Im bundesweit ersten Prozess um die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe sieht die Bundesanwaltschaft den angeklagten Iraker in allen Punkten überführt.
Die Verhandlung gegen den 31-jährigen Lokman M. habe zahlreiche Beweise gebracht, dass er ein Mitglied der irakischen Terrorgruppe Ansar al-Islam sei, sagte Bundesanwalt Ulrich Boeter vor seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München.
Der 31-jährige Iraker Lokman M. soll Mitglieder der Gruppe Ansar al-Islam nach Europa geschleust haben. (© Foto: AP)
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Zudem habe der Iraker in den letzten Verhandlungstagen in nicht-öffentlicher Sitzung ein "umfassendes Geständnis" abgelegt. Zu einer Strafmaßforderung wollte Boeter vor dem offiziellen Plädoyer zunächst keine Angaben machen. Als Höchststrafe drohen dem gebürtigen Iraker zehn Jahre Haft.
Bundesanwalt Ulrich Boeter ging davon aus, dass die Verlesung seines 106-seitigen Plädoyers vier bis fünf Stunden dauern könnte. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.
Die Bundesanwaltschaft wird M. vor, an Schleusungen von Mitgliedern Ansar al-Islams nach Europa beteiligt gewesen zu sein und bei der Finanzierung der Gruppe geholfen zu haben.
Unter anderem soll er im September 2003 bei der Einschleusung eines Sprengmeisters der Gruppe geholfen haben, der in Großbritannien medizinisch versorgt werden sollte. Dem Mann waren nach Angaben der Bundesanwaltschaft bei einer Anschlagsvorbereitung im Irak beide Hände abgerissen worden.
Lokman M. ist der erste Angeklagte, der auf Grundlage des Paragrafen 129b des Strafgesetzbuches verurteilt werden soll. Dieser war infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 eingeführt worden. Damit können auch in Deutschland Mitglieder von Terrorgruppen bestraft werden, die im Ausland aktiv sind.
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(AFP)
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