Darf ein Zivilflugzeug zur Verhinderung einer womöglich noch größeren Katastrophe abgeschossen werden? Die Frage rührt an den Grundfragen des Rechts - und ist juristisch nicht befriedigend zu lösen. Sie ist Teil politischer Last und Verantwortung.
Es geht um die Fälle, von denen man sich wünscht, es gäbe sie nur in den juristischen Lehrbüchern: Ein Flugzeug wird entführt, offenbar von Terroristen, hundert Passagiere an Bord; Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Verbrecher es in ein vollbesetztes Fußballstadion, steuern; Verteidigungsminister befiehlt: Abschuss. Die Frage lautet: Haben sich die Beteiligten strafbar gemacht, wenn ja, wie? Hätte der Kampfpilot den Abschussbefehl verweigern dürfen?
Ein Rechtsstaat zeigt sich darin, dass er auch in extremen Gefahrenlagen Rechtsstaat bleibt. (© Foto: dpa)
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Leben gegen Leben. Das Problem, ob ein Zivilflugzeug zur Verhinderung einer womöglich noch größeren Katastrophe abgeschossen werden darf, rührt an Grundfragen des Rechts. Das Recht weigert sich, einem Abschuss der wirklich oder vermeintlich dem Tod geweihten Menschen den Segen zu geben.
Es spricht in diesen tragischen Fällen von einem übergesetzlichen Notstand, und das bedeutet: Die Tat, der Abschuss, bleibt ein Verbrechen - aber die Täter können straflos bleiben. Weil die Tat also Straftat ist und bleibt, darf der Pilot im Kampfjet den Befehl verweigern. Das Gesetz sagt nämlich: "Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn damit eine Straftat begangen wird."
Anspruch auf einer sicheren Rechtsgrundlage
Das ist die Rechtslage, die die Minister Jung und Schäuble ändern wollen. Sie wollen Legitimation und Rechtssicherheit für den befehlenden Minister und den Abschuss-Piloten; sie wollen, dass ihr Handeln rechtmäßig ist und nicht nur straflos: "Gerade diejenigen, die in einer solchen Extremlage Verantwortung tragen, haben einen Anspruch darauf, auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu handeln", so sagte es schon seinerzeit, als das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet wurde, Wolfgang Bosbach, der Vize-Fraktionschef der CDU/CSU.
Schon das Luftsicherheitsgesetz sollte den Abschuss legalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat das am 15. Februar 2006 verboten; das Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt.
Die Diskussionen gehen gleichwohl weiter und werden überwiegend so geführt, als gäbe es kein Karlsruher Urteil. An die Stelle von schriller Kritik am Gericht, wie es sie vor einem Jahrzehnt gab, ist das Ignorieren seiner Entscheidungen getreten.
Das gilt nicht für Innenminister Schäuble. Er ignoriert das Urteil nicht, er versucht, es zu umgehen: Weil er weiß, dass mit normalen Gesetzen der Abschuss nicht rechtmäßig gemacht werden kann, will er auf die Regeln ausweichen, die für den "Verteidigungsfall", also im Krieg gelten.
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Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
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Parteispender 2010
Putin, der "Alpha-Rüde"
Politiker und ihre Pannen
Man stelle sich vor, Herr Schäuble oder Herr Jung wären Bundeskanzler. Wo wäre dann die Bundeswehr? Im Irak? Und demnächst im Iran?
Die Ära Bush ist in den USA demnächst vorbei. Bei uns kommt sie noch. Heißt es dann in den Geschichtsbüchern Merkel-Schäuble oder Merkel-Jung Restauration? (Wiederherstellung einer überholten politischen Ordnung)
Das Grundgesetz kann nicht durch Aufnahme eines grundgesetzwidrigen Einzelparagraphen geändert werden.
Ein Passus, welcher Menschenopfer erlaubt, ist nicht denkbar. (Es werden eine Anzahl Menschen geopfert zugunsten einer größeren Zahl von Menschen)
Die praktische Erwägung, dass das reale Eintreten eines Anschlages nur mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit, aber nie mit Bestimmtheit angenommen werden kann, ist ein gewichtiges Argument, aber nicht das entscheidende.
Die gesamte Argumentationskette von Schäuble und Jung zielt darauf ab, in unserem Land schleichend das Kriegsrecht einzuführen. Dann kann die Bundeswehr im Innern, auch gegen randalierende Rentner und streikende Arbeiter, eingesetzt werden. Dann können Verdächtige erschossen werden. Dann können Flugzeuge ohne Funkverbindung über einer Großstadt abgeschossen werden. , wenn sie keinen Funkkontakt mehr haben. Dann kann von jedem Bürger Intimes und Belastendes von den Festplatten ausspioniert werden. (Freiwillige Spitzel für unsere Geheimdienste sind so leichter zu gewinnen; Wie zu DDR-Zeiten.)
Amerikanische Wissenschaftler, welche diesen Namen nicht verdienen, (denn sie wissen nicht was sie tun), arbeiten schon an Gedankenkontrolle. Sie haben mit Messungen der elektrischen Hirnströme (EEG) bereits die politischen Präferenzen und Grundeinstellungen von Testpersonen ermitteln können. Mit erstaunlich hoher Trefferquote. (Konservative haben andere elektrische Muster als Progressive.)
Schöne neue Welt.
Herr Jung, Herr Schäuble, wie steht es mit Ihren Englischkenntnissen? Sie Beide wären ein Gewinn für den ultrarechten Flügel der Republikaner.
...waren die Strafanzeigen wohl keine Äusserungen von Aufgebrachtheit oder Zorn, sondern vielmehr Akte der Verzweiflung.
F.B.S.
Herr Jung behauptet doch inzwischen auch, mit seinem Abschussbefehl auf Basis der Verfassung zu hantieren, weil er sich auf den "übergesetzlichen [entschuldigenden, muss es heissen - StGB Vor §32 Abs. 15] Notstand" berufen will.
Einmal davon abgesehen von der Frage, ob dieser tatsächlich eintreten kann (das BVerfG hat dagegen in etwa argumentiert, dass solch ein Urteil niemals zweifelsfrei gefällt werden könne):
Wenn Jung mit seinem Abschussbefehl angeblich doch auf dem Boden des GG steht, was er erst nachträglich behauptet hat, warum will er dann eine änderung eben dieses GG???
Meines Erachtens inzwischen wollte er nur verwirren, um Stimmung für eine GG-änderung zu machen.
Dass er sich ins Zwielicht des geplanten Verfassungsbruchs gebracht hat, ist deswegen auch nur ganz allein seine Schuld, denn er hat ja selbst so getan, als würde eine Verfassungsänderung nötig sein, damit seine Absichten legalisiert werden könnten.
Und deswegen mag es ja sein (es ist aber nicht sicher, weil das BVerfG anders argumentiert hat), dass mit den Strafanzeigen tatsächlich nichts erreicht wird, aber an denen ist der VM nur selber schuld - schließlich hat er sich selbst verdächtig gemacht.
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Und PS: Es wird von anderer Stelle auch behauptet, auf Basis des Weissbuchs der BW, die Bundeswehr werde inzwischen zu einer verfassungswidrigen Organisation umgebaut, in der Art einer imperialistischen Streitmacht. Dazu gibt es inzwischen eine fundierte Anzeige einer (Aaachener, glaube ich) Friedensorganisation. Wenn da etwas Wahres dran sein sollte, dann rückt sich der VM noch einmal mehr in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit.
F.B.S.
"72 Jungfrauen haben wir auch nicht im Belohnungsprogramm, ganz zu schweigen von innerer Festigkeit, Glauben, überzeugungen. Nicht, dass ich diese Irren aufwerten will, aber was haben wir dem entgegenzusetzen. "
Ihre Polemik geht an der Sache vorbei. Wenn der Terrorist vor der Cockpit-Türe ein Chist wie Herr Schäuble ist und dann die Passagiere den finalen Rettungsschuss von Herrn jung bekommen, dann wir Herr Stoiber mit den grössten Krichen nicht mehr zu Werten sagen. Bei Mördern ist die Religion relativ egal. Und den Pasagieren ist es relativ egal, ob sie durch einen christlich verwirrten Attentäter oder durch einen verwirrten Christen wie Jung sterben. Tot ist tot. Da ist ihr Gerede von den Werten nur dummes Zeug.
Die Palästinenser in München 1972 haben nicht von Junagrfruanen gefaselt, sondern davon, dass Briten und Israelis ihnen völkerrechtswidrig das Land geraubt haben. Da gab es im Westen keinen Aufschrei. Und wenn wir weiter die Staatsterroisten in den USA unterstützen und weiter Appeasement fahrne, weil wir von München 1938 nijcts lernen wollen, dann werden wir weiter Hass produzieren, der sich in Terror entlädt. (Mea culpa wie der demütige Christ sagt und nicht Auge um Auge wie der archaische Alttestamentarier)
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