Von pkr

(SZ vom 26.08.2003) - Die Scharia, arabisch für "der deutliche, gebahnte Weg", ist das religiös begründete Recht des Islam. Es beruht auf der Offenbarung Allahs, die der Prophet Mohammed nach islamischem Glauben in Form des Korans in arabischer Sprache wörtlich entgegengenommen hat sowie der Sunna, den Handlungen des Propheten.

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Die Scharia enthält nicht nur Rechtsvorschriften, sondern stellt eine umfassende Lebensordnung dar, die Regeln für das Handeln der Muslime im Verhältnis zu Gott und den Mitmenschen enthält. Sie teilt die menschlichen Handlungen in fünf Kategorien ein: verpflichtend, lobenswert, erlaubt, missbilligt und verboten. Das islamische Strafrecht, Teil der Scharia, sieht für bestimmte Delikte drakonische Strafen vor.

Die Steinigung als Strafe für Ehebruch ist allerdings nicht direkt aus dem Koran abzuleiten, der Peitschenhiebe vorsieht. Sie geht auf eine Erweiterung der islamischen Rechtslehre durch Kalif Umar, den zweiten Nachfolger des Propheten, zurück, der die Steinigung als Strafe für Ehebruch als überlieferte Rechtsmeinung des Propheten ansah. Sie wird auch heute noch bei der restriktiven Auslegung der Scharia verhängt, wie sie von den Gerichten im Norden Nigerias praktiziert wird. Die Scharia wurde von 1999 an in zwölf von 36 Teilstaaten des westafrikanischen Landes als alleinige Rechtsgrundlage eingeführt, entgegen der in der Verfassung garantierten Religionsfreiheit.

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