Anklage gegen Wulff:Ein lächerliches Konstrukt

Der Freitag als politischer Aschermittwoch für Wulff und die Staatsanwaltschaft: Alle Vorwürfe gegen Wulff sind zu Asche verbrannt - nur ein ohnehin kleiner angeblich nicht. Der soll jetzt eine Anklage tragen. Sie trägt lächerliche Züge.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der sogenannte politische Aschermittwoch ist schon gut zwei Monaten vorbei. Er war, wie alljährlich, ein altbackenes politisches Gaudium. Der wahre politische Aschermittwoch ist heute, an einem Freitag, am 12. April 2013. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird Anklage gegen einen früheren Bundespräsidenten erhoben. Es ist ein bitteres Gaudium, das an diesem Tag zur Anklage wegen einer "Straftat im Amt" führt.

Es geht um einen - wie die Juristen sagen - Vermögensvorteil von etwa 770 Euro. Wegen dieser angeblichen 770 Euro soll Christian Wulff eine - wie die Juristen sagen - "Unrechtsvereinbarung" mit dem Filmproduzenten Groenewold geschlossen haben. In weniger aufgeregten Zeiten wäre ein solcher Vorwurf von dessen Lächerlichkeit erledigt worden. Aber die Zeiten sind aufgeregt. Und in dieser Aufgeregtheit hat die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Sämtliche strafrechtlichen Vorwürfe, die vor 14 Monaten dem damals deswegen zurückgetretenen Bundespräsidenten gemacht und die damals zur Grundlage des Antrags auf Aufhebung seiner Immunität gemacht worden waren, sind zu Asche verbrannt - mit einer einzigen Ausnahme, die jetzt zur Grundlage der Anklage gegen Wulff gemacht worden ist. Den Weg zur Anklageerhebung, den die Staatsanwaltschaft deswegen jetzt gegangen ist, markiert also eine Aschenspur. Man kann sich kaum vorstellen, dass ein Landgericht die dünne Anklage zur Hauptverhandlung zulässt; das Gericht wird wohl die Staatsanwaltschaft auf dieser Spur zurückschicken.

"Ein Amtsträger, der einen Vorteil dafür annimmt, dass er eine Diensthandlung künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzen würde ..." - das ist der in Paragraf 332 Strafgesetzbuch so formulierte Vorwurf, der Wulff gemacht wird: Bestechlichkeit. Es müsste juristisch eine konkrete Beziehung hergestellt werden können zwischen einem unlauteren Verhalten des Politikers und der 770 Euro Vermögenszuwendung. Das ist undenkbar und praktisch unmöglich.

Wulff war ein Politiker, der bekannt dafür war, dass er sich für Filmförderung umfassend eingesetzt hat; das ist auch nicht verboten. Der Nachweis, dass er sich eines kleinen Vorteils wegen für ein bestimmtes Projekt ganz besonders und auch noch Dienstpflicht verletzend eingesetzt hat - ein solcher Nachweis wird einem Ankläger auch dann kaum gelingen, wenn er auf den Akten einen Kopfstand macht und mit den Beinen strampelt. Die Anklage ist ein sehr gewagtes und ein ridiküles Konstrukt.

Die Staatsanwaltschaft hat sich in diesem Fall verbissen; sie kommt davon nicht los. Das ist der Grund für die Anklage. Noch in der Pressemitteilung, die die Staatsanwaltschaft über diese Anklage herausgegeben hat, wird die Voreingenommenheit deutlich. Die Staatsanwaltschaft schreibt zu einem der vielen eingestellten Vorwürfe:

"Wegen der Vorkommnisse um die Finanzierung der sog. 'Sylt-Urlaube' hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Die von Christian Wulff und David Groenewold behaupteten Barzahlungen konnten nicht mit ausreichender Gewissheit widerlegt werden".

Das sind Formulierungen, die juristisch absolut intolerabel sind: Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren einstellen, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Klageerhebung geboten haben - gleichwohl versetzt die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten aber noch einmal einen kräftigen Hieb und verstößt so gegen die Unschuldsvermutung.

Das ist kein Gaudium, wie es zum politischen Aschermittwoch üblicherweise gehört. Das ist perfide.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: