauf ab, in unserem Land schleichend das Kriegsrecht einzuführen. Dann kann die Bundeswehr im Innern, auch gegen randalierende Rentner und streikende Arbeiter, eingesetzt werden. Dann können Verdächtige erschossen werden. Dann können Flugzeuge ohne Funkverbindung über einer Großstadt abgeschossen werden. , wenn sie keinen Funkkontakt mehr haben. Dann kann von jedem Bürger Intimes und Belastendes von den Festplatten ausspioniert werden. (Freiwillige Spitzel für unsere Geheimdienste sind so leichter zu gewinnen; Wie zu DDR-Zeiten.)
Amerikanische Wissenschaftler, welche diesen Namen nicht verdienen, (denn sie wissen nicht was sie tun), arbeiten schon an Gedankenkontrolle. Sie haben mit Messungen der elektrischen Hirnströme (EEG) bereits die politischen Präferenzen und Grundeinstellungen von Testpersonen ermitteln können. Mit erstaunlich hoher Trefferquote. (Konservative haben andere elektrische Muster als Progressive.)
Schöne neue Welt.
Herr Jung, Herr Schäuble, wie steht es mit Ihren Englischkenntnissen? Sie Beide wären ein Gewinn für den ultrarechten Flügel der Republikaner.
...waren die Strafanzeigen wohl keine Äusserungen von Aufgebrachtheit oder Zorn, sondern vielmehr Akte der Verzweiflung.
F.B.S.
Herr Jung behauptet doch inzwischen auch, mit seinem Abschussbefehl auf Basis der Verfassung zu hantieren, weil er sich auf den "übergesetzlichen [entschuldigenden, muss es heissen - StGB Vor §32 Abs. 15] Notstand" berufen will.
Einmal davon abgesehen von der Frage, ob dieser tatsächlich eintreten kann (das BVerfG hat dagegen in etwa argumentiert, dass solch ein Urteil niemals zweifelsfrei gefällt werden könne):
Wenn Jung mit seinem Abschussbefehl angeblich doch auf dem Boden des GG steht, was er erst nachträglich behauptet hat, warum will er dann eine änderung eben dieses GG???
Meines Erachtens inzwischen wollte er nur verwirren, um Stimmung für eine GG-änderung zu machen.
Dass er sich ins Zwielicht des geplanten Verfassungsbruchs gebracht hat, ist deswegen auch nur ganz allein seine Schuld, denn er hat ja selbst so getan, als würde eine Verfassungsänderung nötig sein, damit seine Absichten legalisiert werden könnten.
Und deswegen mag es ja sein (es ist aber nicht sicher, weil das BVerfG anders argumentiert hat), dass mit den Strafanzeigen tatsächlich nichts erreicht wird, aber an denen ist der VM nur selber schuld - schließlich hat er sich selbst verdächtig gemacht.
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Und PS: Es wird von anderer Stelle auch behauptet, auf Basis des Weissbuchs der BW, die Bundeswehr werde inzwischen zu einer verfassungswidrigen Organisation umgebaut, in der Art einer imperialistischen Streitmacht. Dazu gibt es inzwischen eine fundierte Anzeige einer (Aaachener, glaube ich) Friedensorganisation. Wenn da etwas Wahres dran sein sollte, dann rückt sich der VM noch einmal mehr in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.
F.B.S.
"72 Jungfrauen haben wir auch nicht im Belohnungsprogramm, ganz zu schweigen von innerer Festigkeit, Glauben, überzeugungen. Nicht, dass ich diese Irren aufwerten will, aber was haben wir dem entgegenzusetzen. "
Ihre Polemik geht an der Sache vorbei. Wenn der Terrorist vor der Cockpit-Türe ein Chist wie Herr Schäuble ist und dann die Passagiere den finalen Rettungsschuss von Herrn jung bekommen, dann wir Herr Stoiber mit den grössten Krichen nicht mehr zu Werten sagen. Bei Mördern ist die Religion relativ egal. Und den Pasagieren ist es relativ egal, ob sie durch einen christlich verwirrten Attentäter oder durch einen verwirrten Christen wie Jung sterben. Tot ist tot. Da ist ihr Gerede von den Werten nur dummes Zeug.
Die Palästinenser in München 1972 haben nicht von Junagrfruanen gefaselt, sondern davon, dass Briten und Israelis ihnen völkerrechtswidrig das Land geraubt haben. Da gab es im Westen keinen Aufschrei. Und wenn wir weiter die Staatsterroisten in den USA unterstützen und weiter Appeasement fahrne, weil wir von München 1938 nijcts lernen wollen, dann werden wir weiter Hass produzieren, der sich in Terror entlädt. (Mea culpa wie der demütige Christ sagt und nicht Auge um Auge wie der archaische Alttestamentarier)
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