Die Bundeswehr hat zwar ihre Ausrüstung und Ausbildung auf die Einsätze in Afghanistan eingestellt. Doch gerade das Rechtswesen ist über den Kalten Krieg noch nicht hinausgekommen.
Wieder ist ein Zivilist, noch dazu ein Jugendlicher, in Afghanistan getötet worden, weil ein Soldat der Bundeswehr das Feuer auf ein Auto eröffnete in der Sorge, es könnten sich Selbstmordattentäter im Fahrzeug verbergen. Wieder wird gefragt werden, warum der Krieg immer auch Zivilisten trifft.
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Wieder wird ein Staatsanwalt ermitteln gegen den Schützen. Und wieder könnte es zu einem langen Verfahren kommen, weil es der deutsche Rechtsstaat gebietet, Schuld oder Unschuld auch in Afghanistan zweifelsfrei festzustellen.
Seit dem ersten Fall dieser Art vor fast einem Jahr hat sich in der Öffentlichkeit zum Glück nicht der Eindruck festgesetzt, dass die Soldaten in Afghanistan unbesonnen und brutal auftreten. Dazu haben auch die Ermittlungen gegen den Schützen von damals beigetragen: Neun Monate lang untersuchte die Staatsanwaltschaft den Fall, bevor sie das Verfahren einstellte.
Allerdings brachten diese neun Monate hohe Verunsicherung für die Truppe, die nicht verstand, warum der Verdacht der fahrlässigen Tötung nicht schneller ausgeräumt werden konnte.
Die Fälle zeigen, dass die Bundeswehr zwar ihre Ausrüstung und Ausbildung langsam auf die Einsätze dieser Zeit eingestellt hat. Nach wie vor aber sind Verwaltung und gerade das Rechtswesen über den Kalten Krieg nicht hinausgekommen.
Viele Probleme rund um Versorgung, soziale Absicherung und rechtliche Behandlung der Soldaten werden nicht gelöst, weil Parlament und Regierung einen Modernisierungskatalog bis heute nicht einmal geplant haben. In diesen Katalog gehört etwa eine Militärgerichtsbarkeit mit Staatsanwälten, die mit in den Einsatz entsandt werden.
Zoff im Bundesgerichtshof: Eine Personalie führt zu heftigen Verwerfungen – die Akte Karlsruhe. Seite Drei Jetzt lesen ...
(SZ vom 21.07.2009/bica)
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sondern Band und Seitenzahl der amtl. Sammlung, was Sie hier angeben. Zweitens ist ein Unterschied auszumachen zwischen kommunalen Friedensgerichten und Militärgerichten. Dass letztere unter Art. 101 Abs. 2 GG fielen, haben Sie überhaupt nicht belegt, sondern nur behauptet. Eine Militärgerichtsbarkeit als Staat im Staate wird vom GG sicher nicht gutgeheissen. Und ob es Sinn macht, wie Herr Kornelius, die alten Filbingergerichte in Deutschland wieder herbeizureden, das mögen Sie mit sich ausmachen.
die BVerG-Entscheidung zu Friedensgerichten hat das Az BVerfGE 10, 200
GG Artikel 101
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Ein Militärgericht fiele wie ein kommunales Friedensgericht nicht unter Abs.1, sondern unter Abs.2 (BVerfGE 4, 412) und wäre bei einem entsprechenden Militärgerichtsgesetz verfassungskonform.
Also: locker bleiben...
Wenn Herr Kornelius eine unabhängige Justiz nicht ertragen will, dann schreibt er eben solche Kommentare. Aber dann soll er auch dazu stehen, dass er entgegen den schlechten erfahrungen und gerade an einem Tag wie dem 20. Juli eine der rechtsstaatlichen Kontrolle nicht zugängliche Nebenjustiz schaffen will, deren Protagonisten in Deutschland zuletzt Leute wie ein Herr Filbinger waren. Eine solche Geisteshaltung ist (jedenfalls in dieser Zeitung!) den meisten SZ-Lesern neu - und ich wäre froh, wenn ich diesen Rechtsschwenk dieses Blattes nicht mehr hätte erleben müssen. Dass die SZ es für eine Beleidigung hält, wenn man darauf hinweist, dass die Pläne des Herrn Kornelius verfassungsfeindlich sind und sich in die Filbinger-Tradition stellen, das bedeutet nur, dass Sie die Wahrheit nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Wer schon solche geschichtsvergessene rechtsstaatsfeindliche Zeilen schreibt wie Herr Kornelius, der sollte auch akzeptieren, dass leser hinterfragen, wie sich das mit dem Grundgesetz verträgt und wo die Traditionen der deutschen Militär-Sondergerichte liegen. Aber dafür fehlt es Zeitung wie Redakteur offensichtlich an Rückgrat!
Lieber Hanns0815,
selbstverständlich haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihren Kommentar nur dann veröffentlicht werden, wenn Sie sachlich bleiben und Beleidigungen außen vor lassen, denn diese sind Ihrer Argumentation nicht wirklich dienlich, oder?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Moderator
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