Aktuelles Lexikon:Ausnahmezustand

Für die Iraker muss es zynisch klingen, wenn ihre Übergangsregierung nun den Ausnahmezustand verhängt. Denn in einem solchen Zustand befindet sich das Land faktisch schon lange.

Stefan Ulrich

Nun aber will die Regierung Allawi die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um das Chaos zu bekämpfen. Erst im August hatte das Kabinett ein Notstandsgesetz beschlossen, wonach der Ausnahmezustand für 60 Tage erklärt werden darf.

Im Ausnahmezustand kann der Premier Armee, Polizei und Geheimdienste seinem Kommando unterstellen. Er darf Konten sperren und Festnahmen anordnen. Am Montag ließ die Regierung zudem die Grenzen zu Jordanien und Syrien schließen und eine Ausgangssperre über die Rebellen-Städte Falludscha und Ramadi verhängen.

Der Ausnahmezustand ist als Staatsnotstand in vielen Verfassungen geregelt. Er kann beschlossen werden, wenn ein Land so in seinen Grundfesten erschüttert ist, dass die Krise auf normalem verfassungsmäßigen Weg nicht mehr zu lösen ist. Dazu können Rebellionen oder Katastrophen führen.

Im Ausnahmezustand werden Grundrechte außer Kraft gesetzt, Entscheidungswege verkürzt, Beschwerderechte eingeschränkt und die Befugnisse des Militärs ausgeweitet. Im Irak soll der Ausnahmezustand dazu dienen, sichere Wahlen im Januar zu ermöglichen. Doch niemand glaubt, dass sich das Land bis dahin im Normalzustand befindet.

© SZ vom 9. November 2004 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: