Akkreditierung beim NSU-Prozess:Eine Liste wie eine Farce

Für den Münchner NSU-Prozess sind etliche Journalisten mit Plätzen bedacht worden, die sich noch nie mit Rechtsterrorismus oder ernsthafter Gerichtsberichterstattung beschäftigt haben. Die Auslosung selbst mag verfassungskonform sein, die Art der Kontingentierung aber war falsch.

Ein Kommentar von Kurt Kister

Positiv ist eigentlich nur zu vermelden, dass es das Münchner Oberlandesgericht zum zweiten Mal fertiggebracht hat, Akkreditierungen an Journalisten zu vergeben. Beim ersten Mal verfuhr das OLG so, dass im Inland das Ansehen der bayerischen Richter und im Ausland das der deutschen Justiz insgesamt in Gefahr geriet. Das Bundesverfassungsgericht griff ein. Weil der zuständige Münchner Richter so ist, wie er ist, wurde ein völlig neues Verfahren aufgelegt.

Nun sind die Plätze verlost worden. Beim Losen gibt es keine Gerechtigkeit, keine Vernunft. Es regiert der Zufall, der in München durch die Kontingentierung eingeschränkt worden ist. Viele Medien sind beim Akkreditierungs-Lotto leer ausgegangen. Dafür sind etliche mit Plätzen bedacht worden, die sich noch nie mit Rechtsterrorismus oder ernsthafter Gerichtsberichterstattung beschäftigt haben. Die Liste liest sich in Teilen wie eine Farce. Man schämt sich.

Ja, das Gericht muss nicht Öffentlichkeit für Einzelne herstellen, sondern insgesamt die Öffentlichkeit des Verfahrens garantieren. Die Auslosung selbst mag verfassungskonform sein; die Art der Kontingentierung aber war falsch, und das Ergebnis benachteiligt viele drastisch. Vor allem aber: Dieses Gericht mag einen Begriff von "Öffentlichkeit" haben. Was Öffentlichkeit heute bedeutet und welche Medien, etablierte wie digitale, dazugehören, weiß es offenbar nicht.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: