Anhörung nach heftiger Debatte:Ethikrat empfiehlt Beschneidungen mit Betäubung

Es ist ein Ja mit Einschränkungen. Der unabhängige Ethikrat bemüht sich darum, die Debatte über die Rechtmäßigkeit der Beschneidung zu versachlichen. Die Experten des Gremiums sprechen sich für Straffreiheit aus. Unter strengen Auflagen.

Es ist ein eingeschränktes Ja zur Beschneidung von Juden und Muslimen in Deutschland - aber unter Auflagen. Dafür haben sich Experten bei einer Anhörung des Ethikrates ausgesprochen. Notwendig sei eine umfassende Aufklärung über mögliche Risiken ebenso wie die fachgerechte medizinische Ausführung des Rituals.

Die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten sollte erforderlich sein und der Einsatz von schmerzmindernden Mitteln erlaubt werden, bilanzierte Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, die öffentliche Anhörung in Berlin. Die Meinungen der einzelnen Mitglieder gingen dennoch auseinander.

Deutliche Bedenken äußerte der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel. "Der Gesetzgeber ist in einer Art rechtspolitischem Notstand", sagte er. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Juden nach dem Kölner Urteil das Land verlassen könnten, erkenne er zwar an, dass der Gesetzgeber nach Wegen suche, die Beschneidung zu ermöglichen. Er hob aber das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Priorität des Kindeswohls hervor. Nur eine Art "Sonderrecht" könne die Beschneidung gegen alle strafrechtlichen Einwände für rechtmäßig erklären. Merkel warnte aber davor, dass dieses Recht eine frühkindliche Beschneidung auch aus "willkürlichen, extravaganten Gründen" erlauben müsse.

"Schwerer Eingriff in die Religionsfreiheit"

Andere Ethikrat-Mitglieder sahen indes das Recht, ihre Kinder beschneiden zu lassen, durch das elterliche Erziehungsrecht abgedeckt. Der Erlanger Theologe Peter Dabrock argumentierte in seinem Kurzreferat, dass das Kindeswohl und eine aus religiösen Gründen vorgenommene Beschneidung an nicht-einwillungsfähigen Jungen nicht unvereinbar seien. Eine Beschneidung zu verhindern, wäre zudem "ein schwerer Eingriff in die positive Religionsfreiheit jüdischer und muslimischer Menschen".

Versachlichung der Debatte

Der jüdische Mediziner Leo Latasch wies die Ansicht zurück, wonach die Beschneidung von Jungen mit einer Genitalverstümmelung bei Mädchen zu vergleichen sei. Medizinische Komplikationen gebe es in weniger als 0,2 Prozent der Fälle. Auch sei der Vorwurf nicht zu belegen, dass starke Schmerzen, die bei dem Eingriff auftreten, oft traumatische Folgen hätten. Als Grundvoraussetzungen für die Erlaubnis der Beschneidung nannte Latasch trotzdem die Einführung eines Rechts auf Schmerzreduktion, die Einhaltung hygienischer Standards und eine Prüfung der Beschneider.

Der muslimische Medizinethiker Ilhan Ilkilic warb für eine "Versachlichung" der Debatte. Er warnte vor Operationen in Hinterzimmern und einem "Beschneidungstourismus", falls der Gesetzgeber nicht auf das Urteil des Kölner Gerichts reagiere. Die Mitglieder des Gremiums sprachen sich in der mehrstündigen Diskussion zudem für die Gründung eines Runden Tisches aus, an dem Juden, Muslime, Elternvertreter und Ärzte aller Fachrichtungen gemeinsame Leitlinien zur Beschneidung und für deren intensivere Erforschung entwickeln sollen.

Israel fordert Machtwort der Kanzlerin

Auch international sorgt das Thema weiter für Aufmerksamkeit. Der israelische Innenminister und Vorsitzende der strengreligiösen Schas-Partei, Eli Jischai, forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel auf, sich für das Recht auf Beschneidungen einzusetzen. Juden in Deutschland dürften nicht gezwungen werden, sich zwischen der Einhaltung nationaler oder göttlicher Gesetze entscheiden zu müssen, schrieb Jischai in einem offenen Brief an die Kanzlerin.

Die Debatte über die bei Juden und Muslimen übliche Beschneidung von männlichen Neugeborenen oder Kindern war durch ein Urteil des Landgerichts Köln im Juni ausgelöst worden. Das Gericht hatte die Beschneidung als "rechtswidrige Körperverletzung" und damit als grundsätzlich strafbar bewertet. Der Bundestag hatte daraufhin in einer Resolution die Straffreiheit gefordert. Im Herbst soll eine gesetzliche Regelung gefunden werden.

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