Ein Kommentar von Heribert Prantl

Darf ein Zivilflugzeug zur Verhinderung einer womöglich noch größeren Katastrophe abgeschossen werden? Die Frage rührt an den Grundfragen des Rechts - und ist juristisch nicht befriedigend zu lösen. Sie ist Teil politischer Last und Verantwortung.

Es geht um die Fälle, von denen man sich wünscht, es gäbe sie nur in den juristischen Lehrbüchern: Ein Flugzeug wird entführt, offenbar von Terroristen, hundert Passagiere an Bord; Sicherheitsbehörden befürchten, dass die Verbrecher es in ein vollbesetztes Fußballstadion, steuern; Verteidigungsminister befiehlt: Abschuss. Die Frage lautet: Haben sich die Beteiligten strafbar gemacht, wenn ja, wie? Hätte der Kampfpilot den Abschussbefehl verweigern dürfen?

Ein Rechtsstaat zeigt sich darin, dass er auch in extremen Gefahrenlagen Rechtsstaat bleibt. (© Foto: dpa)

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Leben gegen Leben. Das Problem, ob ein Zivilflugzeug zur Verhinderung einer womöglich noch größeren Katastrophe abgeschossen werden darf, rührt an Grundfragen des Rechts. Das Recht weigert sich, einem Abschuss der wirklich oder vermeintlich dem Tod geweihten Menschen den Segen zu geben.

Es spricht in diesen tragischen Fällen von einem übergesetzlichen Notstand, und das bedeutet: Die Tat, der Abschuss, bleibt ein Verbrechen - aber die Täter können straflos bleiben. Weil die Tat also Straftat ist und bleibt, darf der Pilot im Kampfjet den Befehl verweigern. Das Gesetz sagt nämlich: "Eine Anordnung darf nicht befolgt werden, wenn damit eine Straftat begangen wird."

Anspruch auf einer sicheren Rechtsgrundlage

Das ist die Rechtslage, die die Minister Jung und Schäuble ändern wollen. Sie wollen Legitimation und Rechtssicherheit für den befehlenden Minister und den Abschuss-Piloten; sie wollen, dass ihr Handeln rechtmäßig ist und nicht nur straflos: "Gerade diejenigen, die in einer solchen Extremlage Verantwortung tragen, haben einen Anspruch darauf, auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu handeln", so sagte es schon seinerzeit, als das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet wurde, Wolfgang Bosbach, der Vize-Fraktionschef der CDU/CSU.

Schon das Luftsicherheitsgesetz sollte den Abschuss legalisieren. Das Bundesverfassungsgericht hat das am 15. Februar 2006 verboten; das Gesetz wurde für verfassungswidrig erklärt.

Die Diskussionen gehen gleichwohl weiter und werden überwiegend so geführt, als gäbe es kein Karlsruher Urteil. An die Stelle von schriller Kritik am Gericht, wie es sie vor einem Jahrzehnt gab, ist das Ignorieren seiner Entscheidungen getreten.

Das gilt nicht für Innenminister Schäuble. Er ignoriert das Urteil nicht, er versucht, es zu umgehen: Weil er weiß, dass mit normalen Gesetzen der Abschuss nicht rechtmäßig gemacht werden kann, will er auf die Regeln ausweichen, die für den "Verteidigungsfall", also im Krieg gelten.

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