Nun ist es offiziell: Die Bundeswehr wird kein Disziplinarverfahren gegen Oberst Klein wegen des Bombardements von Kundus vor knapp einem Jahr einleiten.
Knapp ein Jahr nach dem Bombardement von Kundus steht fest: Die Bundeswehr wird gegen Oberst Georg Klein kein Disziplinarverfahren wegen des von ihm befohlenen Angriffs auf zwei Tanklaster einleiten.
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Der deutsche Oberst Georg Klein im September 2009 in Afghanistan: Wie nun bekannt wurde, wird die Bundeswehr kein Disziplinarverfahren gegen ihn einleiten. (© AP)
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Die Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, hieß es in einer Erklärung des Verteidigungsministeriums in Berlin. Bei dem Bombardement am 4. September 2009 waren mehr als hundert Menschen getötet oder verletzt worden.
Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es Anfang April zur Begründung. Die Bundesanwaltschaft hatte dabei erstmals gegen Bundeswehr-Soldaten wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch ermittelt. Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte.
Vollständig abgeschlossen sind die Untersuchungen des Luftschlags von Kundus aber noch nicht: Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall.
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(sueddeutsche.de/dpa/aho)
ICE-Strecke
Das mit Theorie des Pawlowschen Reflexes beweist eher du, indem du mir in jedes Forum folgst und versuchst deine Sucht mit Reaktionen auf meine Kommentare zu befriedigen.
Sei doch nicht so kleinlich, das schadet nur deiner Aura... Ein Freispruch ergeht durchaus durch Urteil und ist der Abschluss des Strafverfahrens, aber er wurde auch von der Bevölkerung "angeklagt" und "verurteilt" (kann man diesbzgl. alles hier in den Foren nachlesen), also ist es bildlich auch ein Freispruch. Sollte es dir mehr zusagen, dann lieber so: "Freispruch".
Man, Sie Naseweis, unwissend wandeln Sie da und dort durch die Foren!
Auch Lesen ist, wie schon von anderen bemerkt, auch nicht Ihre Stärke.
Es wird kein Disziplinarverfahren eingeleitet!
Freispruch ergeht durch Urteil und ist der Abschluss des Strafverfahrens.
Sie müssen nicht beständig und anschaulisch die Theorie des Pawlowschen Reflexes beweisen.
Es konnte nur ein Freispruch sein! Denn er hat alles richtig gemacht und die Mssion war voller Erfolg!
Dem Mann ist mehrfaches FEHL-Verhalten anzulasten, das alles Andere verdient als einen Freispruch!
Kurz und knapp der Reihe nach:
- Statt Luftzunterstützung anzufordern, hätte ER den Diebstahl der beiden Tanklastwagen mit den ihm unterstellten BW-Angehörigen verhindert werden müssen!
- Nachdem die beiden US-Piloten keine Bomben abwerfen wollten, weil sie aus der Luft sehen konnten -was Klein eigentlich auch hätte sehen können !- dass sich viele Personen, vermutlich auch viele Zivilisten, bei den Tanklastwagen befanden, hätte Klein den Bombenabwurf verhindern müssen!
Schon alleine dafür gehört Oberst Klein disziplinarisch gemassregelt und seiner viel zu vielen Sterne sowie der damit verbundenen, nicht mehr zu rechtfertigenden hohen Pension "beraubt"!
Dieser deutsche Oberst hat aber nicht "nur" ca. 150 Zivilisten töten lassen, sondern dem Ansehen Deutschlands und der Deutschen im Ausland schwer geschadet! UND, dass Klein mit seinem unverantwortlichen, ja kriminellen Verhalten die in diesem Land stationierten rund 5000 BW-Angehörigen stärker gefährdet hat als sie ohnehin gefährdet sind, sei angemerkt.
Diesen Mann trotz alledem straffrei davon kommen zu lassen, ist ein SKANDAL grössten Ausmasses, für Deutschland, die Bundeswehr und die Deutschen!
auf derselben gezetzlichen Basis wie die Söldner im Irak?
Paging