Akkreditierung für NSU-Prozess:OLG München will Presseplatz neu verlosen

Das Oberlandesgericht München will einen Presseplatz für den NSU-Prozess nachverlosen: Ein freier WDR-Mitarbeiter war gezogen worden - obwohl er seine Akkreditierung zurückgezogen hatte. Sein Platz soll jetzt neu vergeben werden.

Das Oberlandesgericht München will einen Presseplatz für den NSU-Prozess neu verlosen. Das kündigte OLG-Sprecherin Andrea Titz am Dienstagabend gegenüber der ARD und der Nachrichtenagentur dpa an.

Es seien zwei Fehler "aufgetreten", die "bedauerlich" seien, sagte Titz der ARD. Konkret geht es den Angaben zufolge um den Platz eines freien Mitarbeiters des Westdeutschen Rundfunks (WDR), der sich irrtümlich um einen Platz beworben habe, weil er nicht wusste, dass sich die ARD als Pool bewirbt. Als er dies erfahren habe, habe er seinen Antrag auf Akkreditierung zurückgezogen. Dennoch blieb er im Lostopf und wurde gezogen, wie die ARD berichtet hatte.

Inzwischen verzichtete der WDR-Mitarbeiter freiwillig auf den Platz. Am Donnerstag oder Freitag solle der Platz unter den deutschsprachigen Medien mit Sitz im Inland neu verlost werden, sagte Titz der dpa.

Dass zudem ein Antrag des Hörfunks des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) versehentlich im Lostopf des Fernsehens gelandet sei, halte das Gericht offenbar nicht für einen gravierenden Fehler, berichtete die ARD. Hier solle es keine Nachverlosung geben, weil der MDR-Hörfunk nicht gezogen worden sei.

Am Dienstag ging in Karlsruhe außerdem die Verfassungsbeschwerde des freien Journalisten Martin Lejeune ein, wie das Gericht bestätigte. Er hatte seine Reservierung aus dem ersten Akkreditierungsverfahren bei der Neuverlosung der Plätze am Montag verloren.

Der Prozess um den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte soll am kommenden Montag beginnen. Der ursprüngliche Prozessbeginn war wegen des Streits um die Platzvergabe an Journalisten verschoben worden. Am vergangenen Montag wurden die 50 festen Presseplätze dann in einem Losverfahren erneut verteilt.

Bei der Verlosung gingen viele große deutsche Zeitungen leer aus. Mehrere Zeitungen prüfen daher einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht.

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