Anti-Diskriminierungs-Politik:Viele überschätzen den Staat beim Thema Gerechtigkeit

Frauenquote

Seltener Anblick: Frauen in einer Managerrunde.

(Foto: dpa)

Nach zehn Jahren Antidiskriminierungsgesetz zeigt sich: Frauen profitieren von Mindestlohn und Frauenquote. Doch die Erwartungen an Paragrafen sind oft zu hoch.

Kommentar von Detlef Esslinger

Manchmal kommt es im Leben vor, dass man andere von etwas überzeugen will, dabei aber offenbart, wie sehr man die eigenen Argumente überschätzt. In der Debatte um unterschiedliche Bezahlung von Männern und Frauen warf die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann neulich der Koalition vor, "nicht in der Lage zu sein", etwas Wirksames gegen diesen Missstand vorzulegen. Damit hatte sie in Wahrheit nicht Untätigkeit beschrieben - sondern das Problem. Es gehört ja zu den ewigen Erwartungen an Politik, Gerechtigkeit herzustellen. Die Frage ist, ob man sie damit nicht mitunter überfordert?

Am Dienstag wurde in Berlin Bilanz nach zehn Jahren Antidiskriminierungsgesetz gezogen, außerdem forderte der Sozialverband VdK ein "sozial gerechtes" Rentensystem. Darüber hinaus gehen auf die SPD zahlreiche Projekte zurück, die tatsächliche oder vermeintliche Ungerechtigkeiten beseitigen sollen: Mindestlohn, Frauenquote, Mietpreisbremse oder das "Lohngerechtigkeitsgesetz", das Frauenministerin Manuela Schwesig noch durchsetzen will.

All diese Projekte haben gemeinsam, dass sie Erwartungen wecken. Sie unterscheiden sich in der Fähigkeit, diese Erwartungen einzulösen. Am größten dürfte der Gegensatz beim Lohngerechtigkeitsgesetz sein. Die Debatte darüber wird nach den Ferien wieder losgehen, und zu befürchten ist, dass das Gesetz in irgendeiner Form kommt - schon weil CDU und CSU vermeiden wollen, von der SPD im Wahlkampf als Chauvi-Parteien hingestellt zu werden.

Nicht einlösbare Erwartungen produzieren vor allem Frust

Eine Befürchtung ist das deshalb, weil nicht einlösbare Erwartungen vor allem Frust produzieren. Ministerin Schwesig will Unternehmen zwingen, mehr Transparenz in die Gehälter zu bringen. Die Beschäftigten sollen erfahren dürfen, ob sie so viel verdienen wie fünf vergleichbare Kollegen des anderen Geschlechts im Durchschnitt. Das hört sich wunderbar an. Es bringt nur nichts.

Was sind "vergleichbare" Kollegen - diejenigen, die eine gleiche Tätigkeit ausüben? Und sofern unter denen aber zwei sind, die acht Jahre mehr Erfahrung haben? Und sofern einer von den fünfen nur deshalb in die Firma gekommen ist, weil sie ihn von einem Konkurrenten abgeworben hat, wofür sie ihm aber auch mehr Geld bieten musste? Was überdies, wenn es den empfundenen Missstand so gar nicht gibt?

Das Frauenministerium und die Gewerkschaften behaupten, in Deutschland klaffe zwischen Männern und Frauen eine Entgeltlücke von 21 Prozent. Diese Zahl will den Leuten weismachen, eine Frau werde für ein und dieselbe Arbeit wie ein Mann um so vieles schlechter bezahlt als er. Das wäre in der Tat empörend. Tatsächlich drückt die Zahl jedoch nur aus, dass Frauen in Hochlohnbranchen unterrepräsentiert sind, dass sie tendenziell in kleineren Betrieben angestellt sind, häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer und seltener Führungsjobs haben.

Was folgt daraus? Daraus folgt, dass der Mindestlohn richtig war. Er kommt vor allem Frauen zugute, weil vor allem sie zu Niedriglöhnen schuften. Daraus folgt, wie wichtig der Ausbau der Kinderbetreuung bleibt, damit nicht ein Elternteil (also meistens die Mutter) gezwungen ist, Teilzeit zu arbeiten oder gar Berufsjahre zu verlieren. Daraus folgt, wie wichtig Frauenquoten sind; deren Ausweitung zu verlangen, das wäre ein Fight, der sich lohnen würde. Quoten bringen Frauen zuverlässig in Führungsjobs - und damit in die Lage, die Gehälter zu kennen, die in einer Firma gezahlt werden. Unwahrscheinlich, dass eine Chefin Wert darauf legt, etwaige männlich geprägte Entlohnungssysteme einfach fortzuführen.

Wenn es um Dinge wie Mieten, Renten oder Löhne geht, bringen nur handfeste Regelungen etwas. Für Symbolpolitik kann sich niemand etwas kaufen. Ein Anspruch auf Auskunft erhöht keine Löhne. Er erzeugt nur Gegrummel oder Ärger über sich selbst (wie blöd man verhandelt hat, als man einst in die Firma eingetreten ist). So bestätigt er allenfalls die Erkenntnis, dass sich mit Paragrafen nicht schwuppdiwupp Gerechtigkeit herstellen lässt; auch wenn seine Verfechter zuvor diesen Eindruck erweckt haben. Und eigentlich ist gerade nicht die Zeit, in der Regierende den Eindruck erwecken sollten, Handeln lediglich zu simulieren.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes stellte am Dienstag eine Bilanz vor, in der unter anderem und allen Ernstes empfohlen wurde, Arbeitgeber sollten ihren Beschäftigten auch für Belästigungen durch Kunden eine Entschädigung zahlen. So eine Regelung wird zwar nie kommen. Aber der Vorschlag zeigt, wie leicht manche in Deutschland zur Überschätzung des Staates neigen - gerade bei Themen, die moralisch und emotional aufgeladen sind.

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