Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag zweier Parlamentsabgeordneter abgewiesen. Sie hätten kein Recht zu klagen.
Die Karlsruher Richter lehnten einen Eilantrag der Bundestagsabgeordneten Willy Wimmer (CDU) und Peter Gauweiler (CSU) aus formalen Gründen ab - sie seien für eine Organklage nicht antragsberechtigt.
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Am Freitag hatte der Bundestag den Einsatz der Tornado-Aufklärungsflugzeuge beschlossen. Aus Sicht der Kläger läuft Deutschland damit Gefahr, in Afghanistan "in die völkerrechtswidrige Kriegführung der Vereinigten Staaten" verstrickt zu werden.
Nach den Worten der Verfassungsrichter ist die Organklage der beiden Abgeordneten auch im Hauptsacheverfahren unzulässig, so dass der Eilantrag abgelehnt werden müsse. Einzelne Abgeordnete seien nicht befugt, stellvertretend eine Verletzung von Rechten des Bundestag geltend zu machen.
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts dürfen das nur Fraktionen. Auch ein Eingriff in Statusrechte einzelner Abgeordneter sei nicht ersichtlich.
"Das Organstreitverfahren dient dem Schutz der Rechte der Staatsorgane im Verhältnis zueinander, nicht einer allgemeinen Verfassungsaufsicht", hieß es in der Mitteilung des Zweiten Senats (Az: 2 BvE 1/07 - Beschluss vom 12. März 2007).
"Missachtung des humanitären Völkerrechts"
Der Tornado-Einsatz ist von April an geplant. Die Vorbereitungen für die Verlegung sollen diese Woche anlaufen. Gauweiler und Wimmer hatten argumentiert, die Bundesrepublik wirke dadurch an einer stillschweigenden Änderung des Nato-Vertrags mit: Die Nato-Führungsmacht USA verstoße ständig gegen fundamentale Prinzipien des auf Selbstverteidigung ausgerichteten Bündnisses, indem sie Präventivkriege führe und das humanitäre Völkerrecht missachte.
Weil die anderen Nato-Staaten - wie etwa Deutschland durch die Entsendung der Tornados - das vertragswidrige Verhalten der USA unterstützten, sei eine stillschweigende Neuinterpretation des Nato-Vertrags in Gang gesetzt worden.
"'Selbstverteidigung' wird dann erlaubt sein, wenn gar kein Angriff gegeben ist, und militärische Gewaltanwendung im 'Krieg gegen den Terrorismus' gerechtfertigt werden können, wo sich Terroristen aufhalten...", hieß es in der Klagebegründung.
Aus Sicht der beiden Kläger war zwar der Krieg gegen Afghanistan ursprünglich als Selbstverteidigung gerechtfertigt. Inzwischen sei aber der durch die Anschläge des 11. September 2001 begonnene Angriff beendet und das Taliban-Regime gestürzt.
Indem aber die USA heute immer noch die Anti-Terror-Bekämpfung "Operation Enduring Freedom" (OEF) in Afghanistan auf das Selbstverteidigungsrecht stützten, gäben sie dem Begriff der Selbstverteidigung einen völlig anderen Inhalt, als es die Charta der Vereinten Nationen (UN) vorsehe.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(dpa/AFP)
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Parteispender 2010
Putin, der "Alpha-Rüde"
Politiker und ihre Pannen
Streiche BGH, setze BVG. ;)
Ansonsten stehe ich inhaltlich weiter zu meinem Kommentar.
Was wird am "Hindukusch" verteidigt oder cui bono (wem nützt es)?
Im letzten Jahr der Talibanherrschaft in Afghanistan wurde der Mohnanbau - folglich die Opiumproduktion - drastisch beschränkt. Vielleicht nach dem Diktum von Karl Marx: "Religion ist das Opium des Volkes", wozu brauchts da noch die materielle Form? Nach dem Sieg über die Taliban ist der Mohnanbau, die Rauschgiftproduktion in zuvor nie erreichte Höhen gestiegen.
Ein Multimilliarden- oder auch Bombengeschäft. (Mal nachlesen bei Alfred McCoy - ein anderes interessantes Buch von ihm: über "humanitäre" Verhörpraktiken).
Natürlich sind diese Gedanken völlig abwegig. Frieden und Demokratie und Menschenrechte werden nun auch "unsere" Tornados bringen bzw. verteidigen! ( Die iranische Grenze ist zudem nah.) Da dürfen unsere grünen Friedensfreunde nicht abseits stehen - und die "Linke" ballt entschlossen die Faust in der Tasche.
Vielleicht sollte ein Natur-Tornado die Welt von" Karlsruhe" frei machen, dem Ungeist sanktionierten Mordens aus der Luft und von anderswo. Wir marschieren auf zum großen Krieg gegen den Iran. Denn schließlich lag unsere Vergangenheit schon IM(M)ARSCH, unsere Zukunft wird es wieder sein.
"Völkerrechtlich ist der Afghanistaneinsatz gerechtfertigt durch das Feststellen des NATO Bündnisfalls. Es ist also eine Selbstverteidigungsmaßnahme durch die NATO Partner gegen das Talibanregime."
1) Das Völkerrecht kennt keinen präventiven Krieg.
2) Die Behauptung "das Talibanregime" hätte die NATO angegriffen, ist völlig absurd.
3) Durch einen von wem auch immer festgestellten "Bündnisfall" ist nicht a priori
ein völkerrechtlich legitimer Einsatz gegeben, wegen 2)
Da nun das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Klage der MUTIGEN Bundestagsabgeordneten Willy Wimmer und Peter Gauweiler aus formellen Gruenden abgelehnt hat, da nur Bundestagsfraktionen diese Klage stellen koennen, ist nun die Bundestagsfraktion "Die Linke/PDS" gefordert das Notwendige zu tun um den Tornado-Einsatz doch noch vom Bundesverfassungsgericht stoppen zu lassen.
Die Partei"Die Linke/PDS" kann damit beweisen und demonstrieren, dass ihre Aussagen zu diesem Thema nicht nur Lippenbekentnisse sind.
u.beissel
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